Februar 21, 200817 j Ich hab nur das Gefühl, das die Anzahl der Rädchen die sich da bei mir drehen lassen wesentlich geringer ist wie bei Spitzenverdienern mit X Erwerbsquellen. Da muss man noch nicht mal Spitzenverdiener sein, um an mehr Rädchen drehen zu können. Ein kleiner Betrieb mit einer steuerlich geforderten doppelten Buchführung und Bilanzen am Jahresende macht da schon einiges möglich. alles klar ? Steht jedem frei, es zu machen. don´t talk about, do it.
Februar 21, 200817 j don´t talk about, do it. Ok. Ich geh mal ne Firma gründen. 25 Millionen andere Mitbürger dann auch.
Februar 21, 200817 j Da es ja eh offtopic läuft (remember, Liechtenstein = Kapitalertragsteuer, nicht Einkommensteuer)...Was soll den eine steuerlich geforderte doppelte Buchführung sein? Das Zweikontenmodell ist jedenfalls nach den letzten Änderungen vor einigen Jahren nicht mehr sinnvoll möglich.
Februar 21, 200817 j Da es ja eh offtopic läuft (remember, Liechtenstein = Kapitalertragsteuer, nicht Einkommensteuer)...Was soll den eine steuerlich geforderte doppelte Buchführung sein? Das Zweikontenmodell ist jedenfalls nach den letzten Änderungen vor einigen Jahren nicht mehr sinnvoll möglich. Die Notwendigkeit der Doppelten Buchführung ist doch so weit ich mich erinnere umsatzabhängig ? Und der Umsatz ist die Bezugsgröße für das FA bezüglich der Versteuerung ? Und erst nach Abführen aller Steuern habe ich meinen Ertrag, den ich nun wieder, ganz privat, gewinnbringend anlegen kann ? oder irre ich hier etwa ? und ein Beispiel: wie trägt ein abhängig Beschäftigter oder ein Kleinunternehmer mit einer GuV z.B. zu erwartende Verluste für das kommende Geschäftsjahr über steuermindernde Rückstellungen vor, die er nicht einmal groß begründen muss ? toller Kommentar. wenn ich an einer Buchhalterehre gekratzt habe: pater pecari, bin weder Wirtschaftler noch Betriebswirt noch Buchhalter. Sollte nicht der Inhalt sondern die Syntax das Problem darstellen, bitte ich meinen Kommentar einfach zu löschen. bin halt Pragmatiker, halt aber, und das mache ich mit meinem Posting sehr wohl deutlich, eindeutig nicht aus dem Steuerfach sondern halt nur Unternehmer.
Februar 21, 200817 j Jetzt verstehe ich es. Du meinst: Im Buchhalterjargon umgangssprachlich eine arbeitsintensive aber qualitativ hochwertige Methode zur Fälschung der Debitorenbuchhaltung, um Schwarzgeld zu erwirtschaften. DAs ist aber kaum steuerlich gefordert, oder?
Februar 21, 200817 j Jetzt verstehe ich es. Du meinst: Im Buchhalterjargon umgangssprachlich eine arbeitsintensive aber qualitativ hochwertige Methode zur Fälschung der Debitorenbuchhaltung, um Schwarzgeld zu erwirtschaften. DAs ist aber kaum steuerlich gefordert, oder? ich rede absolut nicht von Schwarzgeld. in die Ecke wirst Du mich nicht bekommen, das hat nicht einmal der Prüfer vom FA geschafft.
Februar 21, 200817 j Autor Ööööömmmm Doppelte Buchführung ist was legales http://www.gruenderleitfaden.de/controlling/rechnungswesen/buchfuehrung/doppeltebuchfuehrung.html
Februar 21, 200817 j Ööööömmmm Doppelte Buchführung ist was legales http://www.gruenderleitfaden.de/controlling/rechnungswesen/buchfuehrung/doppeltebuchfuehrung.html
Februar 21, 200817 j Du läßt Dich ja leicht ins Bockshorn jagen. neee, ich hab ja angefangen ... das ist wirklich cool
Februar 21, 200817 j Fein, dann kann 'der Staat' ja quasi machen, was er will, da er somit außerhalb jeglicher rechtlicher Schranken stände. Wie DAS dann schlußendlich läuft, war im 20Jh in D mind. 2mal zu beobachten. Ooohhh Renéeeeeeeee, BITTE!!!!!!!! Du willst doch wohl nicht allen Ernstes beim heutigen Deutschland schon Parallelen zum 3. Reich und DDR sehen!!!???? Sind Dir so Worte wie Grundgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, freie Wahlen usw. usw. blablabla... ein Begriff? Ja? Also!! DAS sind die rechtlichen Schranken für den Staat, bzw. für Exekutive, Legislative und Judikative! Solang's das gibt, kann der Staat NICHT machen, was er will! Egal, was für Steuern in welcher Höhe oder welche Regierungsparteien gerade up-to-date sind! So,
Februar 22, 200817 j Ooohhh Renéeeeeeeee, BITTE!!!!!!!! Du willst doch wohl nicht allen Ernstes beim heutigen Deutschland schon Parallelen zum 3. Reich und DDR sehen!!!???? Sind Dir so Worte wie Grundgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, freie Wahlen usw. usw. blablabla... ein Begriff? Ja? Also!! DAS sind die rechtlichen Schranken für den Staat, bzw. für Exekutive, Legislative und Judikative! Solang's das gibt, kann der Staat NICHT machen, was er will! Egal, was für Steuern in welcher Höhe oder welche Regierungsparteien gerade up-to-date sind! So, Ich denke, Rene spielt eher auf die Tatsache an, dass irgendein "Angestellter" unserers "Rechtsstaates" einem verurteilten Kriminellen 5 Mio. in die Hand gedrückt hat, damit dieser dann wiederrum eine kriminelle Handlung begeht..... Und ob sich DAS so ohne weiteres aus einer Willkürecke herausbringen lässt - da bin ich mir auch nicht ganz so sicher. Gruss, Martin
Februar 22, 200817 j Autor Immerhin ein versteuertes Honorar http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,536899,00.html Zu reduziertem Steuersatz Selbst wenn die Beschaffung der Daten illegal gewesen sein sollte, heilt das die massive Steuerhinterziehung nicht. Unabhängige Gerichte werden das sicherlich noch zu bewerten haben. Und soweit man weiß, ist der Gute keineswegs angestiftet worden, da kommen Leute selbst drauf. Viel absurder die Bemerkung des Vorsitzenden der Schweizerischen Bankiervereinigung "Das sind Methoden, die leider ein bisschen an Gestapo-würdige Methoden erinnern". Da macht sich jemand große Sorgen um manche und künftige Einlagen im Lande der Eidgenossen.
Februar 22, 200817 j Ich denke, Rene spielt eher auf die Tatsache an, dass irgendein "Angestellter" unserers "Rechtsstaates" einem verurteilten Kriminellen 5 Mio. in die Hand gedrückt hat, damit dieser dann wiederrum eine kriminelle Handlung begeht..... Und ob sich DAS so ohne weiteres aus einer Willkürecke herausbringen lässt - da bin ich mir auch nicht ganz so sicher. Gruss, Martin ... so ganz blauäugig werden die Kollegen vom BND und von der Steuerfahndung sicherlich auch keine fünf Mios rausgerückt haben. Frank
Februar 22, 200817 j Aber mal ehrlich, bei vielen liegt die durchschnittliche LSt bei 15 - 20% vom Einkommen. Bei Herrn Z. & Co. geht es nicht nur um höhere Beträge, sondern immerhin um nette 50%, die der Staat für sich beansprucht. Dankeschön, das wird in dieser dämlichen Gerechtigkeitsdiskussion immer vergessen. Z. hat wahrscheinlich in seinem Leben mehr Steuern gezahlt, als das halbe Saab Forum verdient hat. Seien wir ihm wenigstens dafür dankbar, auch wenn er jetzt echten Mist gebaut hat.
Februar 22, 200817 j Ok. Ich geh mal ne Firma gründen. 25 Millionen andere Mitbürger dann auch. Das finde ich gut! Initiative ist besser als jammern. Jedenfalls sich nicht selbstständig machen wollen, dann aber über die Selbstständigen herziehen, weil es Ihnen zu gut ginge, ist irgendwie paradox. Gruß, Thomas
Februar 22, 200817 j Weswegen sollte ich ihm dankbar sein? Dafür das er pflichtgemäß seine Steuern abführt? Dafür das er in Zahlen ausgedrückt vielleicht mehr als wir alle zusammen abgedrückt hat? Er verdient ja durch seine Managerbezüger vermutlich auch wesentlich mehr als wir alle zusammen Ich zahle im Rahmen der Gesetzgebung genauso meinen Steueranteil und trage mein Scherflein zum allgemeinen Bundeshaushalt bei. Deswegen muß mir aber auch keiner Dankbar sein.
Februar 22, 200817 j Weswegen sollte ich ihm dankbar sein? Dafür das er pflichtgemäß seine Steuern abführt? Ich zahle genauso Steuern und trage mein Scherflein zum allgemeinen Bundeshaushalt bei. Deswegen muß mir keiner Dankbar sein. Hast recht, Dankbar ist natürlich das völlig falsche Wort, ihm gings und gets ja auch bestens. Das ginge nun echt zu weit. Was ich meinte ist, daß Zumwinkel nicht der Schmarotzer und Gesellschaftsschädling ist, als der er jetzt hingestellt wird. Der hat eben sowohl relatibv als auch absolut sicher mehr Steuern gezahlt, als alle die, die ihn jetzt verteufeln. Und wie gesagt: wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Wie z.B. die CDU von Frau Merkel mir Ihren schwarzen Kassen, einem Ehrenvorsitzenden der bis heute nicht zugibt, daß er von Elf im Falle Minol sich hat bestechen lassen, einem hessischen (ex-?) Ministerpräsidenten, der Steuerhinterziehung seiner Partei geduldet hat, oder aber einer Linkspartei, die sich noch heute von illegal erworbenem und in die Bundesrepublik herüber geschummeltem Milliardenvermögen finanziert? Solche Vorbiler führen eben zu solchen Nachahmern. Gruß, Thomas
Februar 22, 200817 j Autor Ich glaube das mit dem ersten Stein werfen passt hier nicht, es geht da um die berühmten Peanuts für Otto Normalverbraucher Die hat der Fiskus zum grossen Teil mit Freibeträgen "abgesegnet" Ausserdem: der Spitzensteuersatz ist nicht 50% sondern 42% Das macht bei Zumwinkel bei einem geschätzen Einkommen von 15 Mio immerhin 1,2 Mio aus. Allein für diese Differenz müsste sich ein Briefträger sein ganzes ganzes Leben lang die Hacken ablaufen In Italien wird der Abtransport von Verhafteten in kleinen Autos vorgenommen, in Frankreich kommt gleich eine Wanne. Oder hatte die Frau mit dem Schal gar keinen Haftbefehl dabei? Bei Zumwinkel wars gleich eine S-Klasse. Man sieht die Behörden haben sich auch gut vorbereitet. Gibts dann auch einen S-Klasse-Knast? Genug der Polemik, an die Arbeit
Februar 22, 200817 j Was ich meinte ist, daß Zumwinkel nicht der Schmarotzer und Gesellschaftsschädling ist, als der er jetzt hingestellt wird. ... wohl wahr, dass aber genau so etwas in einem solchen Fall geschieht, ist doch wohl klar. Das er auch genügend Vernünftiges aufgebaut hat, zählt dann leider wie so oft nicht mehr. Der hat eben sowohl relatibv als auch absolut sicher mehr Steuern gezahlt, als alle die, die ihn jetzt verteufeln. Das mildert doch aber wohl in keinem Fall den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Herr Z. hat seine Kröten ja schließlich auch in diesem und durch dieses Land verdient, dann sollte er sie auch hier versteuern. Er hätte ja auch in Liechtenstein Postchef werden können. Solche Vorbiler führen eben zu solchen Nachahmern. ... mag sein, macht die Sache aber auch nicht besser.
Februar 22, 200817 j Dem Finanzamt kann es doch egal sein woher die Daten stammen. Wenn sie vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, auch gut. Die Fahnder gehen einem Hinweis nach und führen auf Basis der Hinweise auf der CD oder DVD oder was auch immer eine Steuerprüfung durch. Die Ergebnisse, die sich daraus ergeben, sind dann durchaus als Beweismittel zulässig. Ist dann einfach dumm, wenn dann Stiftungsgründungsverträge oder Überweisungen nach Liechtenstein ohne Kaptialertragssteuerangaben beim Finanzamt darin auftauchen. Im Moment zuckt halt jeder zusammen, weil es rechtlich strittig ist, ob die Daten auf der CD/DVD überhaupt als Beweismittel zulässig sind, auch der, der sicher ist, das bei ihm zu Hause keine Beweismittel herumliegen. Bis das klar ist, sind die 700 Betroffenen abgearbeitet.
Februar 22, 200817 j Ist Dir das neu ? Was wählst Du denn dann eigentlich ?Also Schröder hatte ICH mit Sicherheit nicht gewählt.... die arbeiten mehr als Du NaJa, hatte genug Jahre mit 70+ -Wochen.hey, wake up ! the dream is overUnd wie oben gesagt, ich lege mich ja jetzt gerade erstmal ein wenig hin ... Ausserdem: der Spitzensteuersatz ist nicht 50% sondern 42%Recht unvollständige Darstellung - mangels Soli & ggf. KSt. - aber o.k. Rechnen ist nicht jedermanns Ding:Das macht bei Zumwinkel bei einem geschätzen Einkommen von 15 Mio immerhin 1,2 Mio aus.Und Prozentrechnung liegt erfahrungsgemäß schlußendlich nur wenigen. Wer in D bei 15Mio Einkommen nur 1,2 Mio Zahlen müßte, würde sich hierbei zuallermeist keine Gedanken mehr über Steuervermeidung machen. Wieso auch, bei läppischen 8%? Wir reden allerdinge eher von 7,8 Mio, die hierbei anfallen würden Ich denke, daß es sich bei den 15 Mio erher um die transferierte Summe und bei den 1,2 Mio um die aus den Zinsen fälligen Steuern handeln dürfte. Zumindest würden dann die Größenordnungen zueinander passen.Die Notwendigkeit der Doppelten Buchführung ist doch so weit ich mich erinnere umsatzabhängig ?Nur eingeschränkt richtig. Juristische Personen müssen immer, best.Freiberufler (z.B. RA's) nieUnd der Umsatz ist die Bezugsgröße für das FA bezüglich der Versteuerung ?Nö, klassiche Verwechselung zw. Umsatz und (Vorsteuer)Gewinnund ein Beispiel: wie trägt ein abhängig Beschäftigter oder ein Kleinunternehmer mit einer GuV z.B. zu erwartende Verluste für das kommende Geschäftsjahr über steuermindernde Rückstellungen vor, die er nicht einmal groß begründen muss ?NunJa, in der kaufmännischen Bilanz mag das mit den Rückstellungen ja hinkommen. Für die Steuerbilanz gibt es hinsichtlich der möglichen Rückstellungen nicht nur klare, sondern vor allem überaus enge Regeln.bin weder Wirtschaftler noch Betriebswirt noch Buchhalter.Ist recht unschwer zu erkennen. Bin ich aber im übrigen auch nicht wirklich.bin halt Pragmatiker, halt aber, und das mache ich mit meinem Posting sehr wohl deutlich, eindeutig nicht aus dem Steuerfach sondern halt nur Unternehmer.Als 'Unternehmern' wäre es für Dich sicher förderlich, sich mit der Materie ein klein wenig mehr auseinander zu setzen. Denn ein wenig rollen sich einem bei Deinen Sätzen schon die Fußnägel hoch.
Februar 22, 200817 j Und Prozentrechnung liegt erfahrungsgemäß schlußendlich nur wenigen. Wer in D bei 15Mio Einkommen nur 1,2 Mio Zahlen müßte, würde sich hierbei zuallermeist keine Gedanken mehr über Steuervermeidung machen. Wieso auch, bei läppischen 8%? Wir reden allerdinge eher von 7,8 Mio, die hierbei anfallen würden ... bin verwirrt. Wie setzten sich die 7,8 Mio zusammen?
Februar 22, 200817 j ... bin verwirrt. Wie setzten sich die 7,8 Mio zusammen? 15 (o.g.) * 52% (o.g.) = 7,8 Oder was meintest Du?
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