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Von einem der auszog ein Elektroauto zu kaufen

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Hauptsache mal irgendwas hingerotzt, ohne Rücksicht auf die Realität.

Das war mir (offensichtlich) nicht bekannt. Sorry wegen Fake News. :-)

 

Edit: Gerade vor diesem Hintergrund sehe ich aber wenig Möglichkeiten für Mißbrauch.

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Boh, ich verstehe das einfach nicht: Was bitteschön soll der Anwalt hier denn machen? Es gibt noch nicht mal ein Gutachten. Worum soll sich der Anwalt kümmern? Die Post aufmachen und ggf. die Zahlung entgegennehmen?

Man kann doch erst einmal abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Der Sachverhalt ist doch recht eindeutig und klar. Wenn die Abwicklung der gegnerischen Versicherung nicht zufriedenstellend ist kann man doch immer noch einen Anwalt einschalten. Zudem hast Du hier die GAP-Deckung vereinbart.Wo ist denn da das Problem ? Wenn die Glühbirne im Haus kaputt ist holst Du doch auch nicht gleich den Elektriker........

Und das Argument Zeit ist, zumindest aus meiner Sicht.............. wenn man im Gegenzug Ladesäulen suchen und dort warten kann bis der Wagen wieder aufgeladen ist............

Bearbeitet von Hutzelwicht

Immer gleich Anwalt, ist mir zu einfach als Rat. So hilflos und ungeduldig? Oft geht es ohne!

[mention=7079]Hutzelwicht[/mention] ich pflichte Dir bei.

Ganz ehrlich, wenn ich ne Rechtschutzversicherung habe (bestenfalls natürlich ohne SB) würde ich das auch nem Anwalt übergeben, dann muss man sich nämlich quasi um nix kümmern. Warum also nicht nutzen, wenn man die ohnehin hat. Gerade bei Leasing gibts halt durchaus ein paar Fallstricke zu beachten. Zumal man ja auch niemanden anderen da irgendwie das Leben schwerer macht (also zB. dem Unfallverursacher), die Rechtschutz wird sich ja im Normalfall nur mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzen.
Das ist mal wieder Quatsch. Erstens hat er keine Verkehrsrechtsschutzversicherung und zweitens ist das sehr eindeutig ein HP- Schaden so dass er die auch nicht braucht.
Sorry, das hab ich überlesen, ja dann würde ichs natürlich auch erstmal ohne angehen.

Nein muss er nicht. Die gegnerische HP übernimmt auch seinen RA.

Bei einem Schaden in der zu erwartenden Höhe an einem geleasten Fahrzeug würde ich auch dringend dazu raten um nicht zwischen die Fronten zu kommen.

Den Totalschaden sehe ich übrigens noch nicht so ganz. Bin auf das Gutachten gespannt (mein Tip: Reparieren für ca 8500€).

Bearbeitet von Marbo

Vor allem sollte unverzüglich die Leasinggesellschaft über den Schaden informiert werden, die ist schließlich der Eigentümerin des Fahrzeugs

Schade um die schöne Zoe.. Unfälle ziehen immer eine Menge Stress und Lauferei nach sich.

Aber ich hoffe es wird alles zu deinen Gunsten geregelt und du lässt dir den Spaß an der elektromobilität nicht verderben!

Alles gute !

  • Autor

Danke Leute, ich habe auch noch Hoffnung, dass das Auto repariert werden kann. Da ich ab 11.01. in Köln Arabisch in Vollzeit machen werde und am 01.04. vorraussichtlich nach Jordanien ziehe, fehlt mir einfach die Zeit für eine längere Diskussion mit Versicherung undLeasinggesellschaft. Der reine Unfallschaden bzw. desse Abwicklung wäre aus meiner Sicht auch kein Problem. Aber das Leasing hat besondere Anforderungen. Am Fahrzeug entsteht im Falle einer Reparatur eine Wertminderung, die es im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft festzustellen und zu dokumentieren gilt. Ich will da keinen Fehler machen und am Ende die Rechnung bezahlen.

Keine Sorge, informiert sind bereits alle Beteiligten: Versicherung des Verursachers (auch wg. Mietwagen), meine Versicherung wg. evtl. GAP, und Leasinggesellschaft (die ALD hat übrigens ein Webformular dafür).

Bei der ALD hatte ich sogar mal einen Saab geleast, später dann rausgekauft. Die waren sehr unproblematisch im Umgang.

 

Du hast aber alles richtig gemacht. Eine Versicherung (vor allem die gegnerische) ist nicht immer ein guter Partner bei der Schadenregulation. Gerade in Deinem Fall gibt es ja doch einige Besonderheiten zu beachten.

 

Wäre natürlich schön, wenn der Wagen repariert werden könnte. Das wäre sicher vom Ablauf her das einfachste.

Danke Leute, ich habe auch noch Hoffnung, dass das Auto repariert werden kann. Da ich ab 11.01. in Köln Arabisch in Vollzeit machen werde und am 01.04. vorraussichtlich nach Jordanien ziehe, fehlt mir einfach die Zeit für eine längere Diskussion mit Versicherung undLeasinggesellschaft. Der reine Unfallschaden bzw. desse Abwicklung wäre aus meiner Sicht auch kein Problem. Aber das Leasing hat besondere Anforderungen. Am Fahrzeug entsteht im Falle einer Reparatur eine Wertminderung, die es im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft festzustellen und zu dokumentieren gilt. Ich will da keinen Fehler machen und am Ende die Rechnung bezahlen.

Keine Sorge, informiert sind bereits alle Beteiligten: Versicherung des Verursachers (auch wg. Mietwagen), meine Versicherung wg. evtl. GAP, und Leasinggesellschaft (die ALD hat übrigens ein Webformular dafür).

Geht das Auto dann mit nach Jordanien?

Danke Leute, ich habe auch noch Hoffnung, dass das Auto repariert werden kann. Da ich ab 11.01. in Köln Arabisch in Vollzeit machen werde und am 01.04. vorraussichtlich nach Jordanien ziehe, fehlt mir einfach die Zeit für eine längere Diskussion mit Versicherung undLeasinggesellschaft. Der reine Unfallschaden bzw. desse Abwicklung wäre aus meiner Sicht auch kein Problem. Aber das Leasing hat besondere Anforderungen. Am Fahrzeug entsteht im Falle einer Reparatur eine Wertminderung, die es im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft festzustellen und zu dokumentieren gilt. Ich will da keinen Fehler machen und am Ende die Rechnung bezahlen.

Ich wiederhole mich da echt gerne: Woher weißt Du denn jetzt schon, dass es mit der gegnerischen Versicherung lange Diskussionen gibt? Und wenn die Leasinggesellschaft informiert ist wird die selbst schon aufpassen, dass da auch eine entsprechende Wertminderung angesetzt wird. Die steht nämlich der Leasinggesellschaft zu und nicht Dir.

Geht das Auto dann mit nach Jordanien?

Die Frage wurde schon gestellt, leider nicht beantwortet...

Echt? Hab ich garnicht gesehen. Ich habs mich nur gefragt weil man ja aus dem Leasing nicht so ohne weiteres herauskommt, außer möglicherweise mit dem Totalschaden.

Der Jordanienexport geht natürlich schon von der Leasinggesellschaft her nicht, das ist schon klar.

Bearbeitet von Marbo

  • Autor
So Anwalt ist beauftragt, Schreiben an gegnerische Versicherung ist raus und Gutachter beauftragt. Wenn der Schaden reparabel ist, dann soll das Auto nach VS zur Reparatur beim Renault Fachhändler. Nachfrage nach der Schadenshöhe von Seiten der Leasinggesellschaft ist auch schon eingegangen
  • Autor
Echt? Hab ich garnicht gesehen. Ich habs mich nur gefragt weil man ja aus dem Leasing nicht so ohne weiteres herauskommt, außer möglicherweise mit dem Totalschaden.

Der Jordanienexport geht natürlich schon von der Leasinggesellschaft her nicht, das ist schon klar.

Genau, das brauche ich nicht in JOD, da kriege ich einen grossen Allrad SUV mit Fahrer

Bearbeitet von Cameo

  • Autor
Ich wiederhole mich da echt gerne: Woher weißt Du denn jetzt schon, dass es mit der gegnerischen Versicherung lange Diskussionen gibt? Und wenn die Leasinggesellschaft informiert ist wird die selbst schon aufpassen, dass da auch eine entsprechende Wertminderung angesetzt wird. Die steht nämlich der Leasinggesellschaft zu und nicht Dir.

Stimmt, aber ich will alles ordentlich geregelt haben und keine Überraschungen am Ende

Mir ist mal während dem Nachtdienst , als ich auf einer Bundesstraße fuhr , eine Frau in meine Fuhre geknallt . Sie überfuhr eine ausgeschaltete Ampelkreuzung und knallt mir in die linke Seite . Klar , Polizei gerufen, die alles aufgenommen hat und einen Abschlepper hat die Polizei ebenfalls bestellt . Da ich ja noch im Dienst war , benötigte ich einen Ersatzwagen . Dieser Firma , die unter anderem auch einen Abschleppdienst nebst Autovermietung betreibt , habe ich den Fall kurz geschildert und keine Stunde später stand der Mietwagen da , wobei ich den Kleinsten Mietwagen genommen hatte, den man mit angeboten hat Die haben dann sich von mir eine Vollmacht geben lassen und alles für mich erledigt . Der Schaden bei mir wurde nebst Mietwagen nach 2 Gerichtsverhandlungen schlussendlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt . Den Anwalt hatten die mir besorgt m der sich der Sache erfolgreich annahm . Ärger oder eine Rennerei hatte ich keine , bis auf die beiden Verhandlungen auf dem Gericht , aber nur, weil die gegnerische Versicherung meinen Mietwagen nicht zahlen wollten , aber mein Anwalt hat das abgeschmettert , am Ende wurde alles bezahlt . Übrigens habe ich natürlich eine Rechtsschutzversicherung schon seit Jahren , was empfehlenswert ist , wo doch jeder gerne vors Gericht zieht . Aber die Abwicklung durch die Mitwagenfirma verlief reibungslos , die haben ja auch Erfahrung in diesen Dingen , so , wie auch deren Anwälte .
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, daß man sich mit manchen Versicherern trotz eindeutiger Schuld- und Sachlage trotzdem vor Gericht wiederfindet. Nachdem man vorab nicht weiß, an wen man gerät, ist es sinnvoll, daß die gesamte Korrespondenz von Anfang an professionell abgewickelt wird. Das fängt schon bei der Gutachterwahl an. Es wäre sehr schön und insgesamt auch kostensenkend, wenn es ohne Anwalt oder Gericht gehen würde, die Realität sieht leider oft anders aus.

Ist leider auch meine Erfahrung. Glasklare Sachlage, polizeilich dokumentiert, Gutachten vorgelegt.

Dann wurde seitens der Sachbearbeitung der gegnerischen Versicherung das Gutachten angezweifelt und um die Hälfte gekürzt.

(Man fragt sich, woher die Sachbearbeitung die Expertise nimmt, ein Gutachten eines staatlich gepr. Sachverständigen anzuzweifeln und eigenmächtig zu kürzen).

Ist vor Gericht gelandet, war alles in allem sehr eklig und für mich, nebem großem zeitlichen und finanziellen Aufwand, im Ergebnis sehr unbefriedigend.

 

Seitdem Rechtsschutz und nie wieder ohne Anwalt.

Die Realität sieht so aus, dass der weit überwiegende Teil der Schäden ordentlich abgewickelt wird. Darüber spricht man aber nicht, man spricht nur dann darüber wenn etwas nicht richtig läuft oder es ( ja das ist leider so ) der eigenen Nase nicht passt. In wenigen Fällen kommt es zu Problemen. Oft auch deshalb weil es immer noch viele Zeitgenossen gibt, die bei einem Schaden, den ihnen ein anderer zugefügt hat, das Dollarzeichen im Gesicht haben. ( Oder die Post vom Unfallgener kommt aus Coburg )

Zudem muss man auch immer differenzieren ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Außerdem soll es ja oft auch möglich gemacht werden die Delle oder den Kratzer, mit dem man schon seit einiger Zeit rumfährt, der gegenerischen Versicherung bei der Schadenabwicklung unterzujubeln.

Jeder Geschädigte hat auch eine sog. Schadensminderungspflicht. Man darf also die Kosten für einen Unfall nicht unnötig in die Höhe treiben.

Für den Geschädigten bedeutet das, dass er keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommt, lediglich die Reparaturen nach Herstellervorgaben. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht begleichen möchte.

Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.

[mention=7079]Hutzelwicht[/mention] Das ist aus deiner Sicht sicher alles richtig und gut begründet.

 

Dumm wird es halt nur, wenn man zu den wenigen Fällen gehört, die halt nicht rund laufen.

Ich persönlich habe das Verhalten der gegnerischen VS. als vollkommen unangemessen und unseriös wahrgenommen.

Das möchte ich in dieser Form nicht noch einmal erleben müssen.

Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.

Das weiß man ja vorher nicht. Diese Aussage gilt nur dann wenn die Schuld annerkannt und der Schaden bezahlt ist und man danach einen Anwalt beauftragt.

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