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Empfohlene Antworten

Das kann zu erheblichen Problemen führen,

da die Restkarosserie bzw. das gefledderte Fahrzeug juristisch als Abfall einzustufen ist, der nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz qualifiziert zu entsorgen ist. Allerspätestens bist Du am Arsch, wenn der Beschenkte den Müll an den Straßenrand stellt und Du als letzter Halter eingetragen bist.

 

https://www.juraforum.de/verkehrsrecht/altes-auto-darf-nicht-zum-ausschlachten-verschenkt-werden-329791

 

Na, es sollte schon jemand nehmen, dessen Interesse ist, mit dem Altmetall ein paar Kröten zu verdienen... Dann stellen sich die Folgefragen eher nicht... Im Zweifel vorher FIN rausflexen...

Nach meinem Kenntnisstand ist jedes Ding, dem jemand einen Wert beimißt (und diesen auch in Form des Kaufpreises verwirklicht), erstmal keim Müll und handelbares Gut. Solange es nicht um Sondermüll oder Überbleibsel von Verbrechen geht.......

Nein, egal wieviel es für irgendjemand auf der Welt Wert ist, entscheidend ist, was der Besitzer einer Sache mit ihr machen will, solange sie noch nicht dem Abfallkreislauf zugeführt ist. Wenn er sie behalten will ist es kein Abfall. Will oder muss er sich der Sache entledigen, ist es Abfall. Ist sie mal dem Abfallkreislauf zugeführt unterliegt sie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinen Anhängen und Verordnungen.

 

Deshalb ist es strenggenommen nicht erlaubt, Abfälle auf der Straße zu fleddern. Auch die Entnahme von Lebensmitteln aus den Abfallcontainern von Supermärkten ist deshalb nicht erlaubt. Dann wird noch fein säuberlich unterschieden zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Entsorgung.

 

Noch ein Beispiel: Es kann bzw. darf niemand jemand etwas weg nehmen, weil er glaubt das sei Abfall, weil es nichts Wert ist. Denk mal z.B. an Obdachlose. Deren Besitz ist für die meisten in der Gesellschaft nichts Wert, deshalb ist es aber noch lange kein Abfall. Erst wenn der Obdachlose es dann wegwirft kann es zu Abfall werden (oder zur Fundsache).

Bearbeitet von saab-wisher

Das mag ja sein. Mir ging es eher um die Praxis :smile: Containern ist ja auch nix Böses :cool:
Das mag ja sein. Mir ging es eher um die Praxis :smile: Containern ist ja auch nix Böses :cool:
Das siehst Du so, aber da gab es schon Rechtsprechungen. Mein Beitrag weiter oben war nicht die Antwort auf Deinen Punkt sondern eins davor (ich habe es geändert). Aber genaugenommen hab ich es ja auch schon gesagt. Ein Autoverwerter nach KrWG ist, wie der Name schon besagt, jemand der Abfälle zur Verwertung in seinen Verwertungsprozess hineinnimmt. Und zwar zur Verwertung entweder runter bis auf die Rohstoffebene oder eben bis auf verwertbare Einzelteile. Der Rest ist dann Abfall zur Entsorgung (z.B. Verbrennung).

 

Ist ein Fahrzeug in diesem Prozess Verwertung/Entsorgung angekommen, darf es streng genommen nicht mehr als Auto zurück in die Nutzung. Ob das auch für eine Karosse gilt mit der alten VIN, weiß ich jetzt gerade nicht, da könnte uns der gerade nicht mehr im Forum aktive ehemalige User sicher mehr sagen. Es müsste auch jemand wissen, der im Zulassungsgeschäft aktiv ist. Die Frage ist ja, was mit den Fahrzeugpapieren geschieht. Vielleicht weiß das jemand hier.

Bearbeitet von saab-wisher

  • Autor

Der Thread nimmt ja richtig Fahrt auf :fight:.

Aber interessant.

Für mich ist es klar das er zu einem offiziellen Entsorgungsbetrieb geht. Da erhalte ich meinen Nachweis, abgemeldet ist er schon seit Jahren.

Aktuell muss ich 200 € löhnen. Alle kostenlosen Offerten wollen im Endeffekt das ich auf den Hof vorfahre und den Wagen abgebe.

Heißt also für mich das ich mir jetzt noch mehr Ersatzteile ins Regal lege.

 

Trotzdem aber noch einmal die Eingangsfrage habt ihr Adressen im Berliner Raum wo ihre selbst schon entsorgt habt?

Chrisbie hat es für sich ja klar gestellt. Er will den Verwertungsnachweis.

 

 

Das siehst Du so, aber da gab es schon Rechtsprechungen. Mein Beitrag weiter oben war nicht die Antwort auf Deinen Punkt sondern eins davor (ich habe es geändert). Aber genaugenommen hab ich es ja auch schon gesagt. Ein Autoverwerter nach KrWG ist, wie der Name schon besagt, jemand der Abfälle zur Verwertung in seinen Verwertungsprozess hineinnimmt. Und zwar zur Verwertung entweder runter bis auf die Rohstoffebene oder eben bis auf verwertbare Einzelteile. Der Rest ist dann Abfall zur Entsorgung (z.B. Verbrennung).

 

Ist ein Fahrzeug in diesem Prozess Verwertung/Entsorgung angekommen, darf es streng genommen nicht mehr als Auto zurück in die Nutzung. Ob das auch für eine Karosse gilt mit der alten VIN, weiß ich jetzt gerade nicht, da könnte uns der gerade nicht mehr im Forum aktive ehemalige User sicher mehr sagen. Es müsste auch jemand wissen, der im Zulassungsgeschäft aktiv ist. Die Frage ist ja, was mit den Fahrzeugpapieren geschieht. Vielleicht weiß das jemand hier.

 

Ich wollte nicht die Rechtslage in Zweifel ziehen. Wollte nur sagen, dass es Wege gibt... Welche Risiken jemand eingehen möchte, bleibt ja ihm oder ihr überlassen. So wie bei der Frage, ob man sich noch eins, zwei Bund Spargel aus dem Edeka-Container nimmt :cool:

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