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Was passiert, wenn ich in der Probezeit und nach bereits absolviertem Aufbauseminar erneut STRAFfällig werde? "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

 

Danke

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Du machst deinem Nickname aber alle Ehre... :00000830

 

Sorry, konnte ich nicht widerstehen

HansP

MPU Afaik.

Nimm dir nen Anwalt. Bald.

MPU ist doch erst beim dritten Mal in der Probezeit. Beim zweiten Mal musst du nur die Strafe ausbaden, beim dritten Mal ist der Führerschein ganz weg.

Gruß tapeworm (der auch ein "Aufbauseminar" machen musste *lol*)

Ist übrigens eine der am härtesten geahndeten Straftaten die man innerhalb des Geltungsbereichs der STZVO begehen kann.
  • Autor

Bevor irgendendjemand denkt, ich hätte dabei irgendjemandem geschadet, möchte ich den Sachverhalt kurz klären:

Bin am Fr, 10.02 morgens auf dem Weg in die Schule. War eilig, es hatte frisch aufgeschneit und bin dann zwei Strraßen von zuhause entfernt in einen Gartenzaun gefahren. Aus dem Auto heraus war erst nix zu sehen, mir hats extrem pressiert, bin dann weitergefahren. Hab mir gedacht, ich fahr dann nach der Schule nochmal hin und klär des... Dann war dies und das, dann kam das mit meinem Saab (R.I.P.) und dann hatte ich das irgendwie vergessen, verdrängt, andere Sachen waren eben wichtiger. Zudem beschäftigte es mich ja auch net weiter, da ich nicht von einer Beschädigung ausgegangen war (jaja, überzeugen hätte ich mich sollen...) Heute Abend dann der Anruf von der Polizei... Anzeige. Unwiderruflich. Hab jetz echt ein Problem, Scheint als hätte mein Führerschein ohne Saab auch keine Lust mehr, bei mir zu bleiben. Soweit ich vermuten kann, muss der Führerschein nach bestandenem erneutem Aufbauseminar UND MPU komplett neu gemacht werden... Das wäre extrem blöd...

 

Naja, jetz steht der Verkauf meines Saabs dann wohl endgültig fest... Zwangsläufig.

 

Danke für die Kommentare, bin über alles, auch echt lustige Witze (hansp) dankbar... es kann nur schlimmer werden

  • Autor
MPU ist doch erst beim dritten Mal in der Probezeit. Beim zweiten Mal musst du nur die Strafe ausbaden' date=' beim dritten Mal ist der Führerschein ganz weg.[/quote']

 

Na super... Is ja das dritte mal. einmal telefoniert, einmal 22km/h zu schnell, dann Aufbauseminar... Und jetzt das. Soweit ich weiß, hätte ich noch 4 Punkte zusätzlich in der Probezeit haben dürfen, danach wäre der Schein weg. Jetzt werden es wohl 7! :asdf :asdf

 

Gut, dass ich selbst schuld bin, und mich nicht über die Dummheit eines anderen zu ärgern brauche...

Soweit ich vermuten kann, muss der Führerschein nach bestandenem erneutem Aufbauseminar UND MPU komplett neu gemacht werden... Das wäre extrem blöd...

 

Vor allem wieder teuer, wenn ich bedenke was mein Schein 2004 gekostet hat.

Da hast du aber wirklich was an der Backe.

 

Wie siehts denn aus, kann man die Anzeige nicht abwenden, indem man sich mit dem Besitzer des Zauns einigt, oder so???

Soweit ich weiß kann man doch da auch mit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation was machen?!

 

Informier mir dich da lieber nochmal genau (sofern du das noch net getan hast) bevor du die Flinte ins Korn wirfst!

Nun erstmal keine Panik...

Da wären zuerst mal ein paar Fragen zu klären:

 

Ist der Wagen auf dich zugelassen? (Wenn ja, selbst schuld...solange man noch in der Probezeit ist, drückt man den Eltern das aufs Auge ;) )

Wohnst du noch bei deinen Eltern?

Was gibt es für Zeugen? Haben die DICH oder nur dein Auto/Kennzeichen gesehen?

Hast du es schon zugegeben?

 

Einem Freund ist nämlich vor einem Jahr das gleiche passiert und ist da aber heil rausgekommen, deswegen bin ich ganz gut auf'm Laufenden... :lol

indem man sich mit dem Besitzer des Zauns einigt, oder so???

 

 

Will ja nicht die Laune verderben. Denke allerdings, dass zunächst der Zaunbesitzer eine Anzeige aufgegeben hat. Da es sich allerdings um "Fahrerflucht" handelt gilt öffentliches Interesse (oder wie das dann im Amtsdeutsch heißt) => Nix mehr mit zurücknehmen... :crying

 

Aber sieh es doch mal anders: Deinen Wagen jetzt zu verkaufen bring dir wahrscheinlich nichts. (Kaum den Gegenwert einer Tankfüllung). Falls du einen Stellplatz auftreiben kannst: Behalt das Ding und bau es in der führerscheinfreien Zeit wieder auf.

 

Dann hast du ein super Wagen, wenn der Lappen irgendwann wieder kommt!

 

Gruss

Martin

  • Autor

Will ja nicht die Laune verderben. Denke allerdings, dass zunächst der Zaunbesitzer eine Anzeige aufgegeben hat. Da es sich allerdings um "Fahrerflucht" handelt gilt öffentliches Interesse (oder wie das dann im Amtsdeutsch heißt) => Nix mehr mit zurücknehmen... :crying

 

Richtig... Das hat mir die Polizei ebenso gesagt...

Aber sieh es doch mal anders: Deinen Wagen jetzt zu verkaufen bring dir wahrscheinlich nichts. (Kaum den Gegenwert einer Tankfüllung). Falls du einen Stellplatz auftreiben kannst: Behalt das Ding und bau es in der führerscheinfreien Zeit wieder auf.

Ich bin so deprimiert... du hast ja soo Recht... Aber ich werde wohl mein ganzes Geld in den Wiedererwerb meines Scheins stecken müssen... Summa summarum werden das mind 2000 - 4000 Euro (Im schlimmsten Fall mit ASF, MPU, Neuerwerb, Bußgeld, Schadenregulierung, Gerichtskosten...) Ich halte das für realistisch...

Nun ja will auch nicht die Laune vermiesen, aber falls wirklich der Schein komplett neu gemacht wird und der Saab in der Zeit wieder repariert werden soll, gibt das schon eine ganz schöne finanzielle Belastung für einen Schüler.

 

Bei aller Saab Liebe, würde ich mir das schon gut überlegen (auch wenn man das im suizid thread von der k-jet liest).

 

@schwedengardine

Selbst wenn du den Schein neu machen musst.

Immerhin hast du doch die möglichkeit den alten Toyota deiner Eltern zu bekommen. Besser überhaupt einen fahrbaren Untersatz als gar keinen! (auch wenn es mal kein Saab oder sonstiges Liebhaberobjekt ist)

Da wäre mir persönlich die Mobilität wichtiger.

 

Naja wollen wir lieber noch hoffen das es die Möglichkeit einer Einigung gibt und du den Schein behälst!

 

Drücke dir auf jeden Fall die Daumen

Sorry, aber zunächst mal bist du selber schuld.

 

Telefon und zu schnell und Gartenzaun und eilig und dann auch noch vergessen, da mußt du einfach für einstehen. Immerhin gibt es für Fahrerflucht so etwas wie Reuezeit (wie heisst das genau?) innerhalb derer du hättest dich folgenlos bei der Polizei melden können.

 

Überleg dir den Anwalt gut. Der ist nämlich auch nicht kostenlos. Wenn du verlierst zahlst du den Führerschein und dem Anwalt seine nächste Porscherate. Ob du dich in diesem Fall rausreiten kannst, so wie oben vorgeschlagen, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, ist zu befürchten, daß dir der Versuch eher schadet.

 

Womöglich ist es besser, vor Gericht auf zerknirscht und reuevoll zu machen und auf einen milden Richter zu hoffen. Erkundige dich doch mal, ob der zuständige Richter ein harter oder milder ist.

 

Dann fällst du ja unter Umständen noch unter das Jugendrecht. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten für eine milde Bestrafung. Setze dich doch mal mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung.

 

So arg doll sind deine bisherigen Vergehen ja noch nicht, zumindest wenn sonst nix vorliegt. Da geht womöglich noch was mit Einstellung gegen Arbeitsstunden.

 

Hilfreich wäre sicher, aktiv an der Beseitigung der Folgen mitzuwirken. Wie geht es zum Beispiel dem Gartenzaun. Hattest du Kontakt mit dem Besitzer?

 

Ich glaube nicht, daß die harte Tour sinnvoll ist.

 

Grüßle

Ralf

 

PS

Vielelicht schaust du ja auch mal in ein Rechtsberatungsforum.

Die harte Tour wäre wohl der völlig falsche Ansatz.

 

Hab eben noch mal bei dem Freund nachgefragt (2x Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr).

Der Staatsanwalt hat ihn beide Male vor die Wahl gestellt, Verfahren oder Spende von ca 400Euro an eine Gemeinnützige Organisation.

 

Ich würde sagen das deine Vergehen im Vergkleich allesamt eher harmlos waren (nur leider in der Probezeit!). Es kommt wahrscheinlich wie mein vorposter auch schon sagte maßgeblich auf den Staatsanwalt an.

  • Autor
Sorry' date=' aber zunächst mal bist du selber schuld.[/quote']

Das hab ich oben auch bereits geschrieben... :icon_bawling :icon_bawling

 

Das mit dem Anwalt werde ich mir auch gut überlegen, werde mich erstmal bei einem befreundeten informieren, danach schauen wir weiter... Danke für eure in viele Richtungen gehenden Kommentare. Fühl mich auch gar nicht mehr wie ein Schwerverbrecher, als welcher ich aber immer noch behandelt werden könnte... :cussing :smileydead

  • Autor
1. Ist der Wagen auf dich zugelassen? (Wenn ja, selbst schuld...solange man noch in der Probezeit ist, drückt man den Eltern das aufs Auge ;) )

2. Wohnst du noch bei deinen Eltern?

3. Was gibt es für Zeugen? Haben die DICH oder nur dein Auto/Kennzeichen gesehen?

4.Hast du es schon zugegeben?

 

zu 1. nein, auf Papa... da is die Versicherung günstiger... Aber der wird nicht dafür grade stehen. Da bin ich selbst auch zu stolz... Nicht auszudenken, wenn er irgendwie Flensburger Punkte kassieren würde, und seinen Schein anschließend abgeben müsste... Der ist darauf angewiesen

zu 2. ja, hat das Vorteile?

zu 3. ich weiß, dass ich gesehen wurde.... Der hat dann wohl auch das Kennzeichen gemeldet...

zu 4. am Telefon habe ich zugegeben, dass ich wüsste, wovon die Rede wäre. Direkt zugegeben nicht...

 

 

Nicht die besten Voraussetzungen, nicht wahr?

@schwedengardine

 

Anzeigen wegen Fahrerflucht kann man sehr wohl zurückziehen, zumindest in NRW. Ich habe nämlich selbst mal eine zurück gezogen. Mir hat bei der Arbeit ein X5 die hintere Stoßstange gestreift. Ich hatte zunächst eine Anzeige erstattet, einige Tage später aber die Besitzerin zufällig aufgespürt; sie hat sich reuig gezeigt und den Schaden (=super Mini Kratzer) mit der Lackierung der ganzen Stoßstange quittiert. Habe dann dem zuständigen Staatsanwalt schriftlich die Sache geschildert und einige Wochen später war die Anzeige eingestellt. Das liegt alles in seinem Ermessen und er entscheidet, wie stark die öffentliche Ordnung durch Dein Handeln gestört worden ist. Also, wenn Du gut bist, dann bist Du morgen direkt nach der Schule mit Eimer/Farbe/Zaunlatten etc. beim Geschädigten und zeigst Deine beste Seite. Dann muss er nur noch im Gegenzug den besagten netten Brief schreiben. Meinst Du, den Staatsanwalt interessiert Nachbars Zaun? Die einzige Würze würde darin liegen, dass er Dich nur bedingt für Führerschein-tauglich hält, dann weht aber ein anderer Wind.

Ach ja, harte Tour... gaanz falsch :00000299

 

Gruß,

Sebastian

@schwedengardine:

 

Ob du noch bei deinen Eltern wohnst kann unter Umständen den Ausschlag geben, ob du nach Jugend- oder nach Erwachsenenrecht bestraft wirst. Der Umstand des "Nochzuhausewohnens" hat einem Bekannten von mir wahrlich den Ar*** gerettet.

 

Der hat sich im Straßenverkehr etwas mehr zu Schulden kommen lassen als du (es wurde aber niemand verletzt :00000434 ), ist jedoch aufgrund eines gütigen Richters, Jugendstrafrechts, ehrlicher, offen eingestandener Reue und etwas Glück mit ein paar Sozialstunden davon gekommen. Er hatte zwar einen Anwalt, welcher zu dem Ausgang des Prozesses jedoch nach einhelliger Meinung nicht wirklich viel beigetragen hat, ein paar wertvolle Tipps konnte er dennoch geben.

 

Also toitoitoi und nicht den Kopf hängen lassen :00000299

Ich gebe hier mal mein Kommentar als Frau ab. Ich würde auch die reumütige Weise wählen und auf jeden Fall mal probieren mit dem Zaunbesitzer zu reden. Ansonsten würde ich mich vielleicht mal beim Adac, wenn du oder jemand aus deiner Familie da Mitglied ist erkundigen. So viel ich weiss gibt es da auch eine Rechtsberatung.

 

Drück dir die Daumen udn hoffe du hast gelernt aus deinen Fehlern! :00001635

 Behalt das Ding und bau es in der führerscheinfreien Zeit wieder auf.

Dann hast du ein super Wagen, wenn der Lappen irgendwann wieder kommt!

 

 

Das sehe ich genauso.

 

Für Deine(n) Fehler stehst Du einfach ein, leckst Deine Wunden und nutzt die "Stand"Zeit für eine zumindest technische Überholung Deines 900ers.

 

Keine Kohle dafür? Verkaufe den Toyota.

Also wenn du dich entschließt mit dem Besitzer des Zauns zu reden, würde ich das SOFORT machen. Wenn dir das Wasser erst mal bis zum Hals steht und du es dann machst, kommt das nicht mehr so gut...

 

Wenn du dich aber entschließt die Anzeige nicht zu akzeptieren (würd ich von dem Besitzer abhängig machen, wie kooperativ er dir erscheint), solltest du zumindest ab jetzt kein Wort mehr der Polizei dazu sagen. Vorraussetzung um das durchzuziehen ist aber vor allem, dass du dich gut mit deinen Eltern verstehst und sie dir auch dabei helfen möchten (wenn dein Vater noch nicht mal einen Punkt auf sich nehmen wollte, um dir in der Probezeit den Kopf zu retten, bezweifel ich das natürlich).

Innerhalb der Familie besteht ja das Aussage-Verweigerungsrecht, d.h. ihr könnt einfach alle sagen, wir sagen nicht, wer an dem Tag gefahren ist. Aus, fertig! Das schlimmste wär dann ein Fahrtenbuch...

Das geht natürlich nur, wenn dich der Zeuge nicht eindeutig wiedererkennt. Am besten wärs, wenn du noch ein oder zwei Brüder hast (war bei meinem Bekannten der Fall) oder du deinem Vater von der Statur her ähnlich siehst und dein Vater vielleicht nicht gerade einen Vollbart oder so hat...

Dann verläuft die Anzeige wegen Fahrerflucht gegen unbekannt und dann irgendwann im Sande...

 

Was man immer im Hinterkopf behalten sollte (vor allem auch bei Blitzern): DU musst NICHT beweisen, dass du es nicht warst, sondern die Polizei usw., dass DU des WARST.

 

Alles Gute für die Sache, egal wie du dich entscheidest...

(Die restlichen Belehrungen spar ich mal, bist irgendwie schon genug gestraftl... )

Die "Reue" würde Dir sicherlich auch gut stehen, wenn sie Dich wegen des Verfahrens nicht weiterbringt.

 

Der ist nämlich auch nicht kostenlos. Wenn du verlierst zahlst du den Führerschein und dem Anwalt seine nächste Porscherate

 

Ich glaub da wird die finanzielle Situation der meisten Anwälte sehr überschätzt. Aber guter Rat ist auch oft etwas wert. Hobbyjuristen bringen, wie hier, meist garnix. Höchstens Verwirrung.

 

einen trotzdem glimpflichen Ausgang wünscht

 

Thomas

Überleg dir den Anwalt gut. Der ist nämlich auch nicht kostenlos. Wenn du verlierst zahlst du den Führerschein und dem Anwalt seine nächste Porscherate. Ob du dich in diesem Fall rausreiten kannst, so wie oben vorgeschlagen, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, ist zu befürchten, daß dir der Versuch eher schadet.

 

 

Anwalt Porscherate - in welcher Welt lebst Du denn bittesehr? Anwälte, die derartige Delikte verteidigen fahren heute VW Golf oder überhaupt S-Bahn!

 

Im übrigen ist es sicherlich sinnvoll, wenn man den dann folgenden Dschungel mit anwaltlicher Begleitung durchsteht. Der weiss die Signale des Richters und Staatsanwalts meistens besser zu interpretieren als der - Entschudligung für dieses harte Wort - Angeklagte und kann Dinge wie Einstellung gegen Arbeitsauflagen, Geldbuße, etc. weit besser "heraushandeln" als der Betroffene. Und hier sehe ich angesichts der Schilderung des Tathergangs tatsächlich leider null entlastende Umstände. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich der KH-Versicherer die an den Zauneigentümer zu zahlende Schadenssumme heute gnadenlos beim Flüchtigen zurückholt. Von daher wäre eine schnelle Einigung mit dem Zauneigentümer, bei der der Schaden dann auch so gering wie möglich veranschlagt werden sollte, in jedem Fall sinnvoll.

*auchsenfabgeb

abgesehen von juristischen vorteilen halte ich eine vorsprache inkl. entschuldigung beim geschädigten für eine sache des anstandes...

Das hab ich oben auch bereits geschrieben...  

 

Irgend eine Einleitung braucht man schließlich.

 

Grüßle

Ralf

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