Veröffentlicht Dezember 17, 201212 j Hallo! Es gibt kleine Probleme! So wie es aussieht sind die Papiere des 900I während der Zeit in der Werkstatt verloren gegangen. Sicher kann ich das aber erst sagen, wenn wir alles nochmal auf den Kopf gestellt haben. Nur mal angenommen wir finden Brief + Schein nicht wieder - was dann? De facto hätte ich dann nur noch eine Kopie des letzten Fahrzeugscheins und den Kaufvertrag. Ich hoffe natürlich, dass noch etwas auftaucht! (Wenn es geht keine Vermutungen...) Grüße
Dezember 17, 201212 j Du gehst zum Straßenverkehrsamt, meldest den Verlust von Brief und Schein, der alte Brief wird aufgeboten und Du bekommst neue Papiere. Ärgerlich und nicht wirklich preiswert. Ansprechpartner sind die hier: http://www.landkreis-osnabrueck.de/integration-ordnung-umwelt/ordnung-und-verkehr/strassenverkehr-und-zulassung/2012-06-21/kraftfahrzeugzulassung.html
Dezember 17, 201212 j Es schadet natürlich nicht, die Kopie des alten Fahrzeugscheins zum Straßenverkehrsamt mitzunehmen. Bedenke bitte, wenn du einen alten Fahrzeugbrief und -schein hattest, wirst du nur noch die neuen EU-Zulassungspapiere erhalten. Und es wird ein teurer Spaß.....
Dezember 17, 201212 j Hallo! Es gibt kleine Probleme! So wie es aussieht sind die Papiere des 900I während der Zeit in der Werkstatt verloren gegangen. ... Ach, DU hast meinen weissen 900I gefunden! Super, wann kann ich ihn wo abholen?
Dezember 17, 201212 j Autor Klar ärgerlich und nicht preiswert, deswegen muss ich ja alles dafür tun das Zeug wieder zu finden... Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was?
Dezember 17, 201212 j Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was? Nö, hast ja noch den Kaufvertrag. Den also auch aufs Amt mitnehmen.
Dezember 18, 201212 j Auf mich war der Wagen noch nicht zugelassen, macht das was? Könnte nur etwas fies werden, wenn der letzte TüV-Bericht auch mit verschusselt wurde, weil das bedeutet dann zur Ummeldung ein Vollgutachten oder, nach den neuen TüV-Gesetzen, zumindest eine erweiterte HU!
Dezember 18, 201212 j Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass die Verlustanzeige der letzte eingetragene Halter machen muss, bzw. dass die zuletzt zuständige Zulassungsstelle eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen muss. Ich hatte eine ähnliche Ausgangssituation: Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Vorbesitzer verloren gegangen, diverse alte Briefe vorhanden. Hier der Erlebnisbericht: http://www.saab-cars.de/technik-allgemein/5979-neuer-fahrzeugbrief-und-fahrzeugschein-ab-01-10-05-a-3.html#post800733
Dezember 20, 201212 j Autor War heute beim Kreis Coesfeld in Dülmen. Habe zwischenzeitlich meine Papiere nicht wiedergefunden und auch die Werkstatt ist sich keiner Schuld bewusst, naja wie auch immer. 20 Minuten bei der Zulassungsstelle, neuen Brief beantragt, KfZ Schein gab es schon - TÜV ist somit schon möglich. in 2-3 Wochen kommt der Brief. Falls so etwas passiert ist das kein Weltuntergang
Dezember 20, 201212 j War heute beim Kreis Coesfeld in Dülmen. Habe zwischenzeitlich meine Papiere nicht wiedergefunden und auch die Werkstatt ist sich keiner Schuld bewusst, naja wie auch immer. 20 Minuten bei der Zulassungsstelle, neuen Brief beantragt, KfZ Schein gab es schon - TÜV ist somit schon möglich. in 2-3 Wochen kommt der Brief. Falls so etwas passiert ist das kein Weltuntergang Jep, hatten wir letztens auch. Ist recht problemlos :) sowas soll es auch geben ; -)
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