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Empfohlene Antworten

Die nehmen den Wechsler ohne Probleme zurück...

 

... und müssen Dir einen funktionstüchtigen Wechsler liefern.

Nö. Wandlung. Damit ist das Thema erledigt. Da der Lieferant nicht in der Lage ist einwandfreie Ware zu liefern kann der (End-)Kunde wandeln.

Er kann wandeln, muß aber nicht.

 

Prinzipiell hat er Anspruch auf einen funktionierenden CD-Wechsler.

 

Es ist ein reines Entgegenkommen des Käufers wenn er es damit belässt.

Vor allem bei dem Streitwert Wortklauberei. Was bleibt ihm anderes als dieses Recht in Anspruch zu nehmen, denn die ihm zustehenden Nachbesserungsversuche sind voraussichtlich aussichtslos.
  • Autor

Hallo,

ich muss mich auch nochmal zu Wort melden...

Hat jemand die Möglichkeit beim Verwerter die Trennung durchzuführen oder habe ich die Möglichkeit ein Auslesegerät (ich glaube Tec2 oder so) bei einem von Euch zu borgen um eine ordnungsgemäße Trennung in Leverkusen durchzuführen?

Dann wäre das Problem mit etwas Eigeninitiative vom Tisch.

 

Danke und Gruß

 

Markus

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