Chapter 11 ist nur möglich solange die Frima liquide ist.
Zur Zeit hat GM nach eigenen Aussagen aber gerade damit ein Problem.
Für soche Fälle gibt es meines Wissens Chapter 7 - eine ganz normale Insolvenz
liquidität hat nix mit insolvenz zu tun.
insolvenz tritt ein, wenn die summe der verpflichtungen eines unternehmens größer ist als die summe der vorhandenen werte. das ist eine bilanzfrage, keine bargeldfrage.
beispiel: GM hat einerseits vermögenswerte von sagenwermal 200 mrd. US-$ und barmittel von 10 mrd. US-$. auf der anderen seite der bilanz stehen schulden von 110 mrd. US-$ und finanzielle verpflichtungen durch verträge (arbeitsverträge, lieferverträge, werkverträge) von 110 mrd. US-$ - dann ist GM insolvent.
nach chapter 7 wird der laden liquidiert, d.h. er stellt seinen geschäftsbetrieb ein und alle vermögenswerte werden verkauft, um die gläubiger bedienen zu können - das klappt aber i.d.r. nicht vollständig, d.h. die gläubiger bleiben auf einem teil ihrer forderungen sitzen.
das tun sie nach chapter 11 i.d.r. auch, aber das insolvente unternehmen wird nicht aufgelöst, sondern existiert erst einmal weiter und bemüht sich, sein geschäft fortzuführen.
denn nach chapter 11 dürfen gläubiger für die dauer der insolvenz keine forderungen beim unternehmen eintreiben und müssen sich mit dem vor zwangsvollstreckungen geschützten unternehmen auf neue zahlungskonditionen einigen. wenn ein gläubiger sich mit der insolventen firma geeinigt hat, sind die neuen konditionen für alle anderen verbindlich. und: wenn ein neuer geldgeber einsteigt, der an die zukunft der firma glaubt, stehen dessen rechte höher als die aller anderen geldgeber/gläubiger aus der zeit vor der insolvenz. verlierer bei der anwendung von chapter 11 sind normalerweise die alteigentümer (bei GM: die aktionäre), wenn das insolvenzgericht sowohl die alten verbindlichkeiten als auch die alten rechte eines unternehmens für nichtig erklärt. d.h.: die aktonäre verlieren ihr teileigentum an dem insolventen unternehmen, und zwar entschädigungslos. die neuen eigentümer sind dann i.d.r. die ehemaligen gläubiger und zwar entsprechend ihrem anteil an der gesamtforderung gegen das unternehmen.
das ist mit dem deutschen insolvenzrecht nicht wirklich zu vergleichen und in jedem fall viel komplizierter als ich es jetzt in der kürze der zeilen zusammengefasst habe. jedenfalls ist chapter 11 wahrscheinlich die einzige lösung für GM.