Januar 24, 201312 j Autor Wo er angemeldet wurde, ist das eine, ob es eine D- ider I-Ausführung ist, das andere. Ein 'S' wäre D, 'ep' hingegen 'I'. Spielt aber wohl eher eine rein akademische Rollet. Rene ich habe aufgrund der Fstg YS3AD3... auf der Seite des SAAB Vin Decoders nachgesehen. Folgende Daten "spuckte" er aus: Model: Saab 900 Model Year: 1991 Body type: 3-door (3CK) Engine: B202S 4-inline, Turbo, PETROL, TURBO (B202 S) Gearbox: 5-speed manual / Front wheel drive Plant: Malmo, Sweden, (900) Market: Internal use only Was sagt uns SAAB Kenner das? Helmut - - - Aktualisiert - - - Damit 'kauft' man aber eher Jahre, als km. . Eigentlich meinte ich das, drückte es mit den Km aber aus, weil mir die Erfahrung der Haltbarkeit in Jahren, einer solchen MS Behandlung fehlt...
Januar 24, 201312 j Na ja, die Fahrhelferlein-und-Luftsackgeneration setzt alt doch automatisch mit lebensgefährlich gleich. Da kann man dann doch auf (serienmäßige) Ausstattung verweisen, um diesen Irrtum abzuwenden.Das ist wohl wahr. Aber hier im Kontext liest sich das etwas anders:... Ausstattung wie bei einem US-Modell zu dem Zeitpunkt. (doppelter Seitenaufprallschutz, Airbags, ABS) Die 'Eisenbahnschienen in den Türen' sind halt eben kein 'US-Merkmal' oder irgend ein hier ähnlich selten anzutreffendes Feature, sondern schlicht Serie.
Januar 25, 201312 j Autor Die 'Eisenbahnschienen in den Türen' sind halt eben kein 'US-Merkmal' oder irgend ein hier ähnlich selten anzutreffendes Feature, sondern schlicht Serie. Rene nee mir ist das schon klar, dass das Serie war. Nicht umsonst hatte ich mir 1988 einen 901er neu gekauft, gerade wegen diesen "Eisenbahnschienen" in den Türen:biggrin: Nur mich hat diese Aussage dieses Händlers gewundert, von wegen "doppelter Seitenaufprallschutz" in der Beschreibung zu dem Fahrzeug/Modell. Nun gut, wenn alles nächste Woche klappt, habe ich den bei mir in der Garage stehen, bis ich umziehen werde. Dann wird er am neuen Wohnort angemeldet und gleich für den Umzug benutzt. (nur kleinere Sachen, obwohl ja ein kleiner Kühlschrank oder die Waschmaschine reinpasst...) - - - Aktualisiert - - - Übrigens mal die (rechtliche) Frage: Darf man noch immer das alte Kennzeichen benutzen, um zur Anmeldung damit zu fahren, wenn man schon eine Deckungszusage (Doppelkarte) von seiner Versicherung hat, sofern die Kennzeichen noch dran sind und vom Vorbesitzer abgemeldet ist? Ich weiss, dumme Frage, aber ich habe schon lange kein KFZ mehr angemeldet..
Januar 25, 201312 j Hat doch doppelten Seitenaufprallschutz: einen links, einen rechts. Mit den alten abgemeldeten Kennzeichen darfst Du nicht fahren, Du kannst aber anmelden (HU noch gültig?) und mit den neuen Kennzeichen fahren... Wenn Du zum anmelden vorfahren mußt braucht es ein Kurzzeitkennzeichen (oder ein Händlerkennzeichen (06)).
Januar 25, 201312 j mit abgemeldetem fahrzeug darfst du innerhalb angrenzender landkreise mit tüv und versicherungsbestätigung auf direktem weg zur zulassung fahren....zumindest bei uns im süden.........
Januar 25, 201312 j Mit den alten abgemeldeten Kennzeichen darfst Du nicht fahren, ...Falsch! Hatten wir hier aber schon mehrfach, incl. entsprechenden Zitaten aus den dafür einschlägigen Gesetzen bzw. Verordnungen.
Januar 26, 201312 j Das Kennzeichen ist wohl vom Vorbesitzer und es ist nicht klar ob die Zulassungsstelle das wieder zuteilen wird... 10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Januar 26, 201312 j Wenn ich es richtig verstanden und richtig in Erinnerung habe, ist das Auto doch erst recht kurz abgemeldet, oder? Die Kennzeichen bleiben zwar wohl von Bundesland zu Bundesland nach Abmeldung unterschiedlich lange zugeteilt, aber da hat Berlin wohl mit seinem einen Jahr wohl (mit) die kürzeste Frist. Und recht 'heimatlich' stand die Kiste doch auch, oder? Wenn einer der Punkte nicht gegeben ist, klappt es natürlich nicht. Daher ja oben auch der Verweis darauf, dass hier irgendwo der komplette Text herumgeistern muss, was sich nun mit dem wohl wichtigsten Passus in #82 erübrigt hat.
Januar 26, 201312 j Autor Mal so, was die Anmeldung angeht: Bundesland Vorbesitzer m.W. war Baden-Württemberg. Ich melde den in Rheinland-Pfalz an. Der Wagen wird vom Händler zu mir gebracht. (so ca. 200 Km Fahrstrecke ) Wie der das macht?? Mir egal... Ich meine jetzt nur, wenn ich umgezogen bin und mich in meinem neuen Wohnort angemeldet habe. (Voraussetzung damit ich das Fahrzeug in dem Land/Stadtkreis anmelden kann, in dem ich neuerdings wohne soweit ich weiss) Kann ich dann vom alten Wohnort (dort würde er verbleiben bis ich mich am neuen Wohnort angemeldet habe) bis zum neuen Wohnort auf die Zulassungsstelle fahren, mit oder ohne alte Kennzeichen, allen dazugehörenden Papieren wie KFZ-Brief, Kaufvertrag, neueste TÜV HU und AU Bescheinigung ect. und zwar auf direktem Weg? Oder muss ich mich notgedrungen, wieder auf meinen Malaguti Roller schwingen und auf die Zulassungstelle fahren, anmelden, Schilder mitnehmen und am alten Wohnort die neuen Kennzeichen dranschrauben? Mir fällt gerade ein, der SAAB den ich versuche zu bekommen, hat keine Winterreifen... Die muss ich mir noch besorgen und dran montieren. Zum Glück habe ich am alten Wohnort eine freie Autowerkstatt, bei dem die passenden Reifen mit Stahlfelgen innerhalb von max. 2 Tagen da sind. Also bleibt es doch beim Fahren zur Zulassungstelle mit meinem Roller, anmelden und Schilder holen und zurückfahren.... Dann war die vorherige Frage eben hypothetisch gemeint.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.