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Normales Lastrelais, wie funktioniert es??

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Also die Spule wird nur bei deutlichen Spannungsunterschied erregt und zieht an. Wobei ja, wie geschrieben bis SL und AL auf 85 0,04V liegen. Somit reicht anscheinend dieser Spannungsunterschied für das anziehen der Spule aus -> NL an.

Die 0,04V reichen nicht als Spannnungsabfall, aber die 12V - 0,04V = 11,96V reichen! :cool:

Hallo Rene,

 

klar leuchten die NSW nur dann, wenn ich das Fahrlicht aktiviert habe.

 

 

 

...wie jetzt - du hast keinen sparaten schalter für die nebelscheinwerfer...??? :confused:

Jein, wenn er die 30 des Relais aus Dauer-PLus (15) speist, nicht so wirklich. Denn dann erlöschen die NSW nicht beim Anstellen des Motors. Da fehlt also noch der Tausch von Dauerplus (15) gegen 'Zündungs-Plus' (30).

 

Schweres Veto meinerseits: Klemme 15 ist Plus hinter Zündschloß, Klemme 30 Plus direkt von der Batterie, da musst Du nichts tauschen.

Und ich bleibe dabei: Fernlicht und Nebelleuchten gleichzeitig ist nicht sinnvoll.

...wie jetzt - du hast keinen sparaten schalter für die nebelscheinwerfer...??? :confused:

 

Nein.

Nein.

 

...das ist doch aber gar nicht tüv-konform...??? oder irre ich???

meiner meinung nach müssen die nebelscheinwerfer einen separaten schalter haben und dazu noch eine kontrolleuchte...

Fernlicht und Nebelleuchten gleichzeitig ist nicht sinnvoll.

 

Dem pflichte ich bei. Jedoch war der Anspruch es original herzustellen. Das NSW bei FL benutzt werden sollen war nie geplant....nur das es geht.

 

Gruß scrofter

Schweres Veto meinerseits: Klemme 15 ist Plus hinter Zündschloß, Klemme 30 Plus direkt von der Batterie, da musst Du nichts tauschen.
Ja, sorry - ganz klar eine Verwechselung meinerseits (wird oben korrigiert)

Und ich bleibe dabei: Fernlicht und Nebelleuchten gleichzeitig ist nicht sinnvoll.
Sinn hin & Unsinn her. Serie ist es so, dass es geht und rechtlich steht diesem nichts entgegen. Die soganannten 'NWS' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler und als solche auch in Verbindung mit FL - wo eine Blendung ja ohnehin ausgeschlossen sein sollte! - auch sehr gut nutzbar.
...das ist doch aber gar nicht tüv-konform...??? oder irre ich???

meiner meinung nach müssen die nebelscheinwerfer einen separaten schalter haben und dazu noch eine kontrolleuchte...

Du liegst völlig richtig und irrst Dich nicht. Bzgl. Kontrolleuchte bin ich mir da, im Gegensatz zur NSL, allerdings nicht wirklich sicher.
Die Kontrolleuchte ist beim originalen Schalter die Beleuchtung des Schalters, die im gedrückten Zustand heller ist/scheint. Ob's zwingend notwendig ist weiß ich auch nicht.
Die soganannten 'NSL' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler

die bringen einen aber auch völlig durcheinander, diese Abkürzungen... :rolleyes:

 

Ich denke nciht, dass die hellere Beleuchtung des Schalters als Kontrollleuchte gewertet wird. Sonst gäbe es wohl für die NSL keine Extra-Leuchte im Kombiinstrument.

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Moin ,

 

Achtung, Ihr verwechselt gerade NSL = Nebelschlußleuchte und NSW = Nebelscheinwerfer

Die soganannten 'NSL' sind eben in der Praxis auch hervorragende Breitstrahler und als solche auch in Verbindung mit FL - wo eine Blendung ja ohnehin ausgeschlossen sein sollte! - auch sehr gut nutzbar.

Hier meintest Du wohl die NSW .....

 

@Wizard:

Vielleicht war das anno 1990 noch nicht vorgeschrieben?

 

so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Hat denn jemand hier einen alten CC mit serienmäßigen NSW und einem separaten Schalter?

 

Den HU Prüfer hat es bei mir im Mai übrigens nicht gestört, daß die NSW immer mitleuchten.:rolleyes:

 

Gruß,

 

Mirco

die bringen einen aber auch völlig durcheinander, diese Abkürzungen... :rolleyes:

Achtung, Ihr verwechselt gerade NSL = Nebelschlußleuchte und NSW = Nebelscheinwerfer

Hier meintest Du wohl die NSW .....

Ja, klaro. Ist geändert.

... bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Der Wert <400 ist beim 9k an den vorgesehenen Stellen gegeben. Und beim AuCab z.B. bin ich an der Stelle eben deshalb vom US-Serienvorbild abgewichen. Im übrigen ist die Regel uralt und galt in der Zone ebenso.

Hat denn jemand hier einen alten CC mit serienmäßigen NSW und einem separaten Schalter?
Ich denke, dass da allein schon ein Blick in die 'Bedienungsanleitung' Deines 9k reichen sollte. Derartige Optionen wie NSW sind dort meist mit ausgeführt.

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