Oktober 30, 201212 j Ich finde, Ihr seid etwas schnell bei der Hand mit Verurteilungen... so klar ist die Sache nicht beschrieben worden, dass man sich ein solches Urteil erlauben kann, finde ich... mich würden schon noch ein paar Details interessieren...
Oktober 30, 201212 j Ich finde, Ihr seid etwas schnell bei der Hand mit Verurteilungen... so klar ist die Sache nicht beschrieben worden, dass man sich ein solches Urteil erlauben kann, finde ich... mich würden schon noch ein paar Details interessieren... "Verurteilt" habe ich gar nichts und ansonsten einfach nur das genommen, was er selbst hier schrieb: Er hat das Teil als "defekt" bei Ebay eingestellt, der Käufer hat Käuferschutz beantragt und Paypal war wohl ganz offensichtlich der Meinung, dass er damit nur tricksen wollte und Eindruck erweckte, dass es doch funktioniert, denn so ganz ohne Veranlassung entscheiden die ja auch nicht auf Käuferschutz, bzw. wäre ansonsten ganz klar Paypal der Gegner, den er verklagen müsste. Dann hat er das Teil zurückbekommen und nun ist es wohl noch defekter. Statt einem selbstironischen "dumm gelaufen" (man muss eben auch verlieren können wenn man andere über den Löffel balbieren will) schießt er jetzt aber aus allen Rohren, inkl. Kriminalpolizei und sogar gegen seinen Anwalt bei der Anwaltskammer, weil der ihm in diesem Fall nicht helfen wollte. Für mich ist das klar genug, damit ich mir ein Bild machen kann, mehr sag ich dazu ja gar nicht, bin aber trotzdem gespannt wie eine Flitzebogen was dabei raus kommt? Oder ganz objektiv betrachtet: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? Das Theater mir zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen!
Oktober 30, 201212 j Jemanden bügeln zu wollen[/b] und dann zu Anwälten' date=' Gerichten und Kripo rennen, wenn der am Ende doch der gewieftere war, da ist man ein sehr schlechter Verlierer![/quote'] "Verurteilt" habe ich gar nichts ............... Eine Unterstellung ist das aber schon !? Es grüßt.....
Oktober 30, 201212 j ine Unterstellung ist das aber schon !? Nicht wirklich, weil eben wie geschrieben: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? <br>Das Theater mit zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen!
Oktober 30, 201212 j Nicht wirklich, weil eben wie geschrieben: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? <br>Das Theater mit zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen! ...ich habe grundsätzlich als defekt an bastler ohne rücknahme verkauft und er hat das teil kaputtgespielt und zurückgeschickt und von paypal geld zurück erhalten. damit bin ich logischerweise nicht einverstanden. that's it. vg, frank vielleicht ist das Teil ja nun anders/mehr defekt als vorher... Wie mit Beule oder Totalschaden...........
Oktober 30, 201212 j Nope! Nur im B2B!Nö:Bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko.Richtig! Standard ist der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Versand-Dienstleister. Völlig egal, ob B2B oder P2P. Lediglich bei B2P wird davon abgewichen.
Oktober 30, 201212 j Autor @saabwilliger: schade, das du Deinen Namen nicht dazu schreibst, denn so ist eine direkte Anrede nicht möglich. Dein Post Nr. 50 ist schon ganz schon unter der Gürtellinie und nicht nett und dein persönlicher Ebayfrust, woher auch immer, gehört nicht in diesen Fred. Ich nehme Dir das aber nicht krumm und hake es salopp unter "freier Meinung" ab. Ihr müßt verstehen, das ich einfach nicht jedes Detail hier öffentlich posten kann und bitte euch nicht zu sehr ins spekulative abzudriften. Erzählte ich alles, dann würde man mir evtl. üble Nachrede unterstellen und das Forum ist keine Judikative. Trotzdem bin ich Euch für den Meinungsaustausch sehr dankbar, denn es hat ja zum Ziel geführt. Über den Ausgang schreibe ich gerne, wenn alles gelaufen ist. VG, Frank
Oktober 30, 201212 j vielleicht ist das Teil ja nun anders/mehr defekt als vorher... Deswegen schrieb ich auch nicht "betrügen", sondern "bügeln", denn nach eigener Aussage wollte er damit die Gewährleistung komplett aushebeln und genau das hat Paypal wohl anders gesehen. Dass es jetzt "mehr defekt" ist will ja gar nicht bezweifeln, deswegen schrieb ich ja, dass ich das in diesem Fall als "dumm gelaufen" abhaken würde, da man eben auch mal "verlieren können" muss. - - - Aktualisiert - - - Dein Post Nr. 50 ist schon ganz schon unter der Gürtellinie ... Sieh es einfach wie ein Puzzle, hättest Du hier nicht geschrieben, dass Du auch gleich die Anwaltskammer eingeschaltet hast weil Dein Anwalt den Fall nicht übernehmen wollte, hätte ich mich weit mehr zurückgehalten, aber manchmal fügt sich eben das eine zum anderen (inkl. Kripo nur weil Deine Post zurück kam) bis daraus ein ganzes Bild entsteht.
Oktober 30, 201212 j ... bis daraus ein ganzes Bild entsteht. Eben genau das können wir alle hier nicht haben...
März 6, 201510 j [mention=2193]saabwilliger[/mention]: schade, das du Deinen Namen nicht dazu schreibst, denn so ist eine direkte Anrede nicht möglich. Dein Post Nr. 50 ist schon ganz schon unter der Gürtellinie und nicht nett und dein persönlicher Ebayfrust, woher auch immer, gehört nicht in diesen Fred. Ich nehme Dir das aber nicht krumm und hake es salopp unter "freier Meinung" ab. Ihr müßt verstehen, das ich einfach nicht jedes Detail hier öffentlich posten kann und bitte euch nicht zu sehr ins spekulative abzudriften. Erzählte ich alles, dann würde man mir evtl. üble Nachrede unterstellen und das Forum ist keine Judikative. Trotzdem bin ich Euch für den Meinungsaustausch sehr dankbar, denn es hat ja zum Ziel geführt. Über den Ausgang schreibe ich gerne, wenn alles gelaufen ist. VG, Frank Und, was wurde daraus???
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.