Veröffentlicht März 16, 200619 j So, nach einiger Zeit Saab-Abstinenz meld ich mich auch mal wieder. Nachdem mein ranziger alter 16S gestern ne Vollabnahme bekommen hat und ich mal in ne aktuelle Steuertabelle geschaut hab (€507), stellt sich nun die Frage nach ner KAT-Nachrüstung. Ich hab bereits Kabelbaum und Steuergerät von nem Bosch-Tu16 mit KAT reingebaut, Lambdasonde ebenfalls. Fehlt also nur noch der KAT selbst, die Frage ist aber: wie geht der ganze Eintragungs-Kram von statten? Gruß cfu
März 16, 200619 j Für EURO2 solltest Du neben dem Edelstahlkat (?) mit dem passenden Flammrohr anstatt des ersten NON-Kat-Topfes ausserdem den Aktivkohlefilter (für die Benzindampfabsaugung) im linken Radkasten vorweisen können, das Schlauchverlegen nach hinten zum Tankstutzen ist etwas Fummelei.
März 16, 200619 j Autor Na es musste ja noch irgendwas fehlen... Du schreibst 'Für Euro2 ... außerdem den Aktivkohlefilter' braucht man den für Euro1 nicht? Mein Elan, Schläuche quer durch's Auto zu verlegen, hält sich grad in Grenzen :00000284
März 16, 200619 j Bis dato hatten alle TU16/ Kat, die mir untergekommen sind den Filter, deshalb wird der wohl auch für EURO1 obligatorisch sein. Aber bei 304 (statt 146) EUR Jahreststeuer wird der Kat-Umbau irgendwie keinen Sinn machen, oder?
März 16, 200619 j Autor Naja, mit dem Sinn ist's ja so'ne Sache, Euro1-Kat rein, KLR dazu und nach Eintragung zumindest den KLR wieder raus (die halten eh nich lange). Besser würde mir natürlich der Euro2-Kat gefallen, aber wenn ich mir die Schlauchverlegerei irgendwie sparen kann... Allerdings kenne ich bisher auch kein Kat-Fahrzeug ohne den Filter, deswegen hab ich so verwundert nachgefragt. Unklar ist mir allerdings weiterhin, wie der Papierkram bei der Nachrüstung abläuft, brauch ich den Brief von einem KAT-Turbo? Und dann einfach zum TÜV und umschlüsseln lassen?
März 16, 200619 j Autor Hm, eigentl. schon, ich wollte hier nich so öffentlich über wenig legale Dinge spekulieren, aber siehe "zumindest(!) den KLR wieder raus" ;) Aber mal ne technische Frage von einem, der im Saab gar keinen, im Audi aber zwei KATs hat :rolley : braucht man die Benzindampfabsaugung wirklich, läuft der Bock auch ohne? Dann mach ich einfach den Filter als Atrappe rein und nehm den Edelstahlkat...
März 16, 200619 j Aktivkohlefilter braucht man für Euro 1 nicht! Die meisten 9o1 Non-Kat zu Kat Umbauten haben diesen Filter nicht erhalten. Zur Umrüstung auf Euro 2, zumindest mit EGS System, wird der Filter ebenfalls nicht benötigt.
März 16, 200619 j Der Bock läuft auch ohne. Bei den allermeisten noch fahrenden Wagen dürfte das mit den Benzindämpfen eh nicht mehr funktionierten, da die Aktivkohle verbraucht oder zugesetzt ist. Eintragen der Sache könnte aber schwierig sein ohne. Bau das Teil ein, schließe den einen Nöppel am Drosselklappenteil oder wo immer das hinkommt an, den anderen Schlauch verlegst Du Richtung Innenraum und da endet er im Nirvana. Kontrolliert eh keine Sau ob das tut. Sollte aber so fest verknotet sein daß der nicht gerade rausrutscht wenn der Blaukittel vor der geöffneten Haube steht. Korrekt und umwelttechnisch am besten wär natürlich das Anschließen an die Tankentlüftung, aber selbst obergrünen Umweltschützern geht es ausschließlich um Steuerermäßigung, zumindest kenne ich keinen, bei dem's anders ist (soviel mein moralinsaurer Nervbeitrag von heute). Grüße Hardy
März 16, 200619 j Autor Sehr gut, damit wäre also die technische Seite geklärt. Ich besorg mir also so'n dollen Filter, den Kat und den Brief von einem KAT-Turbo, renn damit zum Tüv und die tragen das dann ein?!
März 16, 200619 j Noch was zum Aktivkohlefilter: Der A. wird meines Wissens nach nur gebraucht für Euro3. Das ist die Entstehung der Schadstoffnorm D3: Diese Autos erfüllen die Grenzwerte der Euro3, haben aber kein Aktivkohlefilter-Tankentlüftungssystem (z.B. viele Wurm-Nachrüstlösungen, aber auch KLR).
März 17, 200619 j ???? Sonderbares Thema. die Abdasgesetzgebung ist doch schriftlich fixiert und für jedermann nachzulesen.Da kann es doch allenfalls für Analphabeten etwas zu diskutieren geben. Ab Euro 2 sind die Verdunstungsemissionen berücksichtigt,also ein Aktifkohlefilter erforderlich.Abnahmen von Umrüstungen ohne den Filter sind auf die Nachlässigkeit des Prüfers zurückzuführen und nicht Gesetzeskonform. Der wesentiche Unterschied D3-Euro3 ist die bei Euro3 zwingend vorgeschriebene On-Bord-Diagnose,ein Ausschlußkriterium für die Nachrüstung. Eine unvollständige oder oder zurückgenommene Umrüstung ist übrigens kein technischer Mangel,sondern Steuerbetrug mit entsprechender Strafandrohung.(Und mir persönlich ist das offensichtliche Charakterproblem,einen Vorteil in Anspruch zu nehmen ,ohne die daran geknüpften Bedingungen erfüllen zu wollen höchst unsympatisch)
März 17, 200619 j Da wuerd ich gerne kurz das Thema "misbrauchen" Der wesentiche Unterschied D3-Euro3 ist die bei Euro3 zwingend vorgeschriebene On-Bord-Diagnose,ein Ausschlußkriterium für die Nachrüstung. Meines Wissen erfuellt mein 98er 9000er "nur" Euro 2, oder nicht? OBD ist doch mit an Board. Warum kann man dann nicht auf Euro 3 umschluesseln? Sind die Werte der Trionic zu schlecht? Gruss Martin
März 17, 200619 j ....Ab Euro 2 sind die Verdunstungsemissionen berücksichtigt' date='also ein Aktifkohlefilter erforderlich. ...[/quote'] danke!
März 17, 200619 j ??-ich sehe da keinen Zusammenhang. Soweit ich das auf die Schnelle erkennen kann bezieht sich das ausschließlich auf KZ 77.
März 17, 200619 j ??-ich sehe da keinen Zusammenhang. Soweit ich das auf die Schnelle erkennen kann bezieht sich das ausschließlich auf KZ 77. Mach dir nichts draus, ich habe auch recht lange gesucht.... :-) Aber ich glaube er meint dies hier....... Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hatte daher für die Katalysatornachrüstung vorgesehen, daß - die Anforderungen der Absätze 1.7.3 (Verdunstungstest) und 1.8.2 (Serienprüfung) der Anlage XXIII StVZO, - die Anforderungen des Absatzes 4.1.4 (Serienprüfung) der Anlage XXV StVZO und - die Anforderungen von Nummer 8.3.1.2 (Serienprüfung) des Anhanges III A der Richtlinie 70/220/EWG nicht nachgewiesen werden müssen.
März 17, 200619 j Kennziffer 77 = "G-Kat nachgerüstet" = Euro 1 Ich meine mich zu erinnern daß es in den 80er Jahren eine Förderprämie für Kat Autos gab. 550 DM gab es für U-Kat Autos, 1100 DM für Autos mit G-Kat und Verdunstungsverhinderer und "nur" 1000 DM für Autos mit G-Kat aber ohne den Aktivkohlefilter. Grüße Hardy
März 17, 200619 j danke..... :-) Aber würde das dann nicht auf diesen Fall zu treffen? Wäre dann doch schlieslich nachgerüstet, oder versteh ich da jetzt was falsch und das bezieht sich nur auf die Geschichte mit der Förderung??
März 18, 200619 j sorry, wenn ich hier mal eben frednappe. aber ein freund von mir hat sich kürzlich ein (900II oder 9-3, oder wie der heisst) mellow yellow cabrio gekauft. wenn mich nicht alles täuscht hat der doch auch den B202 (non-turbo) treibsatz eingebaut, wenn auch quer anstatt längs. jetzt hat der mir in seinem fzg.-schein gezeigt, dass der motor in der D3-norm eingestuft ist. wie ist denn das möglich? oder bin ich da völlig auf dem holzweg? :confused2
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