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Veröffentlicht

Hallo!

 

Es gibt kleine Probleme! So wie es aussieht sind die Papiere des 900I

 

während der Zeit in der Werkstatt verloren gegangen. Sicher kann ich

 

das aber erst sagen, wenn wir alles nochmal auf den Kopf gestellt haben.

 

Nur mal angenommen wir finden Brief + Schein nicht wieder - was dann?

 

De facto hätte ich dann nur noch eine Kopie des letzten Fahrzeugscheins und

 

den Kaufvertrag. Ich hoffe natürlich, dass noch etwas auftaucht!

 

(Wenn es geht keine Vermutungen...)

 

Grüße

Du gehst zum Straßenverkehrsamt, meldest den Verlust von Brief und Schein, der alte Brief wird aufgeboten und Du bekommst neue Papiere. Ärgerlich und nicht wirklich preiswert.

 

Ansprechpartner sind die hier:

 

http://www.landkreis-osnabrueck.de/integration-ordnung-umwelt/ordnung-und-verkehr/strassenverkehr-und-zulassung/2012-06-21/kraftfahrzeugzulassung.html

Es schadet natürlich nicht, die Kopie des alten Fahrzeugscheins zum Straßenverkehrsamt mitzunehmen. Bedenke bitte, wenn du einen alten Fahrzeugbrief und -schein hattest, wirst du nur noch die neuen EU-Zulassungspapiere erhalten. Und es wird ein teurer Spaß.....
Hallo!

 

Es gibt kleine Probleme! So wie es aussieht sind die Papiere des 900I

 

während der Zeit in der Werkstatt verloren gegangen. ...

 

Ach, DU hast meinen weissen 900I gefunden!

Super, wann kann ich ihn wo abholen?

 

 

 

:cool:

  • Autor

Klar ärgerlich und nicht preiswert, deswegen muss ich ja alles dafür tun das Zeug wieder zu finden...

Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was?

Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was?

 

Nö, hast ja noch den Kaufvertrag. Den also auch aufs Amt mitnehmen.

Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was?

Könnte nur etwas fies werden, wenn der letzte TüV-Bericht auch mit verschusselt wurde, weil das bedeutet dann zur Ummeldung ein Vollgutachten oder, nach den neuen TüV-Gesetzen, zumindest eine erweiterte HU!

Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass die Verlustanzeige der letzte eingetragene Halter machen muss, bzw. dass die zuletzt zuständige Zulassungsstelle eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen muss. Ich hatte eine ähnliche Ausgangssituation: Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Vorbesitzer verloren gegangen, diverse alte Briefe vorhanden. Hier der Erlebnisbericht: http://www.saab-cars.de/technik-allgemein/5979-neuer-fahrzeugbrief-und-fahrzeugschein-ab-01-10-05-a-3.html#post800733
  • Autor

War heute beim Kreis Coesfeld in Dülmen.

Habe zwischenzeitlich meine Papiere nicht wiedergefunden und auch die Werkstatt

ist sich keiner Schuld bewusst, naja wie auch immer.

20 Minuten bei der Zulassungsstelle, neuen Brief beantragt, KfZ Schein gab es schon - TÜV ist somit schon möglich.

in 2-3 Wochen kommt der Brief.

Falls so etwas passiert ist das kein Weltuntergang :biggrin:

War heute beim Kreis Coesfeld in Dülmen.

Habe zwischenzeitlich meine Papiere nicht wiedergefunden und auch die Werkstatt

ist sich keiner Schuld bewusst, naja wie auch immer.

20 Minuten bei der Zulassungsstelle, neuen Brief beantragt, KfZ Schein gab es schon - TÜV ist somit schon möglich.

in 2-3 Wochen kommt der Brief.

Falls so etwas passiert ist das kein Weltuntergang :biggrin:

 

Jep, hatten wir letztens auch. Ist recht problemlos :) sowas soll es auch geben ; -)

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