Veröffentlicht Januar 31, 200916 j Hallo! Ich glaube die Saab-Modelle trifft es nicht, aber trotzdem hier als Info: In der neuen Oldtimer Markt steht ein Bericht dazu und ich hatte auch schon das Problem, was bei mir dann doch noch so eben geklappt hat.... Die KLR (Kaltlaufregler), die mit Hilfe eines Teilegutachtens eingetragen wurden, werden nicht mehr eingetragen, d.h. sie sind "wertlos"! Das betrifft vor allem Exoten, bei denen es wegen der geringen Stückzahl nur diesen KLR gab. Die KLR mit ABE (z.B. von TwinTec) trifft das nicht und die werden weiterhin eingetragen. Wieder eine politisch gewollte Aktion, um die "alten Stinker" von der Straße zu bekommen! Gruß Jevo
Januar 31, 200916 j Die KLR (Kaltlaufregler), die mit Hilfe eines Teilegutachtens eingetragen wurden, werden nicht mehr eingetragen, d.h. sie sind "wertlos"! Stimmt so nicht. Eingetragen wird schon noch auf Basis eines Teilegutachtens aber eine Steuerermäßigung gibt`s nicht mehr, d.h die Schlüsselnummer wird nicht geändert. http://www.motor-klassik.de/aktuell/politik_U_recht/hxcms_article_517679_14702.hbs. Wieder eine politisch gewollte Aktion, um die "alten Stinker" von der Straße zu bekommen! Stimmt
Februar 1, 200916 j Soviel ich weiß seit Ende letzten Jahres. Für neue Eintragungen ists wohl schon zu spät.. weezle
Februar 1, 200916 j Wohl seit Anfang des Jahres, aber Nix genaues weiß man nicht. Im Netz gibt´s auch nicht sooo viel Info. Auto Blöd weiß aber Bescheid: http://www.autobild.de/artikel/aerger-um-katalysator-nachruestung_827667.html
Februar 1, 200916 j bin momentan überfragt , hat der KLR von Wedde eine ABE ? muss man wohl mal ins papier gucken... wer hat das entsprechende dokument?
Februar 1, 200916 j matrix-edelstahl-kat für euro 2: ABE mit der nummer KBA 16985 - danke! (ich hab nämlich bisher verdödelt, mein cabrio von "ohne kat" auf "mit spitzenkat" umschlüsseln zu lassen...)
Februar 1, 200916 j muss man wohl mal ins papier gucken... wer hat das entsprechende dokument? Guckst du:
Februar 1, 200916 j Autor Hallo! Die neue Gesetzgebung gibt es schon seit November, aber im Dezember hat es bei mir noch soeben geklappt! Mittlerweile wird es sich aber rumgesprochen haben - da wird wohl nichts mehr gehen! Nach meiner Info hängt es aber tatsächlich nicht an der Zulassungsstelle, sondern an dem TÜV-Mensch, der die nicht mehr eintragen darf! Gruß Jevo
Februar 1, 200916 j Nach meiner Info hängt es aber tatsächlich nicht an der Zulassungsstelle, sondern an dem TÜV-Mensch, der die nicht mehr eintragen darf! genaugenommen hängt's am bundesverkehrsministerium, das eine entsprechende "erläuterung" herausgegeben hat: Erläuterungen zur Erstellung und Anwendung von Teilegutachten (§ 19 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO) Bonn, den 09. Oktober 2008 S 33/S 34/7352.4/1 Nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden werden nachstehende Erläuterungen bekannt gegeben. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Im Auftrag Dr. Jörg Wagner I. Vorbemerkungen Im Zusammenhang mit der Erstellung von Teilegutachten für Änderungen an Kraftfahrzeugen mit Auswirkungen auf deren Abgasverhalten wurde eine Praxis festgestellt, die weder mit den Vorschriften des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO noch mit den geltenden Emissionsvorschriften für Kraftfahrzeuge vereinbar ist. Um dieser Praxis entgegenzuwirken und eine bundesweit einheitliche Begutachtungs- und Genehmigungspraxis zu erreichen, wird auf Folgendes hingewiesen: II. Grundsätze für die Erteilung von Teilegutachten Nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs u. a. dann nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines technischen Dienstes nach Anlage XIX StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt. Mit einem Teilegutachten kann damit der Nachweis geführt werden, dass durch entsprechende Fahrzeugänderungen die bestehende Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht nach § 19 Abs. 2 StVZO erloschen ist. Diese Grundsätze gelten auch bei Änderungen an Kraftfahrzeugen mit Auswirkungen auf das Abgasverhalten. III. Erstellung von Teilegutachten für den Bereich der Emissionsvorschriften Die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13. August 1996 (BGBl. I S. 463; geändert durch Verordnung vom 18.02.1998 (BGBl. I S. 390)) enthält eine besondere Rechtsgrundlage für die Erstellung von Teilegutachten auch in Bezug auf die Verbesserung des Emissionsverhaltens von Kraftfahrzeugen. Hierbei ist die Einhaltung von anspruchsvolleren Abgasvorschriften gegenüber dem ursprünglich genehmigten Zustand gemäß den Vorgaben dieser Verordnung nachzuweisen. Entsprechende Anwendungsfälle und die damit im Zusammenhang stehende Möglichkeit zur Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern wurden und werden vom Verordnungsgeber ausschließlich auf der Grundlage einer besonderen Rechtsgrundlage und nur nach Anhörung und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden in geeigneter Form festgelegt und bekannt gegeben. Ohne besondere ergänzende Rechtsgrundlage ist es nicht zulässig, Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO für Auf- oder Nachrüstungssysteme zu erstellen, die als Nachweis für eine Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer und der damit verbundenen Klartextangabe in den Fahrzeugdokumenten dienen können. anders ausgedrückt: der bund ist der ansicht, dass mit den nachrüstsätzen, die eine teilegenehmigung haben, zu viel schmu getrieben worden ist. der TÜV österreich soll da wohl eine unrühmliche rolle gespielt haben...
Februar 1, 200916 j der matrix-kat hat 'ne ABE, oder - klaus? Natürlich. Aber dieses Thema hier hatten wir doch schon vor ein paar Wochen.
Februar 4, 200916 j Stimmt so nicht. Eingetragen wird schon noch auf Basis eines Teilegutachtens aber eine Steuerermäßigung gibt`s nicht mehr, d.h die Schlüsselnummer wird nicht geändert. http://www.motor-klassik.de/aktuell/politik_U_recht/hxcms_article_517679_14702.hbs. Super. Ich rüste auf Euro2 um und tue dies wegen meines schlechten Gewissens gegenüber der Umwelt. Heißt also, dass der Sinn und Zweck des Kaufs eines KLR mit Teilegutachten damit entfällt. Die Hersteller wird es freuen, wenn sie den ganzen Verwaltungskram vom Teilegutachten zur ABE wiederholen müssen, vermutlich damit auch die Abgastests. Teilegutachten sind durchaus gang und gebe, weil baugleiche Motoren in verschiedenen Fahrzeugchassis eingebaut werden. Ist wohl die Finanzspritze für den TÜV, um ihm über die Wirtschaftskrise hinweg zu helfen.
Februar 4, 200916 j Super. Ich rüste auf Euro2 um und tue dies wegen meines schlechten Gewissens gegenüber der Umwelt. ... Tust Du das? Dann solltest Du Dich mal mit der "Technik" eines KLR auseinandersetzen...
Februar 6, 200916 j Super. Ich rüste auf Euro2 um und tue dies wegen meines schlechten Gewissens gegenüber der Umwelt. Heißt also, dass der Sinn und Zweck des Kaufs eines KLR mit Teilegutachten damit entfällt. (...) Ist quatsch. Ich habe folgende Info - und das gilt auch für zukünftige Umschlüsselungen: Die EGS-Systeme der Firma GAT für die alten 900 16V, die über Wedde Car Service vertrieben werden, verfügen selbstverständlich über eine ABE, so daß auch in Zukunft nach dem Einbau auf EURO 2 umgeschlüsselt werden kann. Natürlich mit Eintrag im Fahrzeugschein und Reduzierung der Kfz-Steuern.
Februar 6, 200916 j Tust Du das? Dann solltest Du Dich mal mit der "Technik" eines KLR auseinandersetzen... Das war sarkastisch gemeint. Ist quatsch. Ich habe folgende Info - und das gilt auch für zukünftige Umschlüsselungen: Die EGS-Systeme der Firma GAT für die alten 900 16V, die über Wedde Car Service vertrieben werden, verfügen selbstverständlich über eine ABE, so daß auch in Zukunft nach dem Einbau auf EURO 2 umgeschlüsselt werden kann. Natürlich mit Eintrag im Fahrzeugschein und Reduzierung der Kfz-Steuern. Es ging um KLR mit Teilegutachten, nicht mit ABE.
Februar 6, 200916 j Ja. Die Überschrift des Threads könnte aber anderes vermuten lassen... Und der Informationsstand dazu scheint ja nicht der allerbeste zu sein: bin momentan überfragt , hat der KLR von Wedde eine ABE ? Ergo: Saab-Fahrer sind von dieser (politschen) Entscheidung NICHT betroffen!
Februar 6, 200916 j Ergo: Saab-Fahrer sind von dieser (politschen) Entscheidung NICHT betroffen! Das wissen wir aber auch schon seit vierzehn Antworten... :smile:
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