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Hmm,

 

ich habe schon öfters mit meinem 9000er einen 9000er hinten auf dem Anhänger gezogen. Auch schon oft von der Polizei auf der BAB überholt worden. Nur einmal haben die mich rausgezogen und das war nur zur Kontrolle, ob das Fahrzeug nicht gestohlen war. In dem Zuge haben die die Gurte geprüft (die gut saßen) und meinten, dass die wenigsten die Gurte richtig am Fahrzeug und Trailer befestigen, wie es bei mir der Fall war. Habe sogar ein Lob bekommen :smile:

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Was wog der Trailer leer und was hatte er für ein zGG?

 

Und ja, bei 9k vorn / 9k oben sieht es auch weniger abenteuerlich aus, als bei 900 / 9k. Das macht schon rein optisch einen etwas verqueren Eindruck und ist für die 'Mützen' natürlich quasi eine direkte Einladung.

1) Was wog der Trailer leer und was hatte er für ein zGG?

 

2) Und ja, bei 9k vorn / 9k oben sieht es auch weniger abenteuerlich aus, als bei 900 / 9k. Das macht schon rein optisch einen etwas verqueren Eindruck und ist für die 'Mützen' natürlich quasi eine direkte Einladung.

 

1) um die 600 kg Leergewicht. ZGG: Keine Ahnung, ich meine 2500 kg.

 

2) Das ist natürlich absolut richtig....

1) um die 600 kg Leergewicht. ZGG: Keine Ahnung, ich meine 2500 kg.
Naja ...

 

600 + ca. 1450 = 2050

abzgl. halber Tank (35) & Fahrer (75) bleiben 1940

noch 50 Stützlast weg, sind 1890

macht immer noch 5% 'drüber

 

Wenn ich den Bußgeldkatalog richtig interpretiere, wird das schon böse. Mit einem Hänger bis 2,0t zGG wäre es danach noch entspannt.

Sehe ich das eigentlich wirklich richtig, dass man mit einem Hänger über 2,0t zGG sofort quasi in die 'LKW-Liste' ruscht?

....

Sehe ich das eigentlich wirklich richtig, dass man mit einem Hänger über 2,0t zGG sofort quasi in die 'LKW-Liste' ruscht?

 

Keine Ahnung....glaube ich aber nicht.

 

Mein Nachbar darf mit seinem 5er BMW 2,5 t ziehen. Der hat keinen LKW Führerschein....

Keine Ahnung....glaube ich aber nicht.

Mein Nachbar darf mit seinem 5er BMW 2,5 t ziehen. Der hat keinen LKW Führerschein....

Nein, nicht Füherschein, sondern Bußgeldkatalog: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_64.php

Mit 'nem Hänger oberhalb 2,0t zGG gilt hier nach meiner Lesart auch bei einem normalen PKW die 198.1:

198.1 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

siehe http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Deshalb sind mir persönlich inzwischen Trailer mit 2,0t zGG deutlich lieber, da die 1800 zzgl. der nur 35 € kostenden 20% einfach mal fette 2.160 kg ergeben und man damit schon recht gut laden kann.

Bei einem zGG über 2,0 t gibt es oberhalb angehängter 1.890 kg schon Flensburger Bonuspunkte.

Nein, nicht Füherschein, sondern Bußgeldkatalog: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_64.php

Mit 'nem Hänger oberhalb 2,0t zGG gilt hier nach meiner Lesart auch bei einem normalen PKW die 198.1:

 

siehe http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Deshalb sind mir persönlich inzwischen Trailer mit 2,0t zGG deutlich lieber, da die 1800 zzgl. der nur 35 € kostenden 20% einfach mal fette 2.160 kg ergeben und man damit schon recht gut laden kann.

Bei einem zGG über 2,0 t gibt es oberhalb angehängter 1.890 kg schon Flensburger Bonuspunkte.

 

Ach so. Bußgeldmäßig....ja, auch interessanter Aspekt....

Ach so. Bußgeldmäßig....ja, auch interessanter Aspekt....
Eben drum!
Eben drum!

 

Dann werde ich mal schauen, das nächste mal einen PKW Anhänger mit 2t ZGG zu nehmen :smile:

Dann werde ich mal schauen, das nächste mal einen PKW Anhänger mit 2t ZGG zu nehmen :smile:
Genau! Zumal diese Teile dann auch gern mal sogar unter 500 kg liegen. Für den 9k als Zugfahrzeug finde ich die ideal. Alles andere bringt nur meist mehr Leergewicht und vor allem eben die andere Bußgeldtabelle mit sich.

Offensichtlich habe ich das Optimum schon gefunden. Platteau zum kippen mit 375kg Leer- und 1980kg Gesamtgewicht.

Dann kann ich ja als nächstes beruhigt eine Opamatik kaufen. :-)

Was würde ich nur ohne Euch machen!

...Alles andere bringt nur meist mehr Lehrgewicht und vor allem eben die andere Bußgeldtabelle mit sich.

 

...das hat was...:rolleyes:

Offensichtlich habe ich das Optimum schon gefunden. Platteau zum kippen mit 375kg Leer- und 1980kg Gesamtgewicht....

 

Wow,

 

Plateau PKW Anhänger zum Kippen mit 375 kg Leergewicht?

 

Das ist gut....Hersteller?

... Platteau zum kippen mit 375kg Leer- und 1980kg Gesamtgewicht ...

 

ob da die Stabilität gegeben ist? alleine die Kippmechanik macht einen Trailer schon um einiges schwerer.

Hersteller ist Karo. Ich gebe zu, dass ich ziemlich lange nach so etwas gesucht habe. Stabil genug ist er auf jeden Fall, habe ich ausprobiert (...fragt jetzt nicht nach Details...)

 

So einer: http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=139579685&__lp=1&scopeId=T&sortOption.sortBy=searchNetGrossPrice&sortOption.sortOrder=ASCENDING&makeModelVariant1.modelDescription=karo&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&vehicleCategory=Trailer&segment=Truck&siteId=GERMANY&negativeFeatures=EXPORT&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&export=NO_EXPORT&grossPrice=false&customerIdsAsString=&lang=de&pageNumber=1

 

 

Marcus, hast Du die 2000kg Freigabe schriftlich vorliegen oder eine Quelle dafür? Ist bei mir nämlich alles Hobby. Häuslebauen und Saabs spazierenfahren. ;-)

 

Denn einen BMW will ich nicht. Der E34 525i von einem Bekannten darf 1600kg ziehen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein 5er mehr als 2,5t zulässiges Gesamtgewicht hat - soweit ich mich erinnere muss das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs größer als das tatsächliche Gewicht des Anhängers sein.

 

oh jeh, was für ein alter Hund.

 

Nach einem 1978er Westfalia-Hydraulikkipper (465 Kg LG, 1600 Kg GG) und einem 1983er Eigenbau (485 Kg LG, 2000 Kg GG), besitze ich seit 2 Jahren einen 1995er Heinemann Hochlader-Platteau mit abnehmbaren Bracken (440 Kg LG, 2000 Kg GG), den ich nicht mehr missen möchte.

Wenn ich die Bracken abmache, wiegt er nur noch etwa 400 Kg, er läuft spitze hinterher und ist mulitfunktional einsetzbar und vom Suzuki Lj bis zum 901 passt alles drauf.

Ein älterer Trailer kommt mir (außer dem Oldi-Wohni) nicht mehr in´s Haus.

.....

Denn einen BMW will ich nicht. Der E34 525i von einem Bekannten darf 1600kg ziehen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein 5er mehr als 2,5t zulässiges Gesamtgewicht hat - soweit ich mich erinnere muss das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs größer als das tatsächliche Gewicht des Anhängers sein.

Mein Nachbar hat einen 530 mit Allrad und der darf 2500 kg ziehen. Habe selber gestaunt, stimmt aber....

Autos mit 2 Tonnen Leergewicht sind eh nicht so meins.

 

Olly, das Alter des Anhängers ist mir wurscht. Was kann denn der neue, was mein alter nicht kann? Beim Hochlader hätte ich bedenken, dass ein tiefergelegtes Fahrzeug nicht auffahren kann.

... Olly, das Alter des Anhängers ist mir wurscht. Was kann denn der neue, was mein alter nicht kann? Beim Hochlader hätte ich bedenken, dass ein tiefergelegtes Fahrzeug nicht auffahren kann.

 

ich habe zum einen schlechte Erfahrung mit den alten Fahrwerken gemacht (der Westfalia-Kipper schlingerte extrem, obwohl ich alles erdenkliche ausgetauscht hatte, lag evtl an den 12 Zoll Rädern) und zum anderen war es nicht einfach (und nicht billig) E-Teile für Bremsen und Achsen zu bekommen.

Ok, das Thema "tiefergelegte Autos" sehe ich ein, allerdings nutze ich 3m lange Alurampen, mit denen könnte es auch klappen.

Ich empfehle beim Trailerkauf auf Achsen zu achten, für die noch (lange) E-Teile erhältlich sind, der Trailer sollte auf Risse im Rahmen geprüft werden (ja,sowas gibt´s = durch Überladung oder Extremgebrauch) und die Reifen sollten nicht alt sein und zudem vertrete ich die Ansicht: je größer und breiter die Reifen, um so besser für´s Fahrverhalten.

Autos mit 2 Tonnen Leergewicht sind eh nicht so meins.

 

Olly, das Alter des Anhängers ist mir wurscht. Was kann denn der neue, was mein alter nicht kann? Beim Hochlader hätte ich bedenken, dass ein tiefergelegtes Fahrzeug nicht auffahren kann.

Ich hatte letztens einen Hochlader mit Kippmechanik. Da ist das sicher kein Problem....

soweit ich mich erinnere muss das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs größer als das tatsächliche Gewicht des Anhängers sein.

Das gilt, soweit ich mich erinnere, nur mit dem "neuen" (EU-) Führerschein. Da gibts ne ganz seltsame Formel, mit der man berechnen kann, ob man mit FS Klasse B (also ohne alles) noch nen Anhänger ziehen darf. Bei alten oder umgeschriebenen Führerscheinen isses schnuppe. Ich hab CE, daher hab ich die Formel vergessen...

Na sooooo wild ist das auch nicht.....

 

Erstmal gilt als Obergrenze für "B" 3,5t. Die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des PKW und zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers darf da schon mal nicht drüber kommen. Dann muss das Leergewicht des PKW größer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger sein. einen 750kg Anhänger darfst du dagegen immer fahren. Also auch an einem 3,5to PKW.

du zulaessige zuggewicht (auf dem Typenschild) darf nicht kleiner als das gesamtgewicht des gespanns sein.

@felicad: Ich hatte mich nicht auf den Führerschein, sondern auf die zulässige Anhängelast bezogen. Der voll beladene Anhänger darf nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bin mir aber nicht ganz sicher.

 

@turbo 9000: der erforderliche Böschungswinkel ist aber beim Hochlader idR größer als beim Tieflader.

 

@Olly: Das mit den Achsen und den Teilen für die Bremse kann ich bestätigen. Das waren beides Gründe warum ich den vorherigen Anhänger veräußert habe. Interessanterweise kann ich die Schlingerneigung nicht an der Reifengröße festmachen: Der alte hatte 195er auf 15 Zoll Barockfelgen und lief unruhiger als der Karo mit 175ern auf 13 Zoll Stahlfelgen.

@felicad: Ich hatte mich nicht auf den Führerschein, sondern auf die zulässige Anhängelast bezogen. Der voll beladene Anhänger darf nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Soweit ich mich erinern kann, gibt es solche von dem im Schein eingetragenen 'Festwert' abweichenden Regelungen nur für die 100km/h-Zulassung.

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