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Veröffentlicht

Mahlzeit!

Mir ist gerad was blödes aufgefallen.Seitdem es ja seit Anfang des Jahres keine AU Plakette mehr gibt,bräuchte man ja jetzt beides zusammen.

Ich habe jetzt das Problem,daß das Fzg noch bis 11.11 TÜV hat,die AU aber seit 10.10 abgelaufen ist und das Fzg abgemeldet ist.

Ums jetzt wieder anzumelden wäre halt ne neue AU nötig,aber wie machen die das dann beim StVA ?!?

Sagen die evtl.:"Nee,gibt keine Zulassung,Sie brauchen ne komplett neue HU inkl. AU!" ?!?

 

Wäre ja superarm...

Du musst doch eh im Januar zum TÜV, wo ist das Problem den jetzt ne Woche vor zu ziehen?!?!?

...Sie brauchen ne komplett neue HU inkl. AU!" ?!?

 

So isses.

... Sie brauchen ne komplett neue HU inkl. AU!" ?!?

 

Wäre ja superarm...

 

jepp, that´s Germany

 

Du musst doch eh im Januar zum TÜV, wo ist das Problem den jetzt ne Woche vor zu ziehen?!?!?

 

sehe ich auch so

  • Autor
Oh sorry,hab mich vertippt!!! Meinte natürlich 11.11..also noch knapp n Jahr TÜV!!!!
Zur Anmeldung des Autos muss es AU haben, der nächste Termin der AU ist dann wiederholt mit der HU 11/11. "Versetzte" Termine AU/HU gibt's nicht mehr. Musst halt mal 17 oder 18 Euronen mehr ausgeben, um synchrone Termine zu haben.
  • Autor

Ok,also AU machen und dann eben zur nächsten HU wieder eine ums Synchron zu bekommen?Das konnt mir echt keiner sagen...oO Hatte das auch so vor,dachte nur das StVA macht mir da n Strich durch die Rechnung und verlangt ne komplett neue HU...

 

Greetz

Stellt sich mir nur die Frage ob es in Summe nicht günstiger ist jetzt einfach HU/AU zu machen, statt jetzt nur ne AU und dann in einem Jahr noch mal beides....erkennt das StVA die einzelne Bescheinigung eigentlich noch an??
....erkennt das StVA die einzelne Bescheinigung eigentlich noch an??

 

Ja, beim Ummelden, Wiederanmelden eines KFZ mit dem freundlichen Hinweis, daß bei nächster HU die AU mitgemacht werden muss, egal, ob diese dann noch gültig ist. Habe den Hype im letzten Frühjahr mit der Winterschlorre mitgemacht.

  • Autor
Stellt sich mir nur die Frage ob es in Summe nicht günstiger ist jetzt einfach HU/AU zu machen, statt jetzt nur ne AU und dann in einem Jahr noch mal beides....erkennt das StVA die einzelne Bescheinigung eigentlich noch an??

 

Ja im Grunde genommen haste Recht,aber ist ja auch wieder ein Import,d.h eh schon Kosten ohne Ende:

Neue Papiere,Ausnahmegenehmigungen,Eintragungen,kleine Kennzeichen... zudem noch einige Reparaturkosten,WEIHNACHTEN... ich wollt jetzt mal n bissl auf die Bremse treten...

Ok,also AU machen und dann eben zur nächsten HU wieder eine ums Synchron zu bekommen?...

 

Genau so ist es. Hab ich dieses Jahr mit dem Rallye-99er auch gehabt. AU war im April fällig, TÜV erst im Oktober. Also habe ich im April ne AU gemacht und im Oktober AU+HU. Jetzt paßt es.

 

Gruß,

Erik

Wenn es ein Import ist, wieso hat er dann ueberhaupt schon HU/AU ?
  • Autor

War hier schon zugelassen,vorher in Maryland... Prob:Zulassungsstellen bewerten US Eintragungen und Ausnahmegenehmigungen alle unabhängig.Sprich was die in zB Bayern anerkennen,erkennen die zB in NRW nicht an.Da gibt sogar von Stadt zu Stadt Unterschiede...

 

Brauch noch n paar Eintragungen...

Also ich habe vor kurzem einen Wagen angemeldet bei dem kein AU Bericht vorhanden war. Bei der Anmeldung wurde davon ausgegangen dass die Gültigkeit der AU mit der der HU identisch ist. Ein AU Bericht wurde nicht verlangt. Je nachdem wo zugelassen wird kümmert sich kein Mensch mehr um den AU Bericht. Liegt eine gültige HU vor, reicht das in der Regel (besonders motivierte und paragraphentreue Beamte ausgenommen):rolleyes:
  • Autor

Ja genau auf die trifft man meistens wenn man n Import Fzg zulassen will,dafür gibts nämlich den "Extra-Wartebereich"...geht zwar oft schneller,aber gaaanz große Clevershitter dort...:alberteinstein:

 

Frag mich echt welche Leute dahin gesetzt werden...?!?:dontknow:

 

Auf jedenfall darf man NIX an Unterlagen vergessen und was gaaaaanz wichtig ist : :flowers::flowers::flowers:

Also ich habe vor kurzem einen Wagen angemeldet bei dem kein AU Bericht vorhanden war. Bei der Anmeldung wurde davon ausgegangen dass die Gültigkeit der AU mit der der HU identisch ist. Ein AU Bericht wurde nicht verlangt. Je nachdem wo zugelassen wird kümmert sich kein Mensch mehr um den AU Bericht. Liegt eine gültige HU vor, reicht das in der Regel (besonders motivierte und paragraphentreue Beamte ausgenommen):rolleyes:

 

Das scheint kommunal oder auch regional von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein. Warum wundert mich das jetzt mal wieder nicht?

Ich musste bei unserer Winterschlorre im März 2010 für die Zulassung trotz gültiger HU eine extra AU machen lassen, weil ich eben die besagte Bescheinigung nicht vorlegen konnte.:mad:

Das scheint kommunal oder auch regional von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein. Warum wundert mich das jetzt mal wieder nicht?

Ich musste bei unserer Winterschlorre im März 2010 für die Zulassung trotz gültiger HU eine extra AU machen lassen, weil ich eben die besagte Bescheinigung nicht vorlegen konnte.:mad:

 

 

Wer ORDNUNG hält..........

 

Gruß->

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