Januar 10, 201312 j Unabhängig von der "strafrechtlichen" Formsache ist noch folgendes zu beachten: Häufig läuft solch ein Gelumps auf einen Kuhhandel zwischen den beiden eingeschalteten Rechtsanwälten raus, vielfach kommt es dann am Ende zu einem 50/50-Kompromiss, der niemanden glücklich macht, aber den Anwälten längeres Palaver erspart, an dem sie nichts verdienen würden - statt dessen nur unmäßig Zeit investieren. Bedeutet - Wenn dem Anwalt eine Handlungsvollmacht in der Angelegenheit unterschrieben wurde, dennoch immer mal wieder einen Blick auf den aktuellen Stand werfen. Daher auch Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen.......... - - - Aktualisiert - - - Eine ebenfalls immer wieder unterschätzte Falle bei der Schadensabwicklung ist übrigens der tückische Sachverhalt, daß Versicherungen überhaupt kein Interesse daran haben, das ein eindeutiger Unfallverursacher identifiziert wird - denn - Bei Schadensteilung nimmt üblicherweise jeder der Beteiligten, solange es sich nicht um minimalste Klecker- oder Bagatellbeträge handelt, seine Haftpflicht in Anspruch - was dann für die beteiligten Versicherungen häufig bedeutet, relativ geringe Beträge auszahlen zu müssen - aber zwei "Kunden" in eine ungünstigere Schadensklasse verfrachten zu können, falls keine "Freischuß-Regelung" besteht.Was hat das Gerichtsverfahren mit den Interessen der Versicherung zu tun ? Also, sei mir nicht böse, aber das ist ausgemachter Quatsch und gehört ins Reich der Mutmaßungen und Verdächtigungen, sorry..............
Januar 10, 201312 j Was hat das Gerichtsverfahren mit den Interessen der Versicherung zu tun ? Also, sei mir nicht böse, aber das ist ausgemachter Quatsch und gehört ins Reich der Mutmaßungen und Verdächtigungen, sorry.............. Hab ich das behauptet...? Das Straf-Verfahren endet eh wie's Hornberger Schießen - Wird eingestellt, gegen Ordnungsgeld. Wenn überhaupt. Die anteilsmäßige "Schuld" des physischen Schadens wird dagegen im Auftrage der Unfallbeteiligten durch ihre Rechtsbeistände ausgehandelt. Das hat *überhaupt* nichts mit irgendeinem Richterspruch zu tun, es sei denn, man legt es auf eine Zivilklage wegen Schadensersatz an. Dies ist bei reinen Sachschäden, insbesondere Bagatellschäden eher unüblich. Deshalb startet ersatzweise eine Feilscherei, an der die Anwälte der Unfallbeteiligten sowie die Leistungsabteilung derer Haftpflichtversicherungen beteiligt sind. Bedeutet im Normalfalle - Irgendwann einigt man sich auf einen Kompromiss. Hierzu ist dann die Zustimmung der beiden Versicherungen erforderlich. Und genau hier schließt sich der Kreis - Keine der Versicherungen hat bei Bagatellschäden ein Interesse daran, daß ihr Versicherungsnehmer der "Unschuldige" ist - Einfach deshalb, weil sie zwar bei dessen Mitschuld einen Teil des geringen Schadens begleichen muß, sich aber diese Summe gleich mehrfach durch die über viele Jahre in Folge ungünstigere, also teuerere Schadensfreiheitsklasse zurückholt - somit einen Gewinn erwirtschaftet.
Januar 10, 201312 j Hab ich das behauptet...? Das Straf-Verfahren endet eh wie's Hornberger Schießen - Wird eingestellt, gegen Ordnungsgeld. Wenn überhaupt. Die anteilsmäßige "Schuld" des physischen Schadens wird dagegen im Auftrage der Unfallbeteiligten durch ihre Rechtsbeistände ausgehandelt. Das hat *überhaupt* nichts mit irgendeinem Richterspruch zu tun, es sei denn, man legt es auf eine Zivilklage wegen Schadensersatz an. Dies ist bei reinen Sachschäden, insbesondere Bagatellschäden eher unüblich. Deshalb startet ersatzweise eine Feilscherei, an der die Anwälte der Unfallbeteiligten sowie die Leistungsabteilung derer Haftpflichtversicherungen beteiligt sind. Bedeutet im Normalfalle - Irgendwann einigt man sich auf einen Kompromiss. Hierzu ist dann die Zustimmung der beiden Versicherungen erforderlich. Und genau hier schließt sich der Kreis - Keine der Versicherungen hat bei Bagatellschäden ein Interesse daran, daß ihr Versicherungsnehmer der "Unschuldige" ist - Einfach deshalb, weil sie zwar bei dessen Mitschuld einen Teil des geringen Schadens begleichen muß, sich aber diese Summe gleich mehrfach durch die über viele Jahre in Folge ungünstigere, also teuerere Schadensfreiheitsklasse zurückholt - somit einen Gewinn erwirtschaftet. Ach so, ich habe da ja beruflich mit zu tun, wusste ich so gar nicht, aber wenn Du das so sagst.............
Januar 10, 201312 j Ach so, ich habe da ja beruflich mit zu tun, wusste ich so gar nicht, aber wenn Du das so sagst............. Welch ein Zufall aber auch... - Na, hoffentlich hast Du immer genügend Kaffee in der Tasse, damit Du nicht Nachschub holen gehen musst, wenn das Gefeilsche um die Aufteilung der jeweils entstandenen Sachschäden losgeht - weil - Da würdest Du *echt* lustige Dinge versäumen.
Januar 10, 201312 j Welch ein Zufall aber auch... - Na, hoffentlich hast Du immer genügend Kaffee in der Tasse, damit Du nicht Nachschub holen gehen musst, wenn das Gefeilsche um die Aufteilung der jeweils entstandenen Sachschäden losgeht - weil - Da würdest Du *echt* lustige Dinge versäumen. Nee, lass mal, wir machen das immer mit Whisky und anderen Spirituosen. Und wenn wir dann so den richtigen Pegel haben würfeln wir die Vergleiche aus, pokern noch ein wenig um Schmerzensgeldforderungen und dann gehts noch ab auf die Piste, das machen wir so zwei bis drei mal die Woche.
Januar 10, 201312 j Nee, lass mal, wir machen das immer mit Whisky und anderen Spirituosen. Und wenn wir dann so den richtigen Pegel haben würfeln wir die Vergleiche aus, pokern noch ein wenig um Schmerzensgeldforderungen und dann gehts noch ab auf die Piste, das machen wir so zwei bis drei mal die Woche. Es wäre durchaus fair und ok, wenn Ihr bei Bagatellschäden den Fusel mit Wasser verdünnt. Erstens setzt man bei solchen Routinefällen nicht so viel Nervenschmalz in Bewegung, welches betäubt werden muß und zudem bleibt ja schließlich dabei auch nicht so viel in der eigenen Kasse hängen, um den teuren Alk zu bezahlen - Wiel wichtiger ist allerdings: Hütet Euch bitte auf jeden Fall im eigenen Interesse davor, bei Personenschäden den Wundalkohol wegzugurgeln!
Januar 10, 201312 j Autor Man darf aber auch nicht vergessen, dass ich grundsätzlich zwei Versicherer mit eigenen Interessen gegen mich habe, der Schaden ist materiell denke ich mal beide Seiten mit 5000Euro locker zu erledigen. Aber was sagt des Rollers Krankenkasse dazu, unabhängig davon, dass er eventl. Schmerzensgeld von mir haben möchte. Ich werde mal abwarten. Ich vermute mittlerweile stark, dass er vorher auf der Nase gelegen hat, und dafür kann ich dann mal gar nichts. Unabhängig davon, jetzt wo der eigene Schock vorbei, der Rollerfahrer konnte ja noch vor Ort im RTW befragt werden, direkt danach kam die Aussage "Wir sehen den Rollerfahrer als Verursacher" Das finde ich , zumal ich an mir zweifelte, was ich hätte anders machen können, als beruhigenden Wink. Und egal, der Unfallgegner wird gesund werden, ich werde nicht vorbestraft sein:biggrin:, ich werde mein Auto auch so wieder instandsetzen können. Letztlich weiß ich, mich trifft überhaupt keine Schuld, was welche Versicherung wie und wann aus den Schäden macht ist mir nach 2 Tagen relativ schnuppe. Und ich denke der Josef hat schon Recht, das hat mit Recht dann nichts mehr zu tun. Denn exakt das gleiche sagte mir der Anwalt der soetwas tagtäglich bearbeitet, obwohl alles bisherige zu meinen Gunsten spricht. Auch die Einstellung eines Strafverfahrens gegen "Entgeld" ist m.E. eher typisch, anbieten, das Risiko ist ja hoch, dass mehr bei rum kommt, wenn man nicht einverstanden ist. Das beste soetwas passiert erst garnicht. Übrigens bei mir das erste mal seit 29 Jahren, was nichts heißen will. Wenn ich mehr als 25% bekomme, fahre ich ÖPNV:biggrin: Kurz und knapp werde bei Neuigkeiten berichten, ist eh alles nur Spekulation. Eine Kleinigkeit, wie beispielsweise ein Ergebnis eines Alkoholtests kann alles ändern.
Januar 12, 201312 j Autor Zwischenbericht. Die Mühlen des Gesetzes mahlen schnell, zumindest die Exikutive. Die Aufforderung zur "Schriftlichen Äußerung als Beschuldigter" war heut in der Post. Alles Klar, also wie Vermutet. Par 229StGB. Bemerkung Sie haben beim Abbiegen die nötige Sorgfaltspflicht ausser Acht gelassen. Ja ist klar. Gleich weiter geleitet. Aber war ja bereits abseits erwähnt, das geht "von Amts wegen", hätte ich jetzt ein Schleudertrauma, bekäme der Rollerfahrer das gleiche Schreiben. Nur irgendwas "gefährlicher Überhohlvorgang" oder so
Januar 12, 201312 j Deine Gelegenheit, den Vorwurf der mangelnden Sorgfaltspflicht zurueckzuweisen und die Sachlage richtigzustellen.
Januar 12, 201312 j Deine Gelegenheit, den Vorwurf der mangelnden Sorgfaltspflicht zurueckzuweisen und die Sachlage richtigzustellen. Nix da...! Anwalt machen lassen. Dafür bekommt er sein Geld.
Januar 12, 201312 j Schon klar, dass das ueber den Anwalt geht. Das hatten wir ja schon. Wollte mit meinem Einwurf nur darauf hinweisen, daß sich schon so Mancheiner, der sich für besonders schlau hielt, nur alleine durch das Ausfüllen von einem dieser "Anhörungsbögen" - ohne Rücksprache mit einem Anwalt - durch ungeschickte Forumulierung um Kopf und Kragen geschrieben hat.
Januar 14, 201312 j Autor Nix da...! Anwalt machen lassen. Dafür bekommt er sein Geld. Exakt in die Richtung war wie zu erwarten die Antwort der Kanzlei. Es wird erst mal auf die Akten gewartet und nur gegebenenfalls wird von denen Stellung genommen, oder auch nach der Aktenlage eine Stellungnahme abgelehnt. Und diesbezüglich betone ich noch mal, ich bin grad wieder in diese Straße eingefahren um zu drehen. Und mir wurde sowas von bewußt, dass ich den Rückverkehr der Straße, von der ich dazu abfahre, im Blick habe, insbesondere bei den Lichtverhältnissen, dunkel und mit Licht aller Verkehrsteilnehmer. Die Kinder mit Ihren Rodeln, waren heute auch den Gehwegen schon schlecht zu sehen, aber auch die habe ich bei meiner Fahrweise gesehen und hätte angemessen reagieren können. Wenn das Verfahren nicht ohne weiteres eingestellt wird, neige ich dazu mir einen Roller zu kaufen.
Januar 15, 201312 j Exakt in die Richtung war wie zu erwarten die Antwort der Kanzlei. Es wird erst mal auf die Akten gewartet und nur gegebenenfalls wird von denen Stellung genommen, oder auch nach der Aktenlage eine Stellungnahme abgelehnt. So isses. Ein Anhörungsbogen ist im Zweifelsfalle als eine *verflucht-vertrackte* Falle anzusehen, in die man reintappen kann, wenn man eigenmächtig operiert. So manch einer geht allerdings aus Unwissenheit unseren "Ermittlungs"-Behörden immernoch auf den Leim. Genau so - und nicht anders - verhält es sich übrigens mit "Amtlichen Vorladungen" - soweit sie nicht von richterlicher Seite her kommen. Nur letzteren *muss* man formal Folge leisten, bei allen anderen "Gesprächen" mit lustigen Menschen aus Verwalto- oder Beamtokratur hält man besser die Gosch, wenn man keinen Anwalt dabei hat - soweit man überhaupt bereit oder dumm genug ist, sich ein derartigen Gespräch von behördlicher Seite her aufzwingen zu lassen. Im Zweifelsfalle also immer auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen - und sich auch blos nicht durch trickreiche Argumentation wie "Wenn Sie nichts falsches getan haben, können Sie doch ruhig antworten..." übertölpeln lassen. Bedenkt bitte - Bei all diesen "Ermittlungen" sind durchaus Methoden von amtlicher Seite her zulässig, die man als "Kriminalistische List" bezeichnen könnte. Selbst die Antwort auf eine kumpelhaft gestellte Frage "Warum sind sie denn zu schnell gefahren..." in solch alltäglichen Dingen wie "Geschwindigkeitsübertretung" wird sehr gerne verwendet, um sie als Beweismittel für einen vorsätzliche Handlung zu nutzen - Denn wer einen Grund oder eine Erklärung für einen Verstoß äußert, gibt damit fast beiläufig zu, ihn quasi vorsätzlich begangen zu haben, kann sich also vor Gericht nicht mehr mit "...aus Versehen..." oder "Schusseligkeit" rausreden. In diesem Falle hier im Fred ist zunächst *zwingend* rechtsanwältliche Akteneinsicht erforderlich, um abschätzen zu können, ob es schon einen Ermittlungsstand oder eine Beweislage gibt. Ach ja - und eh ich's vergesse: Nein, liebe mitlesenden Rechts- und Linksdreher aus der abmahnwütigen Zunft - Auch *dies-hier* ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Weitergabe von Volksweisheiten. Und da eh in so ziemlich jedem Beitrag auf "Anwaltliche Hilfe" hingewiesen wird, dürfte wohl auch die Anwalts-Kammer nichts gegen die harmlose Verbreitung von Volksweisheiten einzuwenden haben...
Februar 7, 201312 j Für den Fall, das hier Aussage gegen Aussage steht, bitte Deinen Anwalt sich mit dem Ing.-Büro Schimmelpfennig & Becke in Münster Wollbeck in Verbindung zu setzen. Dieses Büro ist spezialisiert auf forensische Unfallrekonstruktion. Die finden exakt heraus, wer wie Schnell gefahren ist, wer wo zuerst Kollisionskontakt hatte und wer den Unfall verursacht hat bzw. ihn vermeiden konnte. (Dein RA wird dieses Büro kennen!!) Die Chancen steigen, so ein Gutachten als "von Gericht angeordnet" zu erhalten, wenn es in der Anklage um Körperverletzung geht. Viele Vorredner haben schon darauf hingewiesen, das sich Sachverhalte im Laufe der Zeit auch ändern können. Im Auge des Beteiligten (auch von Zeugen) immer subjektiv, mit einem Gutachten ändern sich Sachverhalte stets objektiv. Alles weiter, so denke ich, wird sicherlich bei Deinem RA in guten Händen sein. Grüße nach Witten hundemumin
Februar 8, 201312 j Hallo, entscheidend wird die Erläuterung sein, dass Du nach links in eine andere Strasse abbiegen wolltest-das wenden in der anderen Strasse wäre demnach ein völlig separater Vorgang, der mit dem Unfallablauf nichts zu tun hat...trotzdem ein guter Anwalt ist vonnöten, zumal der auch dafür sorgen sollte, dass die gegnerische Versicherung einen gescheiten, auf Saab spezialisierten Gutachter für den KFZ- Schaden stellt. Gleich auch einen eigenen Gutachter beauftragen, nicht dass sich die Versicherung auf den Saab-Konkurs rausredet und Dir pauschal 100€ -Schrottwert als Ausgleich anbietet. Hier wurde rollendes Kulturgut beschädigt, das muss denen klargemacht werden...
März 14, 201312 j Autor Weiterer Zwischenbericht. Meine Anwältin (nur Verkehrsrecht) rät mir dazu (Sie ist den Behörden gegenüber bevollmächtigt) auf die Aussageaufforderung der Polizei nicht zu antworten, hatte ich ja eh nach dem Unfall bereits gemacht. Mir wurde geraten erst einmal auf, wenn überhaupt, ein Schreiben der StA zu warten. Zumal der Rollerfahrer hat auch einen RA aber wohl in Lauerstellung, um Forderungen abzuwehren, da ich nichts von dem gehöhrt habe. Gehe mal davon aus, das wird eine rein zivilrechtliche Sache, und bevor das sowas wird, bau ich mein Karren doch selber wieder zusammen.
März 19, 201312 j Autor Zwischenbericht 2 Die StA: Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Also es lag nicht an mir, dass der Roller verletzt wurde, zumindest von Staatsseite ebenso gesehen. Und Nu? Doch meinen Schaden geltend machen, klar morgen Telefonat mit RA. Eure Tipps waren aber zum Teil sehr hilfreich. Hat so eine Einstellung u.U. einen Einfluß auf eine zivilrechtliche Sache? Hätte ja schon gern bei Zeiten ne beulenfreie Tür und Kotflügel. klar mach ich das auch selbst, aber ich meine in so einem Fall könnte auch mal dei Versicherung des "schwächeren" Verkehrssteilnehmers einspringen. Also jetzt wirklich zum FSH und begutachten lassen?
März 19, 201312 j Zwischenbericht 2 Die StA: Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Also es lag nicht an mir, dass der Roller verletzt wurde, zumindest von Staatsseite ebenso gesehen. Und Nu? Doch meinen Schaden geltend machen, klar morgen Telefonat mit RA. Eure Tipps waren aber zum Teil sehr hilfreich. Hat so eine Einstellung u.U. einen Einfluß auf eine zivilrechtliche Sache? Hätte ja schon gern bei Zeiten ne beulenfreie Tür und Kotflügel. klar mach ich das auch selbst, aber ich meine in so einem Fall könnte auch mal dei Versicherung des "schwächeren" Verkehrssteilnehmers einspringen. Also jetzt wirklich zum FSH und begutachten lassen? Wo das Ermittlungsverfahren gegen Dich jetzt wohl final eingestellt wurde - Wie wär's zur Abwechslung mit einer Strafanzeige gegen den Rollerfahrer...? - Wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr, Überschreitung der maximal zulässigen Geschwindigkeit in Wohngebieten und grob fahrlässiger Sachbeschädigung. - Beweismittel: Aussage der unfallaufnehmenden Beamten sowie Einsatzbericht und Niederschrieb im Dienst-Journal der Wache. Zusätzlich Auswertung der Anprallspuren des unfallverursachenden Rollers am Schwedischen Kulturgut (=Fahrzeug des Geschädigten). Klär das mal mit Deinem RA. Zwar wird auch dies Verfahren in der Regel wegen fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt, aber ein Schaden dürfte Dir hierbei nicht entstehen. Zugegeben - Manchmal kann ich ein Arsch sein. Logisch, das wisst Ihr ja alle bereits. - Aber sorry, der Rollerfahrer hat es doch nicht anders gewollt, oder...?
März 19, 201312 j Autor Wo das Ermittlungsverfahren gegen Dich jetzt wohl final eingestellt wurde - Wie wär's zur Abwechslung mit einer Strafanzeige gegen den Rollerfahrer...? - Wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr, Überschreitung der maximal zulässigen Geschwindigkeit in Wohngebieten und grob fahrlässiger Sachbeschädigung. - Beweismittel: Aussage der unfallaufnehmenden Beamten sowie Einsatzbericht und Niederschrieb im Dienst-Journal der Wache. Zusätzlich Auswertung der Anprallspuren des unfallverursachenden Rollers am Schwedischen Kulturgut (=Fahrzeug des Geschädigten). Klär das mal mit Deinem RA. Zwar wird auch dies Verfahren in der Regel wegen fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt, aber ein Schaden dürfte Dir hierbei nicht entstehen. Zugegeben - Manchmal kann ich ein Arsch sein. Logisch, das wisst Ihr ja alle bereits. - Aber sorry, der Rollerfahrer hat es doch nicht anders gewollt, oder...? Ehrlich? Das höhrt sich gut an!
März 19, 201312 j Ehrlich? Das höhrt sich gut an! Versuch macht kluch... Frag Deinen RA. Letztlich dürfte es davon abhängen, wie geschickt die Anzeige formuliert wird. "Ermittlungen eingestellt" - bedeutet für Dich ja nicht "Freispruch" im Sinne der StPO. Einfach deshalb, weil es ja zu keinerlei Verfahren, sondern lediglich Vorermittlungen gekommen ist. Also, kein Urteilsspruch, kein richterlicher Beschluß. Man kann *DIR* aber offensichtlich von staatsanwaltlicher Seite her nichts nachweisen, es hat sogar noch nicht einmal gereicht, um gegen Dich ein formales Schema-F-Verfahren zu eröffnen, selbst wenn dann auch dieses, wie fast immer in solchen Fällen, gegen geringes Ordnungsgeld eingestellt worden wäre. Aber möglicherweise reichen *DEINE* Beiweise gegen den Rollerfahrer, wenn sie dann zielführend verwendet werden... (Und dies dürfte dann bei der Einforderung Deines Schadens zumindest nicht von Nachteil sein.) Beachte aber bitte: Das Thema "Schuldfrage" im Zusammenhang mit "Schadensersatz" ist eine rein zivilprozessabhängige Angelegenheit, die von möglicherweise aufgenommenen Ermittlungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Rollerfahrer ABSOLUT UNABHÄNGIG behandelt wird. Dies Gemetzel und Geschachere mit der gegnerischen Haftpflicht kommt dann noch zusätzlich auf Dich zu - spätestens dann, wenn Du Deinen Schadensanspruch mit Hilfe Deines Anwaltes bei der gegnerischen Versicherung einforderst und die Dir angebotene Summe erheblich unter dem tatsächlichen Schaden liegt.
März 23, 201312 j Da hat der Josef Recht, so ticke ich manchmal auch. Wenn alle sich wie Ärsche verhalten, aber Du nicht - dann ist das eben so. Wen stört das? (Übrigens sind die letzten 8 Worte bei mir inzwischen in allen Lebenslagen vorgetragen. Macht die Sache leichter. Wenn Dein RA zustimmt - fahr zu Deiner Schadenbegutachtung nach Bochum zu Liermann. Fair, ehrlich, anerkannt. Das sagt eigentlich alles, weitere Details gern per PN.
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