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Seit einiger Zeit ist doch die separate AU weggefallen und wird im Rahmen der HU durchgeführt. In der entsprechenden Verordnung steht unter §59b, dass Fahrzeuge der Emissionsklasse 1 nun ein AU Intervall von 6 Monaten haben. Da die AU nicht mehr einzeln gemacht wird würde daraus auch ein HU Intervall von 6 Monaten entstehen. Der TÜV weiß momentan selbst noch nicht wie das gehandhabt werden soll.

 

Allerdings ist diese Info schon was älter und ich weiß nicht ob das noch aktuell ist. Ist Emissionsklasse 1 gleich EURO1?

Alle die AU betreffenden Vorschriften standen im § 47a Stvzo, der ist zum 31.12.2009 komplett entfallen. Das betrifft selbstverständlich auch alle darin enthaltenen Fristen.

Es gibt nur noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, welche Bestandteil der HU (siehe §29 Stvzo) ist.

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