Veröffentlicht August 29, 20159 j Da ich wohl Ende des Jahres aus CH zurück nach D übersiedeln werde, würde mich mal interessieren was für Dokumente ich für die Zulassung in D benötige? Ist eine CoC notwendig? Für unseren Volvo sollte das kein Problem sein, aber wie sieht es für meinen 9-3I aus? Brauche ich das CoC aus dem Ursprungsland oder dort wo ich ihn zulassen will?
August 29, 20159 j Ich hab mal ein Fahrzeug mit franz. Papieren bei uns angemeldet und hab dazu noch folgende Dokumente (neben Ausweis etc.) vorlegen müssen: - Kaufvertrag - ausl. Zulassungsdokumente (werden dann von der Zulassungsbehörde eingezogen) - aktuelle TÜV Untersuchung nach §21 StVZO - Versicherungsbestätigung (EVB Nummer) - CoC Papier (hab ich vom deutschen Fahrzeughändler erhalten) Da dein Fahrzeug aus einem Nicht EU Land bzw. nicht EWR Land importiert wird, mußt du auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll vorlegen. Nochmal zum Nachlesen: http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/rund_ums_auto/zulassen_abmelden_ummelden/anmelden_importfahrzeug/anmelden_importfahrzeug.html
August 29, 20159 j Autor Damit ist mir schon mal geholfen. Kaufvertrag benötige ich wohl nicht da der Wagen ja schon seit einigen Jahren mein eigener ist. Das Ganze gilt dann als Umzugsgut. So war es zumindest beim Umzug von D nach CH.
August 29, 20159 j Kaufvertrag benötige ich wohl nicht da der Wagen ja schon seit einigen Jahren mein eigener ist. Da hast du natürlich recht!
August 30, 20159 j Autor heißt aber die waren noch nicht beide in D zugelassen? So ist es, beides CH Auslieferungen.
August 30, 20159 j Für (zu) alte Autos gibt es keine COC-Datenblätter. Wir haben bisher 2 900I und 2 96 mit ausl. Papieren gekauft und der TÜV Nord war in jedem Fall in der Lage die notwendigen Daten für den Brief aus seinem Computer zu ziehen.
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