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Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2 unterschiedliche KW

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Ist das mittlerweile so üblich? 136KW bei 5700 und 163KW bei 5750. Jeweils im Teil 1 & 2 der Zulassung.

Nö. Nennleistung bei Nenndrehzahl. Hört sich an als wenn jemand einen Zahlendreher eingebaut hätte und einen Tippfehler.

 

PS: sollte da noch ein 2. Bild sein?

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Jupp, hier noch ein Zweites.

  • Autor
yippy :party:
  • Mitglied
Ich kann das nur für meinen 9-5 und 900II (Sauger) prüfen, und da sind die Angaben in Teil 1 und 2 (selbstverständlich) identisch.
  • Autor

Der Wagen war länger als 7 Jahre abgemeldet. Ab dem 7. Jahr sind die technischen Angaben der Löschung verfallen.

Wird alles von Hand eingegeben und eine gesonderte Gebühr von 20,-€ erhoben. Auch wenn`se Hummbug daher tippeln.

Deshalb steht da auch noch:"Nicht ABE konform"

Es ist wirklich wahr. Sie handtierte ständig mit einer Handlupe herum. Sagte mir:"Sie hätte heute Ihre Linsen im Waschbecken weggespült!"

Mir war heute nur eins wichtig. Siegel auf Kennzeichen!!! 🛻

Der normale Wahnsinn. Mein gelber war den Papieren nach schon mal weiß, der alte BW-Funk-LKW 127cm breit und die M-Klasse eines Kollegen hatte ein ZGG von 35000kg, was weniger witzig war, denn das war dann fahren ohne Führerschein weil er nur Klasse 3 hatte. Die haben ja vermutlich auch selber keine Idee was sie da eingeben, anders waren die 185m² Ladefläche meines ersten Autos nicht zu erklären.

Kurz, man muss selber und am besten noch vor Ort, alles kontrollieren asdf

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