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aero270

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Alle Beiträge von aero270

  1. wenn im Garten geflext wird....bringt man solch Kulturgut in den nächsten Stadttei....
  2. Du weißt, was ich jetzt denke......
  3. mhh, der wird schon lange angeboten....
  4. Jaja, wenn ich Mercedes fahren will....rufe ich mir ein Taxi !!! Aber mal ehrlich...nen 140er Elefant...nicht schlecht !!!
  5. Niedersachsen/Bremen
  6. Nanana...war das Deiner Tim?
  7. ich wunderte mich schon, Du und Taxi fahren? Hier ein paar Bilder....nette Runde wieder mal...... .grobe Planung im Dezember bei mir ne kleine Weihnachtszusammenkunft ??? Meinungen???
  8. zu Mac Doof...könnt Ihr alleine fahren..........
  9. fein, ich komm dann mit dem "ältesten"....
  10. aero270 hat auf Andreas_HH's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    was fährt denn dann einer , der bei Hirsch einbricht und abhauen will ???
  11. die Info war ehrlich gesagt nicht für Dich.... schau mal beim Flenner http://www.skanimport.de/skanimport/opencms/html/de/ Gru0 Stephan
  12. aero270 hat auf marc mk's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    guten Sprühkleber , falls hier keiner einen guten Tip hat, einen Satter fragen..... Gruß aus Neustadt....
  13. ich hab auch keins mehr , an dem "Mich..." Motor ist keins mehr dran....
  14. aero270 hat auf hansp's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    Kennt Ihr den schon?
  15. hmhhh.....ist das denn kaputt?
  16. aero270 hat auf Antje's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    guter Link Axel !!! Danke.
  17. aero270 hat auf gulli808's Thema geantwortet in 9-5 I
    dann ist das mit dem adaptieren nach ca. 2 Wochen ok....von selber
  18. aero270 hat auf Benway's Thema geantwortet in 900 II - 9-3 I
    lauter???
  19. siehe meine Signatur...
  20. aero270 hat auf gulli808's Thema geantwortet in 9-5 I
    So ein Quatsch !!! Aeros haben Mitsubishi Lader...gerade die sind für Ihren Druck obenrum bekannt. Garrets sind spritzig untenrum und denen geht obenrum die Puste aus.....was das für ne blöde Beschreibung....zeugt von keinerlei Erfahrung !!! Was soll da jetzt ein Tachovideo bringen ??? Know How meets Statistik......oder was?
  21. aber Recht haste....ist doch war, erst gibts diese roten Prüfsiegel, die haben den Stempel abgelöst, jetzt prägt man seine AU Nummer in sonen blöden Siegel.....und da soll es Leuts geben die ne AU für nen zwanni machen......
  22. echt stark !!!! :rofl:
  23. Anerkennungsrichtlinie nach § 29, 47a in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIc StVZO. Im Interesse des Umweltschutzes und des stetig steigenden Kraftfahrzeugverkehrs wurde im Jahr 1985 die ASU I (Abgassonderuntersuchung) für Ottomotorfahrzeuge ohne-und ungeregelten Katalysator (U-Kat) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969 eingeführt. Bei der Abgassonderuntersuchung wurde eine umfangreiche Prüfung der Zündanlage sowie der Gemischaufbereitung festgelegt. Die reine CO-Messung bei der Hauptuntersuchung (HU) entfiel. Für Diesel- und Ottomotoren mit G-Kat (geregelter Katalysator) gab es damals noch kein geeignetes Prüfverfahren, die „ASU-Plakette“ wurde durch Ausnahmeverordnung zugeteilt. Prüfberechtigt in anerkannten „ASU-Werkstätten“ waren ausschließlich KFZ-Meister, die auch für das Ausstellen der AU-Prüfbescheinigung sowie das Anbringen der ASU-Plakette am vorderen Kennzeichen der Fahrzeug verantwortlich waren. Mit Inkrafttreten der ASU-Durchführungsrichtlinie ASU II (AU-Abgasuntersuchung) zum 1. Dezember 1993 mussten nun auch Fahrzeuge mit Ottomotor + G-Kat sowie Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung ab den 1.1.1977 nach speziellen Prüfverfahren geprüft werden. Hierzu waren zusätzlich 4-Gasmessgeräte für die G-Kat und Rauchgastrübungsmessgeräte für die Diesel-AU erforderlich. Alle AU-prüfberechtigten Personen (Meister oder Gesellen) müssen seit diesem Zeitpunkt alle 36 Monate an den entsprechenden AU-Schulungen, für die der Betrieb eine Anerkennung besitzt, erfolgreich teilgenommen haben. Die Unterschriftsberechtigung der Prüfnachweise obliegt nur der verantwortlichen Person (Meister), die zum Zeitpunkt der AU-Durchführung im Betrieb zugegen sein muss, um ggf. in das Prüfgeschehen eingreifen zu können. Infolge der schnell voranschreitenden Fahrzeugtechnik wurden die entsprechenden AU-Durchführungsrichtlinien kontinuierlich angepasst. Zum 1.4.2002 wurden erstmals Fahrzeuge mit Ottomotor-G-Kat und OBD-System (Onboarddiagnose) nach einem neuen Prüfverfahren geprüft. Ein entsprechendes Untersuchungsverfahren wurde zum 1.10.2005 für Diesel-OBD-Fahrzeuge verbindlich eingeführt. Die AU-Untersuchungspflicht für Krafträder ab Erstzulassungsdatum 1.1.1989 wurde mit der 41. Änderungsverordnung zur StVZO zum 1.4.2006 veröffentlicht. Eine gravierende Änderung des AU-Prüfablaufs wurde mit dem Prüfgeräteleitfaden 4 im Herbst 2008 rechtskräftig. Bei diesem AU-Prüfverfahren von Otto-oder Dieselfahrzeugen ab Erstzulassung 1.1.2006 rückte erstmalig die Auswertung von Steuergerätedaten gegenüber der traditionellen Abgasmessung in den Vordergrund. Im Zuge der Einbindung der Abgasuntersuchung als eigener Bestandteil der Hauptuntersuchung (ohne vorangegangene AU keine HU-Abnahme) entfällt nach annährend 25 Jahren die „AU-Plakette“ am vorderen Fahrzeugkennzeichen. Als AU-Durchführungsdokumentationsmerkmal für anerkannte AU-Werkstätten wurden AU-Nachweissiegel auf den Prüfnachweis eingeführt. Zusätzlich werden diese Siegel mit einer Zangenprägung versehen, die die Kontrollnummer des Betriebes beinhaltet. (Stand: Okt. 2009) ....und so `ne olle Kneifzange für das Prüfsiegel müssen wir uns auch noch kaufen......sch....EU !!!!

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