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... wieder ein 900er problemlos durch den TÜV gekommen. Der Glückliche ist ein 92er 900S Cabrio mit knapp 160.000 km. Beanstandet wurden ein nicht funktionierendes Lämpchen an der Kennzeichenbeleuchtung sowie leichter Ölverlust am Getriebe. Das ist ja was ganz Neues.

Und dann habe ich noch zwei Monate TÜV rausgeschunden.

Bearbeitet von Troll von Hättan

  • Autor

  1. Danke! Auf noch viele andere solcher Ereignisse!

Ja, solche Sachen gehören auf jeden Fall gefeiert; das mindeste was ich zu so einem Anlass tue ist Aufstellung Richtung Nord, da liegt ein von uns sehr verehrter Ort (der nur entfernt mit deinem nickname zu tun hat :biggrin:) und dann SKÅL, am besten mit einem adäquaten Getränk wie z.B. Absolut Vodka.

Das kannst du dir aber diesmal sparen, ich hab es gerade stellvertretend für dich getan ! :beer:

:cheers:um nicht mal19:00 Uhr ;-)

 

Und Glückwunsch an den TE

 

Gruß Henning

:cheers:um nicht mal19:00 Uhr ;-)

 

Und Glückwunsch an den TE

 

Gruß Henning

Hap heute nix mea groszes vor... :vollkommenauf:

Herzlichen Glückwunsch!

 

In Deutschland darf legal 2 Monate TÜV "überzogen" werden, zugleich wird seit einiger Zeit nicht mehr rückdatiert. D.h. es ist sehr sinnvoll, erlaubt und sogar wirtschaftlich, 2 Monate später die neue Plakette zu holen.

Die Aussage ist so nicht richtig. Legal sind 4 Wochen dann gibts ein Knöllchen von der Pozlei .Bei der HU koste die Untersuchung wenn man mehr wie 2 Monate überzogen hat 25 Prozent Aufschlag wegen erhöhtem Prüfaufwand.
Die Aussage ist so nicht richtig. Legal sind 4 Wochen dann gibts ein Knöllchen von der Pozlei .
Meiner Info nach 'nö'. Beim PKW sind statt 4 Wochen volle 2 Monate frei und beim LKW kostet es schon am ersten Überziehungstag: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Aber mehr als 2 Monate ist ohnehin blöd:

Bei der HU koste die Untersuchung wenn man mehr wie 2 Monate überzogen hat 25 Prozent Aufschlag wegen erhöhtem Prüfaufwand.
Genau!

Also am besten gleich am Anfang des Folge-Folge-Monats hin gehen, dann ist man auf der sicheren Seite, falls noch was zu erledigen ist.

Korrekt ist, dass der nächste Monat ab Fälligkeit straffrei ist. Daher sollte man stets am 1. Werktag im übernächsten Monat

nach TÜV-Fälligkeit zur HU fahren. Optimaler geht's nicht. So spart man auch den Aufpreis der Kittelträger. Mache ich immer so. Durchgefallen bin ich übrigens noch nie...:biggrin:

Genau, das ist sicherlich die stressfreiste Option, alle Optionen auszuschöpfen.

 

Ich habe mich extra aktuell bei der Polizei erkundigt, 2 Monate Überzug werden nicht geahndet.

Korrekt ist, dass der nächste Monat ab Fälligkeit straffrei ist.
Quelle?

Lt. meinem Link aus #9 passiert ja in den ersten beiden Monaten nichts.

Laut Aussage eines Polizisten würde das ab dem 2. Monat € 15,00 Verwarnungsgeld kosten. Aber, sicher kann man da vielleicht nicht unbedingt sein.

Laut dem Link in #9 galten diese 15€ bis zum 30.04. dieses Jahres, da dann allerdings wohl vom ersten Tag der Überziehung an.

Wäre also zu klären, wann Du diese Aussage von ihm erhalten hast, und wann seine letzte Schulung zu dem Thema war. :rolleyes:

Meine Information stammt aus der Zeit vor dem 30.4.2014. Die Angaben in Deinem Link müssen ja richtig sein. Ich hatte das vorher nicht gelesen.

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