H4 LED - schon Erfahrungen gemacht?

Die Scheinwerfer haben die Freigabe, das habe ich in einer Email von Osram bestätigt bekommen.
Ist dort aufgelistet welche e-Nummern der Scheinwerfer freigegeben sind? Auf die Info warte ich nämlich gerade mehr oder weniger sehnsüchtig...
 
Ich habe am Wochenende neue Scheinwerfer (Skandix) mit den dazugehörigen H4 LED´s in das 900er CV verbaut.
Die Lampen sind eingestellt und das Ergebnis sehr überzeugend. Für beide Scheinwerfer gibt es einen kleinen Aufkleber, der die Verifizierung des Leuchtmittels dokumentiert. Das ganze kostet zusammen etwas mehr als 500 Euro. Die Optik der Streuscheibe ist ein wenig anders. Die Lampen des Standlichtes werde ich auch noch tauschen, da die Farbtemperatur doch sehr unterschiedlich ist.

https://www.skandix.de/de/fahrzeug-...t-breaker-led-satz-fuer-beide-seiten/1093029/
 
Das wiederum wäre nicht zulässig ...
Ja, dies sehe ich ebenso.
... und entspricht rechtlich dem Einbau von nicht zulässigen H4-Led.
Hier denke ich, dass dem nicht so ist.
Unzulässige H4-LEDs führen meines Wissens immer noch zum klaren Durchfallen bei der HU, und bei nachgewiesener Gefährdung der Verkehrssicherheit (da dürfte dann das Leuchtbild entscheidend sein) sicher auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Beim Standlicht dürfte es sich jedoch eher wie z.B. bei der Kennzeichenbeleuchtung verhalten, welche bei unerlaubter LED-Bestückung nach Aussage meines Stamm-Prüfers mittlerweile auch nur noch als geringer Mangel gewertet wird.

Nachtrag:
Die von d-marc verlinkten W5W passen zwar beim 9k, aber natürlich nicht beim 900er mit BA15s.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Standlicht dürfte es sich jedoch eher wie z.B. bei der Kennzeichenbeleuchtung verhalten, welche bei unerlaubter LED-Bestückung nach Aussage meines Stamm-Prüfers mittlerweile auch nur noch als geringer Mangel gewertet wird.
So sind die Unterschiede...mein Prüfer hat sich noch nie dafür interessiert, dass Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung LEDs sind. Die waren noch vom Vorbesitzer verbaut und von mir nie rückgerüstet. Mag aber auch eine Rolle spielen, dass der Wagen mit MY08 nicht ganz so alt ist wie 901 und 9k.
 
Nachtrag:
Die von d-marc verlinkten W5W passen zwar beim 9k, aber natürlich nicht beim 900er mit BA15s.
Kann man adaptieren (gibt Adapter BA15s auf W5W) - da hier der Fokuspunkt der Leuchtquelle nicht mehr an der definierten Stelle ist kann ein ebenso pingeliger wie informierter Prüfer sein Veto einlegen, aber technisch ists darstellbar.
 
Ich habe am Wochenende neue Scheinwerfer (Skandix) mit den dazugehörigen H4 LED´s in das 900er CV verbaut.
(...)
Magst Du die E-Nummer der Scheinwerfer mitteilen? Die ist ja maßgebend für die Zulassung.

Auf der „Alte Schweden“-Veranstaltung vor drei Monaten hier, wo die Firma ebenfalls vor Ort war, konnte oder wollte man sie mir nicht sagen. Nur das meine Nachbauscheinwerfer nicht geeignet seien, die sind allerdings auch schon ein paar Jahre älter.
Und die Kompatibilitätsliste gibt ja auch noch nichts her.
 
Ist die ABE eigentlich an die Kombination von Fahrzeugtyp und Scheinwerfer mit bestimmter E-Nummer gebunden oder nur an den Scheinwerfer? Die Scheinwerfer vom 900 II passen ja auch in den 931, wäre es dann zulässig mit 900 II Scheinwerfern + LED H4 im 931 zu fahren?
 
Zur Übertragbarkeit der ABE von 900 II auf 9-3 kann ich nichts sagen. Ich gehe davon aus, dass ich mit der Kombi aus Zubehörscheinwerfer (auf LED optimierte Streuscheibe) und Leuchtmitteln auf der sicheren Seite bin. In jedem Falle bei Fahrten in Dunkelheit.
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Ist die ABE eigentlich an die Kombination von Fahrzeugtyp und Scheinwerfer mit bestimmter E-Nummer gebunden oder nur an den Scheinwerfer? Die Scheinwerfer vom 900 II passen ja auch in den 931, wäre es dann zulässig mit 900 II Scheinwerfern + LED H4 im 931 zu fahren?
Die Scheinwerfernummer ist für die Politütü ausschlaggebend.
Zusätzlich steht da "YS3D"...dürfte also beim 9-3I mit entsprechender Scheinwerfernummer funktionieren.
 
Das mit dem YS3D und Saab 900 ist ja schonmal komisch, die genehmigungsnummer weicht bei meinem 9-3 I MJ 2001 auf jeden Fall ab (e4*98/14*0012*12).


Ist die ABE eigentlich an die Kombination von Fahrzeugtyp und Scheinwerfer mit bestimmter E-Nummer gebunden oder nur an den Scheinwerfer? Die Scheinwerfer vom 900 II passen ja auch in den 931, wäre es dann zulässig mit 900 II Scheinwerfern + LED H4 im 931 zu fahren?
Bist du sicher dass die Scheinwerfer passen?
Skandix gibt ja keine Kompatibilität an, und für den 9-3 I werden auch andere Scheinwerfer angeboten..

Ich vermute für den 9-3 I hängt es daran, dass die besagten gut erhaltenen originalscheinwerfer besorgt werden müssen.. welche Werkstatt hat die gebunkert??:)

LG
Moritz
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte es schon weiter oben geschrieben:

Bisher sind alle TYC oder Depo Nachbauten durchgefallen und nur ein einziges Paar originale Hella Scheinwerfer (9-5 NG) haben den Test nicht bestanden.

Wenn jemand also noch neue originale Scheinwerfer für Saab liegen hat, egal welche Baureihe, bitte einfach bei mir per PN oder dem 1. Deutschen SAAB-Club (webmaster@saab-club.de) melden. Die "Bauraumprüfung" für die meisten Saab Modelle habe ich im Auftrag von Osram schon durchgeführt, uns fehlen halt nur die Scheinwerfer von:

- Saab 96
- Saab 9000
- Saab 9-3 (alle Typen)
- Saab 9-5 I (alle Typen)

Wir sind im Kontakt mit dem zuständigen Abteilungsleiter bei Osram und der Club übernimmt natürlich auch die Kosten für den Versand.

Gruß Robert

Gesendet von meinem Samsung Galaxy Tab
 
Hm, was ist denn wenn man 900 II Scheinwerfer im 9-3 I benutzt?
 
Hmm, in der Osram-Liste steht beim 900 I sogar am 1978 ... sprich auch für Steilschnautzer zugelassen? Bei Skandix steht nur ab 1987, sprich Schrägschnauzer. Ist das jetzt nur ein Zahlendreher oder was gilt? Braucht man beim Steili dann auch neue Nachbau-Scheinwerfer statt der Originalen, so wie das für den Schrägschnauzer beschrieben ist?
 
Hmm, in der Osram-Liste steht beim 900 I sogar am 1978 ... sprich auch für Steilschnautzer zugelassen? Bei Skandix steht nur ab 1987, sprich Schrägschnauzer. Ist das jetzt nur ein Zahlendreher oder was gilt? Braucht man beim Steili dann auch neue Nachbau-Scheinwerfer statt der Originalen, so wie das für den Schrägschnauzer beschrieben ist?
Es gilt die angegebene E-Nummer auf den Scheinwerfern. Nur mit SW mit dieser Nummer ist der Betrieb legal. Die E-Nummer auf den Steilischnautzer-SW ist mit Sicherheit anders, deshalb ist von einem Zahlendreher in der Tabelle auszugehen.
 
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