Zum Inhalt springen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Muss ein Händler eigentlich auch auf einen Old- bzw Youngtimer Garantie und Gewährleistung geben??

 

Falls ja, gibt es da Verkäufertricks um sich herauszustehlen?? (ausser: Nur für Export)

Es ist ja ziemlich schwierig auf ein über 20 Jahre altes Auto irgendeine Garantie zu geben.

Mir ist nicht bekannt, daß es da Ausnahmen gäbe.

 

Deshalb landen viele attraktive alte Autos im Ausland oder beim Schlachter.

 

Neuerdings taucht die Masche auf, ein Auto im Auftrag des Vorbesitzers zu verkaufen. Der GW-Verkäufer fungiert als Vermittler. Der Vorbesitzer müßte dann auch im Kaufvertrag drinstehen, in diesem Fall ist es wohl nix mit Garantie. Wie das juristisch zu bewerten ist, mögen die Anwälte darlegen.

 

Wenn der Verkäufer nur an Händler verkaufen will und dir das Auto wichtig ist, kannst du dir ja einen Gewerbeschein besorgen. Kostet glaube ich € 15.

 

Grüßle

Ralf

so ist es...
  • Autor

Ahja....war ja eigentlich klar das es da auch irgendeine Masche gibt :-(

 

Rufe wohl morgen mal bei dem Händler an.....da kann man ja fast schon den Saab drauf verwetten das der Wagen im Auftrag des Vorbesitzers verkauft wird!! ;-)

oder ihn nicht darauf aufmerksam machen und darauf spekulieren das er vergisst die gewährleistung auszuschließen ...
  • Autor
Sowas endet mit Sicherheit in Ärger.

naja, als verbraucher bist du gut geschützt und da gibs wenig zweifel... ich würde es aber auch nicht darauf ankommen lassen.

 

andererseits finde ich das argument "wenn der wagen wirklich in so einem guten zustand ist wie sie erzählen, bekomme ich doch sicher ein jahr gewährleistung (mit diversen beschränkungen)" auch immer klasse :smile:

oder ihn nicht darauf aufmerksam machen und darauf spekulieren das er vergisst die gewährleistung auszuschließen ...

 

Daran glaubst Du nicht im Ernst?

wiso Masche, das war auch vor Änderung der Sachmängelhaftung schon gängige Praxis. Es hat nun mal nicht jeder die Zeit ständig die selben Fragen zu beantworten. Es gibt neben den unangenehmen Verkäufern auch sehr unangenehme Käufer. Die erwarten dann auch noch einen 15 Jahre alten Neuwagen der fast nix kostet, verwechseln Mängel mit Verschleiß, können Gewährleistung von Garantie nicht unterscheiden,.......

Ich kann verstehen das viele sich solche Verkaufsprozeduren entziehen.

 

Anwesende schließe ich von diesen Unterstellungen natürlich aus.

Daran glaubst Du nicht im Ernst?

 

habe den smiley vergessen...

Daran glaubst Du nicht im Ernst?

 

Doch sowas gibt es.

 

Manchmal schreiben die Händler "Bastlerfahrzeug ohne Garantie". Ist meiner Meinung nach nicht wirksam.

 

Sollte aber eigentlich möglich sein, irgendwie muß ja auch der Schrott verkauft werden können. Zumindest dann, wenn man sich einig darüber ist, daß es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt.

 

Ralf

Garantie ausschließen kann man sich sparen, Garantien sind Freiwillig.

Wenn der Verkaufspreis auch für ein Bastlerfahrzeug spricht ist das weitgehen Ok und Ansprüche schwerer durchzusetzten. Je teurer und jünger die Fahrzeuge sind um so unglaubwürdiger wird sowas.

  • Autor

Aber eine Gewährleistung muss er doch geben oder nicht??

 

Selbst das ist ja bei nem alten Auto nicht ohne....mag es noch so gut gepflegt sein.

Danke.

 

Es heißt natürlich Gewährleistung nicht Garantie.

Aber eine Gewährleistung muss er doch geben oder nicht??

 

Selbst das ist ja bei nem alten Auto nicht ohne....mag es noch so gut gepflegt sein.

 

Ja klar! Aber versuch mal irgendwelchen Mängelansprüche bei einem Bastlerfahrzeug für 50 euro durchzussetzen!

 

Bei Händlern die zwei oder dreijahreswagen als Bastlerfahrzeuge verkaufen ist dann aber klar das es nur vorgeschoben ist.

 

Nebenbei hilt die Gewährleistung aber nicht bei Verschleiß. Alle schwammig, Streit gibts dann sowiso.

Wenn man ein schlechtes Gefühl hat, Finger weg, selbst wenn man recht hat, das ist Stress und Zeitverschwendung pur.

  • Autor

Es geht mir nicht um eine Bastel Karre für 50 Euro.

 

Hoffe das es einen ordentlichen Preisnachlass gibt wenn ich auf alle Ansprüche verzichte.

die Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und kann bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr reduziert werden. So ist das und du kannst als Privatmann beim Kauf vom Händler nicht darauf verzichten!
  • Autor
Aber wie ich eben gelesen habe, mit Gewerbeschein.
dann ist was anderes
So ist das und du kannst als Privatmann beim Kauf vom Händler nicht darauf verzichten!
Dies fordert dann halt 'kreative Lösungen', wenn man nicht will, daß alle durch Inzahlungnahmen bei Händlern landenden Youngtimer den verschleißvollen Weg gen Osten gehen.

Hierbei empfinde ich diesen sogenannten 'Verbraucherschutz' ganz klar als Entmündigung.

Dies fordert dann halt 'kreative Lösungen', wenn man nicht will, daß alle durch Inzahlungnahmen bei Händlern landenden Youngtimer den verschleißvollen Weg gen Osten gehen.

Hierbei empfinde ich diesen sogenannten 'Verbraucherschutz' ganz klar als Entmündigung.

Umgekehrt finde ich das eine wichtige Regelung, da damit ausgeschlossen wird, dass auf Seite 25 des Kaufvertrags in Schriftgrad 2 ein Gewährleistungsausschluss steht...

 

Allerdings hätte der Gesetzgeber dieses auf neue Sachen beschränken können, da ich es auch nicht für selbstverständlich halte, dass ein Unternehmer für den Verkauf einer gebrauchten Sache noch Gewährleistung geben muss.

 

Die Masche mit dem Verkauf durch den Vorbesitzer und der Vermittlung durch den "Verkäufer" hat auch steuerrechtliche Gründe (Umsatzsteuer). Habe schon Verträge gesehen, bei denen der "Verkäufer" zwar der Vorbesitzer war, aber der Händler in den Vertrag geschrieben hatte, dass man ein Jahr Gewährleistungsansprüche gegen die Unternehmung xyz (ihn selbst) geltend machen könne, er unterschrieb dann natürlich auch...

Hier gilt wie so oft bei den Machwerken aus Brüssel: das Gegenteil von gut ist gut gemeint...
... hat auch steuerrechtliche Gründe (Umsatzsteuer).
Und immer mal wieder, weil's so schön ist: DIFFERENZbesteuerung heißt das Zauberwort.

Von daher halte ich umsatzsteuerliche Fragen zumindest als alleinige Gründe derartiger Konstruktionen für recht ausgeschlossen.

Hmmmmmmmm...

 

Nehmen wir mal an, ich schwätze als Händler einem Deppen einen recht guten Wagen für wenig Kohle ab - und es gelingt mir, diesen für *MächtigGeld* an einen Unwissenden zu verticken.

Nehme diesen Wagen aber zuvor zum Einkaufspreis - oder sogar auch etwas günstiger - aus dem Unternehmensvermögen raus und verticke ihn privat - dann dürfte mein *freiwilliger* Verzicht auf die Versteuerung dieser Differenz durchaus sinnvoll sein.

Insbesondere dann, wenn sich die Anzahl dieser "Differenzen" im Laufe des Jahres häuft...

Ja, aber (auch bzw. selbst) da kann die USt kaum der Hauptgrund derartiger 'Konstruktionen' sein. Denn die hierbei entfallende Gewährleistung wäre ja nur ein weiterer 'Pluspunkt' o.g. Lösung. Die dickste Scheibe am zusätzlichen 'Ergebnis' dürfte aber auf die hierdurch nicht Summe anfallende GSt und vor allem ESt entfallen. Denn da reden wir über rd. 50% und nicht nur rd. 16% des Ertrages ...

Wobei sich die Frage stellt, wieso solch ein Auto überhaupt erst in die Bücher rein sollte.

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.