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ST 2

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Alle Beiträge von ST 2

  1. [mention=7594]sb900[/mention] Glückwunsch zum roten Ü-Ei. Aber mach doch bitte unter "Projekte" ein Thema auf, da passen Deine Fragen besser hin.
  2. ST 2 hat auf der41kater's Thema geantwortet in 9000
    Was ich interessant finde, wenn ich mal diese nicht repräsentative Anzahl an Berichten durchsehe und mir die absolut kleine Zahl an Schadenmeldungen ansehe: wenn es überhaupt mal zu einem Schaden am 9k Getriebe gekommen ist, dann bei einer relativ geringen LL von < 150.000 km Was wiederum dann für einen Werksfehler bei dem speziellen betroffenen Getriebe spricht. Getriebe, die erstmal 150 Tkm und mehr gelaufen sind, halten danach "ewig" je nach Einsatz, Pflege und überhaupt.
  3. Wir hatten die Diskussion schon mal. In einer deutschen Preisliste für den Saab 9000, gültig ab 1. September 1991 (also 1. MY für die CS), taucht kein 9000er mit B202 Motor mehr auf. In anderen Ländern war das laut u.a. Dir anders, was ich auch glaube. Deswegen schrieb ich oben auch: letztes dt. MY mit dem B202 i im 9000er!)
  4. Ich für meinen Teil halte fest: es ist eine tolle Sache, daß damals die "Matrix-Kat Aktion" zustandegekommen ist, und auch immer noch neue Matrix-Kats hergestellt werden. Für einen Besitzer eines TU 16 FPT/LPT, der überlegt, aus welchen Gründen auch immer den bisherigen Kat auszutauschen, ist das zweifelsohne DIE Lösung, egal ob einem Euro 2, H-Gutachten oder was weiß ich wichtig ist. Wer da ein paar Euro sparen möchte, möge das tun und sich einen günstigen Aftermarket Kat besorgen. Seien wir doch froh, daß es überhaupt solche Auswahl gibt. (Wobei ich das mit der Ersparnis relatv sehe: der Einbau eines Matrix-Kat erhöht den Wert eines TU16, was will man da mit einem billigeren Standard-Kat also sparen?) Für Besitzer eines 2.1 16V i mit Kat ist es Glaubenssache, ob sie nach einem nötigen Austausch mit dem bestmöglichen Kat (also Matrix-Kat, aber ohne ABE) oder mit dem Nachbau eines Serienkat (dann mit ABE) rumfahren wollen. Ich persönlich würde mich für ersteres entscheiden. Im übrigen wird bei einer "richtig" durchgeführten AU Prüfung schon erkannt, ob die Wirkung eines Kats noch vorhanden ist oder nicht. Bei der letzten AU meines TU 16 Cabrio hat mich der Prüfer darauf hingewiesen, daß die Wirkung an der Grenze sei und bis zur kommenden AU der Kat ausgetauscht werden sollte. So zumindest meine eigene Erfahrung. Also ist es aus meiner Sicht nicht verwerflich, auch noch mit einem 180.000 km alten Original-Kat zu fahren, solange er noch funktioniert. Ein funktionierendes Teil zu entsorgen entspricht aus meiner Sicht eben auch nicht dem Umweltgedanken. Demgegenüber steht die Meinung (eine Garantie wird man dafür nicht verlangen können), daß der Einbau des Matrix-Kat grundsätzlich z.B. zu einer Verbrauchsersparnis führt. Das gegeneinander abzuwägen bleibt aber wieder jedem selbst überlassen. Siehe oben.
  5. Auf meiner Liste stehen die Diamonds direkt hinter den Crossis für einen frühen CC. Also klares Kaufargument. Apropos: wenn jetzt nicht bald mal jemand den CC aus Neumünster holt (91er, letztes dt. MY mit dem B202 i im 9000er!) ...
  6. ST 2 hat auf der41kater's Thema geantwortet in 9000
    Quelle (klar, subjektiv, aber paßt halt zur Diskussion): https://saabblog.net/2020/10/22/sage-leise-lebewohl-manuelle-getriebe-verschwinden/
  7. ST 2 hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Technik Allgemein
    Ggf. für einige interessant und eine relativ neue Nachricht: "Vor allem in Oldiekreisen sind Bremsleitungen auf Kupfer-Nickel-Basis beliebt. Doch 25 Jahre lang waren sie offiziell verboten. Nun hat die GTÜ beim KBA erfolgreich eine Zulassung für KuNiFer-Austauschbremsleitungen erhalten." https://www.kfz-betrieb.vogel.de/kunifer-bremsleitungen-endlich-erlaubt-a-969522/
  8. Das wäre jetzt Deine "Aufgabe", dieses mit einem Prüfer Deines Vertrauens zu besprechen, und das Ergebnis hier zu verkünden. Das wäre nett und ein Zugewinn an Wissen. Das klingt wiederum auch nachvollziehbar. Mangels eigener Erfahrungen kann ich dazu jedoch nichts beitragen.
  9. Auch der Rest der Beschreibung klingt nett. Aus 1. Hand/Ehepaar, unter 200 Tkm, gute Ausstattung mit Schiebedach/Windabweiser, AHK und bereits H-Gutachten. Wenn da nicht irgendwo arg versteckter Rost lauert, gibt es sehr selten ein solches Exemplar zu dem Preis.
  10. Nachtrag: wenn man das Internet befragt, dann scheint die gesetzliche Regelung zu sein: nachträglich eingebaute und eingetragene Anlagen zur Erlangung einer besseren Abgasnorm als im Auslieferungszustand können auch später wieder ausgebaut und aus den Papieren ausgebaut werden (mit entsprechender Rückstufung in der Schadstoffklasse). Man sollte das aber mit dem Prüfer*in seines Vertrauens besprechen. Und dann nach Abnahme durch den Prüfer*in erst hin zur Zulassungsstelle und eben umtragen lassen. Insofern war mein Weg damals wahrscheinlich der falsche. Ich hätte nicht das Straßenverkehrsamt HH per mail fragen sollen, sondern einen Prüfer*in. Was ja grundsätzlich immer der besser Weg bei solchen Fragen ist.
  11. Naja, die Auskunft kam von der Zulassungsstelle HH. Ist aber schon Jahre her und die email habe ich ncht mehr. Die Begründung lautete aber explizit in Hinblick auf die Schadstoffklasse. Ich würde daraus folgern, daß in dieser konkreten Sache dann Gesetze eine Rolle spielen als bei der Rückrüstung von Karosserieumbauten. Aber ich habe mich damals nicht weiter damit beschäftigt, weil es nur ein Gedankenspiel war (KLR raus = weniger Krams = weniger Fehlerquelle im Auto). Und grundsätzlich fand (und finde) ich ein KLR System, das funktioniert und für weniger Emissionen sorgt, auch nicht schlecht. Mal zum angenommenen Fall zurück: wenn nachweislich Matrix keine Kats mehr herstellt, und das auch schriftlich bestätigt, dann könnte ich mir schon vorstellen, daß man damit eine Änderung der Emissionsklasse (und damit auch den Austrag des Matrix-Kats) erreichen könnte. Also rein logisch. Leider handeln manche Zulassungsstellen/Verwaltungen nicht immer nach "menschlicher" Logik, sondern nach Verwaltungslogik.
  12. Falls Du mich meinst: ich habe Dich verstanden. Du verstehst aber nicht die Situation, die ich meine. Da das aber eh ein hypothetisches Gedankenspiel meinerseits ohne jeden Mehrwert für mich (und den Themenersteller) ist und es schnell eklig werden kann, wenn wir über den juristischen Begriff "Betrug" in Bezug auf die konkrete hypothetische Situation anfangen zu diskutieren, und es jetzt eh an anderer Stelle weiter gehen soll, bin ich raus.
  13. Wenn Du die Frage ernst meinst: 1. die Anzahl zugelassener TU 16 ist dermaßen groß und konstant, daß man davon ausgehen kann, daß es noch jahrelang eine konstante Nachfrage geben und damit für Matrix lohnen wird, immer wieder eine Produktion zu starten 2. es werden Matrix-Kat aus Schlachtern auf den Markt kommen 3. man legt sich einen zur Reserve hin, wenn man dann besser schlafen kann. Sollte man ihn nicht brauchen, wirst Du ihn immer wieder für gutes Geld verkaufen können.
  14. und genau das ist zumindest meines Wissens nicht einfach, also ein KFZ in eine schlechtere Abgasnorm runterstufen zu lassen. Ich hatte das nämlich mit meinem bereits genannten TU 16 Cabrio vor, d.h. KLR austragen lassen, Euro 1 wieder herstellen und dann auf H-Kennzeichen fahren (H-Gutachten lag vor). Die Zulassungsstelle in HH meinte: nein, nicht möglich. Eine Runterstufung der Abgasnorm ist nicht zulässig. Daher auch mein Nachtrag:
  15. zum Verständnis: ich schreibe (und meine) den Fall, daß ein (hypothetischer) anderer Nachbau-Kat rein technisch die Grenzwerte der eingetragenen Abgasnorm (hier: Euro 2) erfüllt. Daher bleibe ich dabei: Wo liegt der Betrug? Wenn ich mit einem Kat der Marke X fahre, mit dem mein KFZ die Abgaswerte erfüllt, nach dem die Kiste besteuert wird? Ich habe weder geschrieben noch gemeint, daß ein Prüfer von diesem Sachverhalt unabhängig nicht feststellen kann, daß der eingebaute Kat X nicht vom Hersteller Y stammt, der im Falle des MAtrix-Kat in den Papieren eingetragen ist. Und es (rein theoretisch) passieren kann, daß ein Prüfer mit dem Hinweis auf den nicht eingetragenen Kat und (und/oder fehlende ABE) dann die neue Plakette verweigert. Was ich aber sehr, sehr unwahrscheinlich fände (immer vorausgesetzt: die Abgasgrenzwerte sind immer eingehalten)
  16. Nein. Kein Quatsch. Du liest leider meine Beiträge nicht genau.
  17. Hmm, aber welchen Sinn ergibt Dein Vorgehen? Bzw. was möchtest Du (Dir?) beweisen. Mit dem Bandel-Kat kannst Du den (nicht mehr lieferbaren?) Original-Kat ersetzen und wirst die Euro 1 Norm bei der AU bestehen. Umschlüsselung nach Euro 2 nicht möglich > was Du ja nach eigener Aussage auch nicht primär anstrebst, weil Du eh die H-Zulassung anstrebst Mit dem Matrix-Kat könntest Du nach Einbau die Umschlüsselung nach Euro 2 beantragen. Und immer noch später die H-Zulassung machen. Und würdest mit besseren Abgaswerten (wahrscheinlich) durch die Gegend fahren. Also warum die hin- und her Tauscherei? edit: Hmm, Gedankenspiel: Wenn man eh die H-Zulassung anstrebt, erscheint es nicht sinnvoll, vorher noch den 900er nach EURO 2 (durch nachweisbaren Matrix-Kat) umzuschlüsseln. Weil dann die Kiste auch mit H-Zulassung immer noch bei jeder AU eben die Euro 2 Norm erfüllen muß. Was eben später mal (sagen wir in 10 Jahren) dazu führen kann, daß die Kiste mit "verbrauchtem" Matrix-Kat dann die Euro 2 Norm nicht mehr erfüllt, ein Matrix-Kat (nur hypothetisch!) nicht mehr neu erhältlich ist und man ein Problem hat. Wie gesagt: Gedankenspiel.
  18. Das ist falsch, bzw. meinst Du wahrscheinlich etwas anderes, als Du geschrieben hast. Natürlich unterscheidet der Prüfer nach Euro 1 oder Euro 2. Der Prüfer mißt die Abgaswerte und guckt doch dann, welche Grenzwerte für die Abgasnorm gelten, die dem KFZ zugeordnet sind. Und wenn es rein theoretisch einen anderen Kat als den Matrix Kat gäbe, mit dem (ohne KLR!) ein 900er die Grenzwerte der Euro 2 einhält, und der 900er hat Euro 2 eingetragen (entweder weil vorher ein Matrix Kat verbaut war oder ein KLR), dann ist natürlich kein Betrug, wenn mein 900er einen anderen KAT besitzt und damit die AU nach Euro 2 bestehe. Aber das führt hier jetzt weit weg vom eigentlichen Thema.
  19. Jetzt reden wir aber von 2 verschiedenen Dingen: 1. Ein Saab 900 hat nur Euro 1 eingetragen: dann möchte ich den Prüfer sehen, der die AU verweigert, wenn die AU Werte stimmen, aber der Matrix Kat (oder ein anderer Kat) keine ABE hat (und natürlich das sonstige Abgassystem keine Auffälligkeiten aufweist). Um es auch immer wieder zu betonen: die ABE des 900er erlöscht nicht, nur weil z.B. der Kat keine ABE hat. 2. der andere Fall ist schon heikler: zuerst eine EURO 2 Umschlüsselung, die entweder nur per KLR (übrigens in Kombination mit jedem passenden Kat möglich) Einbau+Eintrag oder per Matrix-Kat (Einbau+Eintrag) möglich ist, zu erreichen; und dann im zweiten Fall anschließend (aus welchen Grund auch immer) einen anderen Kat einbauen > aber: wenn der 900er dann bei der AU auch die EURO 2 Grenzwerte einhält, hätte ich persönlich damit auch keine Schmerzen Nachtrag: Den Annex 4 verstehe ich auch nicht ganz. Mein 87er TU Cabrio hatte z.B. ganz legal mit dem Serien-Kat + KLR dann EURO 2 eingetragen. Also eben möglich über alle MY hinweg. Wie gesagt: meines Wissens erhält man immer bei dem nachträglichen (nachgewiesenen) Einbau eines KLR in einen TU16 mit (irgendeinem funktionierenden KAT) die EURO 2 eingetragen. Das KLR ist das entscheidende, nicht der KAT-Hersteller. Wobei man sich heute schon fragen müßte: warum das umständliche Getue mit KLR + Kat, wenn es mit dem Matrix-Kat einfacher und besser geht.
  20. Ich verstehe den Gedankengang nicht ganz: dem Prüfer ist es egal, welcher KAT installiert ist, solange die AU- bzw. Emissionswerte eingehalten werden, die für das zu prüfende KFZ gelten. Und der Prüfer holt sich die Grenzwerte ja nicht nach Sichtprüfung: ist da ein Kat unter dem Auto: ja/nein > sondern anhand der Typ Nr / Fzg schein > ist das ein Import mit internationalen Unterlagen, aus denen der dt. Typschlüssel nicht hervorgeht, dann wird zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach bei der Vollabnahme genau geschaut: ist da ein KAT drunter (und welches System) und das dann in die Fahrzeugpapiere mit der dann geltenden Abgasnorm eingetragen. Die dann wieder für die künftigen AU Werte gilt. > wir sprechen hier in dem Fall ja auch grundsätzlich von (fast) Oldtimer-Importen von Saab 900, die eh per Serie nur max. Euro 1 erreichen konnten. > Sonderfälle eines Imports mit nicht typisierter EURO 2 Norm durch bereits installierter KLR (selten) oder ins Ausland verkauften Matrix-Kat (seltenst) lasse ich hier weg
  21. Hmm, also rein formal ist es bei der HU/AU egal, ob das zu prüfende KFZ eine H-Zulassung besitzt oder nicht. Es gilt weiterhin: alle eingebauten (und eingetragenen) Bauteile müssen funktionieren. Also wird auch ein 900er mit Kat (und H-Zulassung) ganz normal mit den Grenzwerten geprüft, die für dieses Modell mit Kat gelten. Funktionsloser Kat = Nichteinhaltung der Emissionswerte = durchgefallen.
  22. ST 2 hat auf der41kater's Thema geantwortet in 9000
    Heute möchtest Du aber auch unbedingt den Pokal für den Blödsinn des Tages gewinnen, right? Zum Getriebeölwechsel: Richtig ist, daß die 9k bis MY XY keine Ablaßschraube haben. Richtig ist auch, daß nicht ohne Grund später eine vorhanden war. Daß es auch ohne Getriebeölwechsel mehrere hunderttausend KM gehen kann, dafür gibt es Beispiele. Was übrigens auch ein gutes Beispiel für die Standfestigkeit der 9000er Getriebe ist. Andersherum war (und ist) es auch so, daß ein richtig ausgeführter Getriebeölwechsel (notfalls eben per Absaugen) die Lebensdauer des Getriebes verlängern kann.
  23. ST 2 hat auf der41kater's Thema geantwortet in 9000
    Ähemm. der Vollständigkeit möchte ich hervorheben: 1. hat [mention=475]Saab--Fan[/mention] extra erwähnt: "Von 45 x 9000er die ich hatte musste ich 5 Getriebe wechseln und auch nur weil nicht jeder ein Getriebeölwechsel gemacht hat." 2. hat Saab--Fan noch nicht mal eine Angabe gemacht, bei welchen KM Ständen er die Getriebe gewechselt hat Hier nochmals die Ausgangsthese:
  24. ST 2 hat auf der41kater's Thema geantwortet in 9000
    eigene 9000er: 2.3l i , MY 91, Schalter, gekauft mit ca. 180 Tkm, verkauft mit ca. 210 Tkm: Getriebe unauffällig (sehr wahrscheinlich noch erstes Getriebe) 2.3l i, MY 90, Schalter, gekauft mit ca. 330 Tkm, verkauft mit ca. 345 Tkm: Getriebe unauffällig (Umbau Getriebe beim Vorbesitzer auf das Getriebe vom 2.0 Turbo (längere Übersetzung); Ursache und Zeitpunkt des Umbaus: unbekannt bzw. erinnere ich heute nicht mehr) 2.3l i, MY 95, Schalter, gekauft mit ca. 211 Tkm, verkauft mit ca. 252 Tkm: Getriebe unauffällig (sehr wahrscheinlich noch erstes Getriebe) / Rückwärtsgangsyncronisierung seit Kauf hakelig 2,3l i, MY 91, Automatik, 201 Tkm, gekauft und weitergereicht: Getriebe bei der Überführungsfahrt und meines Wissens bei dem neuen Besitzer unauffällig, (sehr wahrscheinlich noch erstes Getriebe) 2.3l Turbo, MY 91, Automatik, gekauft mit 160 Tkm, wiederbelebt und weitergereicht in der Familie, seitdem ca. 3 Tkm gefahren: Getriebe unauffällig (erstes Getriebe) 2.0l Turbo, MY 88, Automatik, gekauft mit ca. 187 Tkm, seitdem ca. 15.000 km gefahren: Getriebe unauffällig (sehr wahrscheinlich noch erstes Getriebe)
  25. ST 2 hat auf gerald's Thema geantwortet in 9000
    Aber ich bin jetzt an der Stelle aus raus, weil es hier eigentlich um Motoren gehen soll. Mein Ziel war es, daß die obige Aussage zu den Getrieben nicht kommentarlos stehen bleibt. Gerne können wird das mit den Getrieben an passender Stelle weiter diskutieren. Grundsätzlich finde ich nämlich echte Praxiserfahrungen (gute und schlechte) stets bereichernd.

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