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Bei mir geklaut, auf E*** wiedergefunden - was tun?

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Hallo zusammen!

 

Hatte bei mir im letzten Sommer einen Einbruch in der Wohnung, dabei wurden - unter anderem - einige Armbanduhren geklaut.

Eine davon habe ich nun auf E*** wiedergefunden. (gut zu erkennen an grösseren Kratzern auf der Rückseite)

 

Daraufhin die Polizeistelle, welche damals den Fall aufgenommen hat informiert, aber irgendwie scheinen mir die Beamten dort nicht wirklich einen Plan zu haben, was nun zu tun wäre.

Haben auch gesagt, dass dies der erste Fall für sie wäre, bei dem Hehlerware wieder auf E*** auftaucht...

(Ok, geklaut in CH, zum Verkauf eingestellt in D, aber trotzdem... :confused:)

Die Polizei hat nun wohl an E*** ein Fax geschickt, mit der Bitte um Bekanntgabe der Daten des Verkäufers. Aber sie könnten nicht garantieren, dass da rechtzeitig eine Antwort kommt, ansonsten soll ich halt die Uhr ersteigern...

Selbstredend habe ich darauf nicht wirklich Bock, zumal nicht klar ist, ob ich dieses Geld wieder sehe.

 

Hat wer von euch schon mal einen solchen Fall gehabt?

Was könnte ich noch tun?

Auch noch versuchen mit E*** in Kontakt zu treten und sie auf den Fall aufmerksam machen?

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Kann man bei Ebay anrufen?

 

Wenn ja, würde ich das als erstes tun. Geht schneller als Email.

 

Viel Glück!

 

Gruß,

Erik

Hallo,

 

die Uhr ist DEIN Eigentum - ich würde zuerst die komplette Auktion mit Bildern abspeichern und dann Strafanzeige bei der Polizei stellen.

 

Wenn die Polizei dann zu blöd ist um zu wissen was man da macht, dann würde ich eine übergeordnete Stelle darüber informieren.

Ich würde auf jeden Fall bieten.

Auch ein überhöhtes Gebot wäre mir das wert.

Dadurch würdest Du als Gewinner der Auktion jedenfalls an die Kontaktdaten des Verkäufers kommen.

Ob Du nachher zahlen mußt sei doch noch dahingestellt.:cool:

.... oder beides.

 

Dann hättest Du schon einmal den Namen.

 

Mit ebay deswegen selbst in Kontakt zu treten bringt auf alle Fälle absolut nichts, die berufen sich auf den Datenschutz.

Wenn der Verkäufer bei E eine deutsche Adresse angegeben hat, zeig ihn doch wegen Hehlerei bei der für die Adresse zuständigen Staatsanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaften sind bei der für den jeweiligen Ort zuständigen Landgerichten angesiedelt und lassen sich so im Internet ermitteln.

also ich würde

 

unbedingt ersteigern, mit dem Verkäufer persönliche Abholung vereinbaren,

 

diese Abholung in Begleitung unifomierter Freunde und Helfer durchführen

 

falls persönliche Abholung abgelehnt wird, trotzdem ersteigern um den Kontakt zu erhalten !

 

(Vielleicht kann man ja sogar einen Besichtigungstermin VOR dem Kauf vereinbaren ?)

 

 

Den Beweis musst DU aber erbringen, dass genau diese Uhr die Deine ist !!

  • Autor
Wenn der Verkäufer bei E eine deutsche Adresse angegeben hat, zeig ihn doch wegen Hehlerei bei der für die Adresse zuständigen Staatsanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaften sind bei der für den jeweiligen Ort zuständigen Landgerichten angesiedelt und lassen sich so im Internet ermitteln.
Der Verkäufer hat keinen Ort angegeben, nur eine Region. Im Text steht auch, dass der Versand von D oder von CH aus erfolgen könne. Ebenso soll ein deutsches und ein CH-Bankkonto vorhanden sein.

Ergo kann er sowohl in D, wie auch in CH beheimatet sein.

 

 

Kann man bei Ebay anrufen?

Wenn ja, würde ich das als erstes tun. Geht schneller als Email.

Viel Glück!

Tatsächlich, habe eine Hotline gefunden. So eben angerufen und den Fall geschildert. Auch gesagt, dass die Polizei bereits ein Fax geschickt hätte. Die Telefonistin versprach den Fall ans hauseigene Sicherheitszentrum weiterzuleiten...

 

Den Beweis musst DU aber erbringen, dass genau diese Uhr die Deine ist !!

Als Beweis habe ich eigene Fotos von der Rückseite. Daher hatte ich ich Uhr auch wieder erkannt mit den Bildern die der Verkäufer nun neu gemacht hat.

Hatte ich auch mal in der Art.

Die Uhren wurden meines Wissens aber nicht in der Bucht angeboten.

 

Ganz wichtig zur eindeutigen Identifizierung DEINER Uhr sind natürlich "Beweis"Fotos...

Wenn Du die Uhr also nicht genau so z.B. fotografiert oder dokumentiert hast bringt das m.M.n. nichts.

So sagte man es mir als ich Anzeige erstattet habe. Ohne Fotos läuft da nichts.

 

Viel Erfolg!

Was ja auch noch berücksichtig werden muß:

 

Ist der Verkäufer auch sicher derjenige, der es damals geklaut hat?

Kann ja auch schon vorher weitergereicht worden sein... :rolleyes:

 

Gruß,

Erik

  • Autor
Was ja auch noch berücksichtig werden muß:

 

Ist der Verkäufer auch sicher derjenige, der es damals geklaut hat?

Kann ja auch schon vorher weitergereicht worden sein... :rolleyes:

 

Gruß,

Erik

 

Vermute mal, dass Dieb und Verkäufer nicht derselbe sind...

Hat die Hausrat-Versicherung schon gezahlt?
Was ja egal ist - Du willst ja die Uhr wiederhaben - und an gestohlenem Sachen kann man sicher auch in der Schweiz kein Eigentum erwerben.

Selbst wenn Dieb und Verkäufer nicht identisch sind , hat der Verkäufer doch den Schwarzen Peter.

Sodenn sich Dein Eigentum durch die Bilder nachweisen läßt.

 

Viel Erfolg wünscht ->

  • Autor
Hat die Hausrat-Versicherung schon gezahlt?
Ja, die hat gezahlt.

 

Sodenn sich Dein Eigentum durch die Bilder nachweisen läßt.
Ich gehe schwer davon aus, dass die Bilder der Rückseite ausreichen sollten um zu beweisen, dass es sich um die gleich Uhr handelt.
...

Haben auch gesagt, dass dies der erste Fall für sie wäre, bei dem Hehlerware wieder auf E*** auftaucht...

'Tschuldigung, aber BITTE ?????

 

ebay sitzt in Luxemburg und die jeweiligen CH/DE seiten sind nur "praesentationen", du kannst von der CH seite artikel von ebay.de aufrufen und umgekehrt, das spielt also ueberhaupt keine Rolle.

 

Hat eigentlich ebay insofern reagiert, dass sie den Artikel entfernt haben ?

  • Autor

 

Hat eigentlich ebay insofern reagiert, dass sie den Artikel entfernt haben ?

Noch nicht, aber hab Ebay auch erst heute Vormittag angerufen, nachdem Erik mich auf die Idee gebracht hat nach einer Hotline Nummer zu suchen. Dachte zuvor die wären nur via Kontaktformular zu erreichen... Halte euch auf dem laufenden. Die Auktion dauert noch 3 Tage...

Wäre wohl nicht so gut wenn`s entfernt wird, wie willst du dann an den Hehler kommen?
  • Autor
Wäre wohl nicht so gut wenn`s entfernt wird, wie willst du dann an den Hehler kommen?

Diese Frage hatte ich der Ebay-Telefondame auch gestellt.

Antwort: Das laufe danach über die mit dem Fall beauftragte Polizeistelle.

Wenn's von ebay aufgrund eines Verdachtsfalles netfernt wird, dann wird wohl selbst ebay daran interessiert sein, dass die Information nicht floeten geht.. :biggrin:

Ich drück Dir die Daumen!

 

Ich würde auf jeden Fall mitbieten und so verhindern, dass die Uhr an jemand anderes geht. Denn auch der mögliche Käufer könnte kein Eigentum an der immernoch gestohlenen Uhr erwerben. Damit hätte dann noch eine weitere Person Probleme, sofern E*** die Auktion nicht rechtzeitig aus dem Netz nimmt.

Hallo zusammen!

 

Hatte bei mir im letzten Sommer einen Einbruch in der Wohnung, dabei wurden - unter anderem - einige Armbanduhren geklaut.

Eine davon habe ich nun auf E*** wiedergefunden. (gut zu erkennen an grösseren Kratzern auf der Rückseite)

 

Daraufhin die Polizeistelle, welche damals den Fall aufgenommen hat informiert, aber irgendwie scheinen mir die Beamten dort nicht wirklich einen Plan zu haben, was nun zu tun wäre.

Haben auch gesagt, dass dies der erste Fall für sie wäre, bei dem Hehlerware wieder auf E*** auftaucht...

(Ok, geklaut in CH, zum Verkauf eingestellt in D, aber trotzdem... :confused:)

Die Polizei hat nun wohl an E*** ein Fax geschickt, mit der Bitte um Bekanntgabe der Daten des Verkäufers. Aber sie könnten nicht garantieren, dass da rechtzeitig eine Antwort kommt, ansonsten soll ich halt die Uhr ersteigern...

Selbstredend habe ich darauf nicht wirklich Bock, zumal nicht klar ist, ob ich dieses Geld wieder sehe.

 

Hat wer von euch schon mal einen solchen Fall gehabt?

Was könnte ich noch tun?

Auch noch versuchen mit E*** in Kontakt zu treten und sie auf den Fall aufmerksam machen?

 

Ohne die ganzen Antworten zu lesen:

 

Anwalt einschalten und gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) veranlassen.

Die Polizei macht nichts!

 

Mir ist genau dasselbe passiert, wenn ich auf die Polizei gewartet hätte, hätte ich heute noch nicht meine Uhr.

 

Allerdings kannte ich den Namen und die Adresse des Verkäufers.

 

Ich würde auf jeden Fall mitbieten, wie schon vorher gesagt, dann kommst Du auf jeden Fall an die Daten des Verkäufers.

Und wie auch schon vorher gesagt: An gestohlenen Gütern kann kein Eigentum erworben werden, also hat der Verkäufer auf jeden Fall ein Problem!

  • Autor
Ohne die ganzen Antworten zu lesen:

 

Anwalt einschalten und gerichtliche Anordnung (einstweilige Verfügung) veranlassen.

Die Polizei macht nichts!

Die Frage ist, ob es sich "lohnt" mit Anwalt und Verfügung, usw., der Streitwert bei der Sache ist nicht höher wie max. EUR 300.

Es handelt sich NICHT um eine Rolex oder so. :rolleyes: Einfach eine schöne 70er Jahre schweizer Marken-Uhr, welche aber auch in besserem Zustand zu bekommen ist (die erwähnten Kratzer auf der Rückseite).

Vielleicht sollte ich einfach mit dem Geld von der Versicherung die gleiche Uhr, in besserem Zustand suchen??

Ich weiss es grad nicht...

 

Ich würde auf jeden Fall mitbieten, wie schon vorher gesagt, dann kommst Du auf jeden Fall an die Daten des Verkäufers.

Und dann die Polizeistelle im entsprechenden Zuständigkeitsbereich einschalten?

na, wenn der Verkäufer solvent ist und in D sitzt, bezahlt er auch gleich Deinen Anwalt.

 

Kommt ein wenig darauf an, wie Du versichert warst. Ich war total unterversichert und habe die Uhr ohne Ausglechszahlung behalten können. Wenn Du ausreichend versichert warst und die Uhr voll ersetzt bekommen hast, musst Du Dir das überlegen. Bei mir war die Uhr EUR 4.000 wert und da stellte sich die Frage nicht.

 

Meine persönliche Meinung ist, dass man hier einfach "etwas" unternehmen muss. Vielleicht kann der Weg der Uhr sich zurückverfolgen lassen und dann war's die Geschichte auf jeden Fall wert.

... evtl. auch die Versicherung die gezahlt hat mit integrieren ... weiß nicht mal ob das auch eine Pflicht sein könnte.

 

Einen guten Eindruck hinterlässt es auf alle Fälle!

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