15. November 20195 j 14 Tage...ohne Worte zurückgeben...und die Saab-Gemeinde warnen. MEHR sage ich dazu nicht.
16. November 20195 j Wie kommst du darauf, dass man bei einem normalen Kaufvertrag, der nicht dem Fernabsatz o.ä. unterliegt, generell ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat? Das wäre mir völlig neu - aber ich lerne gerne dazu...! Hier geht es primär um Gewährleistung, und dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag, müsste der Verkäufer beweisen, und das dürfte IMHO in diesem Fall kaum erfolgreich sein - in sofern dürfte der Sachverhalt recht klar sein. Allerdings hat der Verkäufer in der Tat das Recht auf Nachbesserung, das man ihm kaum nehmen können dürfte, und schon sind wir wieder bei #13. Die Garantie kann der Verkäufer evtl. zum Einsatz bringen, aber der Käufer muss sich nicht darauf einlassen, wenn die Bedingungen ungünstiger sind als seine Rechte aus der Gewährleistung - kann er aber, wenn sie günstiger wären. Soweit meine unmaßgebliche Laienhafte Einschätzung der Rechtslage. Wie gesagt, ich lerne gerne dazu... Insofern würde ich alles daran setzen, zu einer einvernehmlichen, gütlichen Einigung zu gelangen, bei der der Verkäufer das Auto doch sofort zurücknimmt, auch wenn man dafür ggf. das eine oder andere Zugeständnis machen (und unter Lehrgeld verbuchen) muss - alles andere kostet am Ende womöglich noch mehr Geld und auf jeden Fall mehr Zeit und Nerven.
16. November 20195 j Das wäre für den Verkäufer wohl auch die schmerzloseste Variante. Was hat das Auto denn gekostet? Was wird der Gewinn des Händlers gewesen sein? Ein paar hundert € vielleicht. Was mir aber noch aufgefallen ist, [mention=13433]Gummiente[/mention] , ist die Sache mit dem Gutachten. Dir ist schon klar, dass das Deine Kosten sind und bleiben werden, da sich der Händler vor Auftragsvergabe für das Gutachten durch Dich ja keineswegs unwillig gezeigt hat? Es stellt sich mir erstmal sowieso die Frage wieso, bei derart offensichtlichen Schäden. o.O Und noch ein Tip: Du findest hier im Forum sicher jemanden aus dem Raum Leipzig (das war's doch, oder?), der mal mitkommt, wenn Du dir einen so ersehnten Saab anschaust - wovon ich Dich auch keineswegs abbringen möchte, denn wie sagte Kollege [mention=8886]Aeronie[/mention] gestern beim gemeinsamen Bordsteingespräch mit einem FFF (Fremdfabrikatsfahrer): Das hier ist mehr als Du verstehst, das ist religiös! Bearbeitet 16. November 20195 j von klawitter
16. November 20195 j [...] Das hier ist mehr als Du verstehst, das ist religiös! Zum Glück ist es das nicht. Sonst wäre ich hier sofort ausgetreten.
18. November 20195 j Innerhalb 14 Tagen kann man vom Vertrag zurücktreten...egal, warum. 6 Monate Gewährleistung...muß man nicht dauerhaft ertragen, man kann auch vorher agieren 12 Gewährleistung...mit eigener Konstruktion, daß der Mangel schon vorher war...wird dann spannend. Und das verliert der Käufer in der Regel. Ich kenne mich in der Branche aus. Und sonst komm ich mit meine Brüder, verstehst!?!?!? Okay. Patapaya hat es schon perfekt erklärt. Ich habe meinen Senf auch noch dazu getan. ... Wenn jetzt der Verkäufer immer noch quer schießen sollte...dann komme ich mit meinen Brüdern!!! Und die sind jeweils 120 und 160 Kilo schwer. Größere Argumente kann man doch nicht bringen, oder? Zurückgeben und fertig. Vor Gericht hat der Verkäufer keine Chancen...
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.