- Registriert
- 07. Okt. 2003
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Hi,
die Verantwortung für die Tiere ist meines Erachtens genauso groß wie für Kinder.
Die Tiere wären schon tot.
Daher wären für mich die Konsquenzen klar.
Zudem handelt es sich nicht um eine einmalige Sache.
Über die Sozialhilfe würde die Wohnung bezahlt, sofern diese beantragt wurde. Die Verweigerung der Zahlung ist meines Erachtens nicht akzeptabel.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, eine Vermißtenanzeige zu stellen, um der aktuellen Adresse auf die Spur zu kommen. Es sei denn, die Verwandtschaft ist aufgrund dir vorhandener Informationen auffindbar.
Ich für meinen Teil bevorzuge die drastischere Methode.
Kündigung per Einwurf - Einschreiben (Gilt ebenfalls als zugestellt, da der Mieter auch während seiner Abwesenheit für alles zu sorgen hat), Schloß tauschen, Möbel ab zum Spediteurlager und neu vermieten. Das Gleiche gilt für die Rechnung der Lagerung. Wenn Du einen Spediteur kennst, gibt der die Möbel nur bei Bezahlung der Lagermiete heraus (Du sicherst sie aber finanziell ab).
Falls daraus eine Anzeige erwächst, stellst Du Strafanzeige wegen Tiermißhandlung und wegen Betrugs, falls die Klage nicht zurückgezogen wird.
Die verlorene Miete siehst Du mit relativer Sicherheit nicht wieder, auch wenn Du zivilrechtlich den Prozess gewinnen solltest (Der Aufwand steht schon in keinem Verhältnis).
Offenbarungseide und andere Optionen wie häufige Umzüge, nicht korrekte Zustellung der Bescheide etc. machen das leicht möglich.
Viel Erfolg, egal wie Du Dich entscheidest.
Thomas
die Verantwortung für die Tiere ist meines Erachtens genauso groß wie für Kinder.
Die Tiere wären schon tot.
Daher wären für mich die Konsquenzen klar.
Zudem handelt es sich nicht um eine einmalige Sache.
Über die Sozialhilfe würde die Wohnung bezahlt, sofern diese beantragt wurde. Die Verweigerung der Zahlung ist meines Erachtens nicht akzeptabel.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, eine Vermißtenanzeige zu stellen, um der aktuellen Adresse auf die Spur zu kommen. Es sei denn, die Verwandtschaft ist aufgrund dir vorhandener Informationen auffindbar.
Ich für meinen Teil bevorzuge die drastischere Methode.
Kündigung per Einwurf - Einschreiben (Gilt ebenfalls als zugestellt, da der Mieter auch während seiner Abwesenheit für alles zu sorgen hat), Schloß tauschen, Möbel ab zum Spediteurlager und neu vermieten. Das Gleiche gilt für die Rechnung der Lagerung. Wenn Du einen Spediteur kennst, gibt der die Möbel nur bei Bezahlung der Lagermiete heraus (Du sicherst sie aber finanziell ab).
Falls daraus eine Anzeige erwächst, stellst Du Strafanzeige wegen Tiermißhandlung und wegen Betrugs, falls die Klage nicht zurückgezogen wird.
Die verlorene Miete siehst Du mit relativer Sicherheit nicht wieder, auch wenn Du zivilrechtlich den Prozess gewinnen solltest (Der Aufwand steht schon in keinem Verhältnis).
Offenbarungseide und andere Optionen wie häufige Umzüge, nicht korrekte Zustellung der Bescheide etc. machen das leicht möglich.
Viel Erfolg, egal wie Du Dich entscheidest.
Thomas