Das Fahrverbot für die "Umweltzone" gilt doch nur an einigen Tagen, wenn die Schadstoffbelastung zu hoch wird.
Das wäre logisch, kommt aber nicht so.
In dieser hier diskutierten Verordnung zur Kennzeichnung emmisionsarmer KFZ wird geregelt:
1. Welches Auto in welche Emissionsklasse von 1-4 eingeteilt wird.
2. Wie Fahrverbote ausgesprochen werden können.
1. haben wir hier schon durch.
2. Ist vielen hier noch nicht klar. Laut Verordnung wird es ein Schild geben was eine Umweltzone markiert und von den Kommunen aufgestellt werden kann. In der Umweltzone darf gar keiner fahren, nur mit Ausnahmegenemigung wie Polizei usw. und Fahrzeuge mit weniger wie 4 Rädern.
Zusätzlich können die Kommunen mit einer Zusatzbeschilderung einzelne Emissionsklassen ausnehmen. Z.B hier Umweltschutzzone, Emissionsklasse 4 ausgenommen. Gilt jederzeit.
Will man den Verkehr regeln nach jeweiliger Schadstoffbelastung, und der Verordnung genügen, muss man als Kommune richtig tief in die Tasch greifen und vernetzte aktive Schilder an jedem Zugang in die Umweltzone aufstellen.
Wer soll das bezahlen? Es ist ja auch aus Sicht von z.B München und Stuttgart überhaupt nicht wichtig ob der Verkehr schadstoffabhängig gesteuert wird. Man muss den Vorgaben der EU genügen damit kein Anwohner klagen kann, wie in München geschehen, und fertig.
Das es dem Gesetzgeber nicht ernsthaft um eine Verminderung der Feinstaubbelastung ging sieht man doch allein daran das von den 8 Millionen betroffenen Fahrzeugen 6 Millionen Benziner sind, die kaum Feinstaub emitieren.