Februar 20, 20205 j Hak es einfach unter Lehrgeld ab. Richtig, kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen...
Februar 20, 20205 j Keine gute Idee! Wenn jeder so denken würde, würden sich die korrupten Händler diebisch über die Dummköpfe freuen.
Februar 20, 20205 j Mal abgesehen davon dass [mention=13320]Deathryde[/mention] nicht geschrieben hat, dass er von einem Händler gekauft hat - der Hinweis auf die sich daraus ergebenden Möglichkeiten kam doch vom [mention=282]der41kater[/mention] - ist man letzendlich doch vor Gericht und auf hoher See immer in Gottes Hand. Selbst wenn man im Recht ist wird es mitunter schwierig, und hier ist die Ausgangslage anscheinend nicht besonders günstig. Bin da eher bei [mention=4035]klawitter[/mention], [mention=282]der41kater[/mention] und [uSER=8777]@Sacit[/uSER], auch aus eigener Erfahrung. Um aber noch etwas konstruktives beizutragen: [mention=13320]Deathryde[/mention]: falls Du auf der Reparatur sitzen bleibst und sich der ganze Ärger gelegt hat, könntest Du Dir überlegen, falls die anderen Parameter wie Anschaffungspreis, sonstiger Zustand des Autos, Gefallen am Auto für Dich stimmig sind, die Reparatur doch noch durchzuführen. Vielleicht erkundigst Du Dich auch mal bei lokalen Taxiunternehmen, wo die ihre Automaten richten lassen. Möglicherweise kommst Du so günstiger davon. Bearbeitet Februar 20, 20205 j von Conmar
Februar 20, 20205 j Habe ich das richtig verstanden , dass der Verkäufer keine Privatperson war? Dann sieht es laut Oberverwaltungsgerichtsurteil Frankfurt AZ: 24 U/198/04 so aus (ich weiß jetzt nicht mehr aus welchem Jahr), dass der Passus "gekauft, wie besichtigt und Probe gefahren", Händler nicht mehr schützt. Es ging hier um einen Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 8000km. Der Händler mußte Schadenersatz zahlen. Du hast also sehr gute Chancen mit einem Rechtsanwalt zu deinem Recht zu kommen. Da ist ja alles schön und gut. Wenn, dann steht wie ich es hier verstanden habe, ein Selbstständiger und kein Händler zur Rede. Da ist die nächste Frage, ob das Auto überhaupt überhaupt jemals oder noch im Betriebsvermögen war. Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, löst so ein Auto vorher nämlich aus (übernimmt es in Privatbesitz) und verkauft es dann privat um die zu versteuernden Einnahmen aus Veräusserung von Betriebsvermögen 'sinnvoll zu gestalten'. Ps: Ups, auch das ist falsch. So entstehen Legenden. Der TE fragt ganz am Anfang ausdrücklich bzgl. Rückgabe des Autos an eine Privatperson. Bearbeitet Februar 20, 20205 j von klawitter
Februar 20, 20205 j Die Gewährleistung besteht bei Privat und Gewerbe, der Privatmann darf diese aber ausschließen. Ich würd das aber auch als "dumm" gelaufen verbuchen, Prozessrisiko usw. Mit Rechtsschutz vielleicht, aber sonst?
Februar 20, 20205 j Die Entnahme des Autos aus dem Unternehmen stellt auch schon einen Erlös dar, selbst wenn der körperliche Verkauf erst im privaten Bereich erfolgt. Das Kfz ist für das Unternehmen ein Wertgegenstand und ist zumindest zum aktuellen Zeitwert bewertet zu entnehmen. ;) Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
Februar 20, 20205 j Autor Der punkt ist dass er als verkäufer nirgendwo die gewehrleistung ausgeschlossen hat, weder mündlich noch schriftlich... und ob es arglistige täuschung ist muss auch geklärt werden. Fakt ist dass ich lieber meine selbstbeteiligung bei der rechtschutz aufs spiel noch dazu setze mit chance dass es doch funktioniert als einfach so das getriebe tot zu fahren und ein neues anbauen zu lassen oder es reparieren zu lassen. Für mich geht das ganze schon bald mehr richtung ego als ums geld. Ich hab ja den schriftlichen beweis, dass er kurz zuvor mindestens eine langstrecke gefahren ist. Ich weis, dass erfolg hier in keinem fall garantiert werden kann.... aber probieren werd ich es trotzdem. Und ganz nebenbei wie richtig erkannt: purer privatverkauf von einem privaten zum anderen. Um das nochmal klar zu stellen.
Februar 20, 20205 j Mit Rechtsschutz ist das natürlich 'ne Sache, die man zumindest ausloten kann - sofern die Versicherung mitmacht. Die arglistige Täuschung gibt es nur bei bewusst falschen Angaben. Da aber offensichtlich gar keine Angaben gemacht wurden... Wobei es jedem frei steht, mündliche Verträge abzuschließen. Wenn der Verkäufer den Gewährleistungsauschluss in seiner Anzeige stehen hatte, ist das schon ein gewichtiges Argument für ihn, dass der mündliche Vertrag auch so abgeschlossen wurde. Also, kläre die Details und lass die Versicherung die Lage bewerten.
Februar 20, 20205 j Da der Vertrag nur mündlich zustande kam, kann der Verkäufer alles mögliche erzählen.(also auch die Gewährleistung abstreiten) Vielleicht liest er ja sogar hier mit???...
Februar 20, 20205 j Da der Vertrag nur mündlich zustande kam, kann der Verkäufer alles mögliche erzählen.(also auch die Gewährleistung abstreiten) Vielleicht liest er ja sogar hier mit???... Scheinbar gibt es aber doch etwas schriftliches, laut TO auf einem Blatt aus einem Quittungsblock.
Februar 20, 20205 j mehr richtung ego als ums geld. Mit der Motivation vor Gericht zu ziehen ist nicht sehr ratsam. Keine gute Idee! Wenn jeder so denken würde, würden sich die korrupten Händler diebisch über die Dummköpfe freuen. Mitnichten - keine Risikoabwägung durchzuführen ist etwas für echte Dummköpfe. Ich habe mich nicht häufig juristisch auseinandersetzen müssen, aber wenn hat es sich finanziell und vom Zeitaufwand gelohnt. Und es mußte eine reale Aussicht auf Erfolg bestehen. Diese drei Punkte sind hier alle nicht gegeben. EIN potentieller Gewinner zeichnet sich aber schon ab. Der Anwalt...
Februar 20, 20205 j Streiten sich zwei, freut sich der dritte. Sehr gut auf den Punkt gebracht [uSER=8777]@Sacit[/uSER]. Man kann es zwar versuchen, aber zum Schluss steht das Auto nur rum und man hat eventuell noch höhere Kosten, als nur durch die reine Reparatur. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
Februar 26, 20205 j Hätte ein generalüberholtes. hat grade 60tkm gelaufen, alle rechnungen verfügbar.
Februar 29, 20205 j Autor Soo, um das ganze etwas zum abschluss zu bringen: ich habe mich heute mit einem (meiner meinung nach sehr kompetenten) Anwalt getroffen und mich beraten lassen. Er meinte, dass sich aus juristischer sicht das verfahren zu 100% gewinnen ließe da kein haftungsausschluss niedergelegt worden sei. Praktisch jedoch riet er mir ab ein verfahren an zu gehen da die kosten für gutachten, verfahren, etc. vollzieher, weitere verfahren etc sich häufen würden. (5000+€)Ich hätte zwar ein recht darauf es vom verkäufer des autos erstattet zu bekommen, nur würde das innerhalb der nächsten 30 Jahre möglich sein (habe leider keine rechtsschutz, bin seit Januar aus der meines vaters raus und hab noch keine eigene abgeschlossen) und selbst dann könne es nicht garantiert werden ,dass der verkäufer zahlt (weil wenn er nichts zum zahlen hat kann er es nicht, wovon man in diesem falle aus gehen kann). Ich könnte es drauf anlegen oder ich werde entweder ein anderes getriebe ein bauen lassen oder das jetzige überholen lassen, je nach dem. Was rechtsschutz angeht ist bei mir aber ab jetzt auf jeden fall vorgesorgt. in diesem sinne, danke für euer aller rat und ich hoffe dass der wagen demnächst wirklich weiter km schrubben kann.
Februar 29, 20205 j Das ist bestimmt eine gute und pragmatische Entscheidung. Selbst wenn Du Recht hast - es in diesem Fall auch zu bekommen, ist vermutlich aufwendiger als darauf zu verzichten.
März 1, 20205 j Danke für das Update. Der Anwalt scheint gut zu sein, manch einer ist dann trotzdem motiviert sowas anzustreben um € zu verdienen.
März 15, 20205 j Autor Hab ihn freitag spühlen lassen und bin jetzt 135 und 270 km am stck gefahren.... es hat wohl wunder bewirkt. Er schaltet auch nach 100-200km noch vernünftig und hat nur minimale phasen ohne gang (also eher so 0,5 sek anstatt den 5-10 Sek wie vorher). Er legt sie nun auch sanft, ohne krachen knacken und rucken ein und man hat nicht mehr das gefühl, dass sich das getriebe selbst zerlegt. Entweder hat der vorbesitzer wirklich falsches öl zum wechseln benutzt oder es nie getan. Ich würde sagen dass ich noch mal glück gehabt hab und werde das getriebe aber weiterhin beobachten.
März 16, 20205 j Vielleicht kannst Du die Kosten für die Spülung als "Lehrgeld" von den Steuern absetzen... Ansonsten..."Gute Fahrt"...und immer eine handbreit Platz zwischen Deinem Auto und anderen Verkehrsteilnehmern oder anderen Hindernissen.
März 16, 20205 j Die Spülung holt halt alles was da an Schnodder drin ist mit raus, das wirkt manchmal wirklich Wunder. Was sich da an rotz drin sammelt, kommt bei nem normalen Wechsel einfach nicht mit raus ;-)
März 16, 20205 j Hab ihn freitag spühlen lassen und bin jetzt 135 und 270 km am stck gefahren.... es hat wohl wunder bewirkt. Er schaltet auch nach 100-200km noch vernünftig und hat nur minimale phasen ohne gang (also eher so 0,5 sek anstatt den 5-10 Sek wie vorher). Er legt sie nun auch sanft, ohne krachen knacken und rucken ein und man hat nicht mehr das gefühl, dass sich das getriebe selbst zerlegt. Entweder hat der vorbesitzer wirklich falsches öl zum wechseln benutzt oder es nie getan. Ich würde sagen dass ich noch mal glück gehabt hab und werde das getriebe aber weiterhin beobachten. Wen Du Glück hast, geht das mit den 0,5 Sekunden auch noch weg. Was ich Dir wünsche. Bei mir hatte das Fremdfabrikat nach der Spülung auch noch so ein unschönes Geräusch, wen ich auf P geschaltet hatte, mit der Zeit war das verschwunden. Das neue Öl hat da vielleicht mit der Zeit noch etwas sauber gespült. Persönlich habe ich sehr gute Erfahrungen mit dem LM Additiv für Automatikgetriebe gemacht. https://www.amazon.de/dp/B004X63XVU/ref=cm_sw_r_em_apa_i_mh2BEbVQBAQ4S Ausserdem gibt es ein Produkt von Lubeguard, für alle ATF Automatikgetriebe, (dass angeblich bei den Amis schon mal in der Werbung von Saab empfohlen wurde, habe ich selbst allerdings nicht gefunden) https://www.ebay.com/itm/302376613293 habe da mehrere von gekauft, wen Du möchtest kann ich Dir eine Flasche zum Selbstkostenpreis schicken, wen ich wieder nach Deutschland darf... Aber warte ruhig mit Antworten ab, vielleicht schreibt ja noch jemand wie sich das mit den Additiven verhält, will nicht Schuld sein, wen Dein Getriebe mit Additiven wieder schlechter laufen würde... Du hast keinen Messstab mehr, oder? Und leider heutzutage fast schon unentbehrlich, am besten eine Rechtschutzversicherung abschließen! Natürlich erst versuchen die Dinge ruhig, mit Bedacht und Respekt zu lösen, ansonsten spart diese eine Menge Nerven. Am besten eine die alles abdeckt. Ich kann ein Lied davon singen, mehr als nur eine Strophe lang.... Bearbeitet März 16, 20205 j von Jambo
März 17, 20205 j Ich habe leider keinen messtab mehr... aber dafür schon eine rechtsschutz Wie technisch versiert bist Du? Persönlich würde ich nach einer Zeit, nochmal einen Teil des Öls wechseln. Den das neue Öl löst wieder Ablagerungen und so wird es wenigstens zum Teil aufgefrischt. Dafür wäre es gut wen auf Deiner Rechnung steht was für Öl eingefüllt wurde, oder einfach nachfragen. Wen du das Öl privat kaufst, sollte es etwas günstiger sein, als in der Werkstatt. Hier im Forum können Dir bestimmt Member erklären, wie man es wechseln kann. Da es ja immer die leidige Frage und Verunsicherung mit dem nachfüllen gibt: Da bei Dir jetzt Profis gespült und gemessen haben, "sollte" der Füllstand jetzt stimmen... Deshalb nach dem ablassen einfach abkühlen lassen, messen und die selbe Menge neues Öl einfüllen.
März 17, 20205 j Autor Mit anleitung sollte ich das ohne probleme hin bekommen. Viel mehr sorgen macht mir mein tacho der nicht auf 0 geht sondern immer auf 60 im stand stehen bleibt und von da aus hoch geht... aber dafür hab ich schon nen neuen thread
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