Veröffentlicht Mai 5, 201213 j Im Notfall immer bremsen... Ist klar. Habe ich auch gemacht, aber manchmal steht man wirklich vor der Frage: Was gilt hier? Gerade erlebt... 30km/h Kurzone Hauptstraße. Seitenstraßen durch abgesenkten Bordstein getrennt, was ja eigentlich bedeutet, dass es sich nach StVo nicht um Straßen, sondern um Einfahrten handelt. Dazu noch farblich abgesetzter Belag. Dennoch vor jeder Kreuzung das klassische Rechts vor Links-Kreuz. Und nun?
Mai 5, 201213 j sicher, dass es sich nicht doch um Einmündungen handelt? Ich dachte nur beim verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) gilt die rechts-vor-links-Regel nicht. Wie dem auch sei - das Schild erklärt es und sagt, was man zu tun hat.
Mai 5, 201213 j Dennoch vor jeder Kreuzung das klassische Rechts vor Links-Kreuz. Und nun? Einzelbeschilderungen stehen immer dort, wo anders als nach der eigentlich geltenden Regel verfahren werden soll.....
Mai 5, 201213 j Grundsätzlich gilt in Tempo30-Zonen und Spielstrassen die Regel: "rechts vor links"- Ausnahmen müssen mit entsprechender Beschilderung angezeigt werden... Der Richter wird im Falle eines Falles immer mit "Sie hätten damit rechnen müssen / Sie müssen immer bremsbereit sein / Sie dürfen nicht blind auf Ihr Vorfahrtsrecht vertrauen/ Bei unklarer Verkehrslage immer anhaltebereit sein......etc blablabla argumentieren...
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