patapaya
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Klar, warum nicht, ausdrucken und ins Handschuhfach - besser als nix.Aber man kann ja bei einer Verkehrskontrolle/TÜV schlecht eine Email präsentieren...
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Klar, warum nicht, ausdrucken und ins Handschuhfach - besser als nix.Aber man kann ja bei einer Verkehrskontrolle/TÜV schlecht eine Email präsentieren...
Ist dort aufgelistet welche e-Nummern der Scheinwerfer freigegeben sind? Auf die Info warte ich nämlich gerade mehr oder weniger sehnsüchtig...Die Scheinwerfer haben die Freigabe, das habe ich in einer Email von Osram bestätigt bekommen.
Das wiederum wäre nicht zulässig und entspricht rechtlich dem Einbau von nicht zulässigen H4-Led.Die Lampen des Standlichtes werde ich auch noch tauschen, da die Farbtemperatur doch sehr unterschiedlich ist.
Ja, dies sehe ich ebenso.Das wiederum wäre nicht zulässig ...
Hier denke ich, dass dem nicht so ist.... und entspricht rechtlich dem Einbau von nicht zulässigen H4-Led.
So sind die Unterschiede...mein Prüfer hat sich noch nie dafür interessiert, dass Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung LEDs sind. Die waren noch vom Vorbesitzer verbaut und von mir nie rückgerüstet. Mag aber auch eine Rolle spielen, dass der Wagen mit MY08 nicht ganz so alt ist wie 901 und 9k.Beim Standlicht dürfte es sich jedoch eher wie z.B. bei der Kennzeichenbeleuchtung verhalten, welche bei unerlaubter LED-Bestückung nach Aussage meines Stamm-Prüfers mittlerweile auch nur noch als geringer Mangel gewertet wird.
Kann man adaptieren (gibt Adapter BA15s auf W5W) - da hier der Fokuspunkt der Leuchtquelle nicht mehr an der definierten Stelle ist kann ein ebenso pingeliger wie informierter Prüfer sein Veto einlegen, aber technisch ists darstellbar.Nachtrag:
Die von d-marc verlinkten W5W passen zwar beim 9k, aber natürlich nicht beim 900er mit BA15s.
Magst Du die E-Nummer der Scheinwerfer mitteilen? Die ist ja maßgebend für die Zulassung.Ich habe am Wochenende neue Scheinwerfer (Skandix) mit den dazugehörigen H4 LED´s in das 900er CV verbaut.
(...)
Die Scheinwerfernummer ist für die Politütü ausschlaggebend.Ist die ABE eigentlich an die Kombination von Fahrzeugtyp und Scheinwerfer mit bestimmter E-Nummer gebunden oder nur an den Scheinwerfer? Die Scheinwerfer vom 900 II passen ja auch in den 931, wäre es dann zulässig mit 900 II Scheinwerfern + LED H4 im 931 zu fahren?
Bist du sicher dass die Scheinwerfer passen?Ist die ABE eigentlich an die Kombination von Fahrzeugtyp und Scheinwerfer mit bestimmter E-Nummer gebunden oder nur an den Scheinwerfer? Die Scheinwerfer vom 900 II passen ja auch in den 931, wäre es dann zulässig mit 900 II Scheinwerfern + LED H4 im 931 zu fahren?
Es gilt die angegebene E-Nummer auf den Scheinwerfern. Nur mit SW mit dieser Nummer ist der Betrieb legal. Die E-Nummer auf den Steilischnautzer-SW ist mit Sicherheit anders, deshalb ist von einem Zahlendreher in der Tabelle auszugehen.Hmm, in der Osram-Liste steht beim 900 I sogar am 1978 ... sprich auch für Steilschnautzer zugelassen? Bei Skandix steht nur ab 1987, sprich Schrägschnauzer. Ist das jetzt nur ein Zahlendreher oder was gilt? Braucht man beim Steili dann auch neue Nachbau-Scheinwerfer statt der Originalen, so wie das für den Schrägschnauzer beschrieben ist?
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