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Meinst Du dies hier?:

Eine 'bauliche Veränderung' hätte es ja nie gegeben. Dass die Anschlüsse bei D-Fahrzeugen nach Variante A und bei US-Fahrzeugen nach Variante B, ist ja jederzeit sehr schnell anhand der org. Schaltpläne nachweisbar.

Und da ich mal davon ausgehe, dass die externe NSL nicht gesondert eingetragen ist, würde ich dies auch jetzt noch auf Werksstandard zurück bauen.

 

Verstehe ich richtig, bei deinen US-Importen hast du dem Prüfer Schaltpläne gezeigt? Von NSL, die es in US nicht gibt, dafür aber fünf Bremslichter. Die gemeinsame und gleichzeitige Nutzung von Kammern mit unterschiedlicher Funktion durch deine individuelle Verdrahtung hat ihm dann so "eingeleuchtet"? Kompliment!

Darauf bin ich nicht gekommen, gut, nächstes Mal.

Werksstandard, hm. Was genau ist das?

Meine Einzelbetriebserlaubnis-Prüfer sind unglücklicherweise immer so hartnäckig.

Vielleicht ging ich bisher auch einfach zu schnell auf deren Vorschläge ein. Vorschläge ist tatsächlich nicht ganz das richtige Wort. Die EU-Leuchten wollte ich aber nicht.

Im geschilderten Fall jedenfalls war die Einrichtung einer kleinen NSL gleichzeitig Entgegenkommen und einfachste und schnellste Lösung, das original beschaltete US-Heck inklusive der Leuchten selbst behalten zu können. Und das Auto zeitnah auf die Straße zu bekommen. Also habe ich's gemacht.

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Nein, natürlich stellt man die Karre von Anfang an möglichst nicht mit 4 bzw. 5, sondern nur mit 2 bzw. 3 Bremslichtern vor. Und natürlich erledigt man dies, ebenso wie den Anschluss der NSL zumindest an der linken inneren Kammer (die rechte kann entweder unbeschaltet bleiben, oder man nimmt einfach das Leuchtmittel heraus), bevort der Prüfer das Auto erstmalig zu Gesicht bekommt.

Was wie gewohnt funktioniert, wird für gewöhnlich wenig oder gar nicht hinterfragt. Insofern schafft man sich natürlich, wenn man mit klar ersichtlichen Mängelt wie einer fehlenden NSL vorfährt, Baustellen, welche sonst nie zu einer solchen werden würden.

 

Alles andere, wie den Weg über den Schaltplan, muss man halt dann gehen, wenn das Kind, wie hier, schon im Brunnen ist, und man nachbessern muss.

 

Der 'Werksstandard' für hiesige Auslieferungen waren äußere Bremslichter (zusammen mit dem RL aus 5W+21W-Leuchtmittel), sowie die Nutzung der linken inneren Kammer als NSL. Die hiesigen und die US-Rückleuchten unterscheiden sich dabei rein optisch in der Hauptsache durch die seitlichen Leuchtflächen der US-Version. Einen Prüfer, welcher bei, ihrer eigentlichen Funktion korrekt nachkommenden, Leuchten brav je Kammer mit Taschenlampe und Lupe auf die Suche nach der E-Kennzeichnung (S1 Bremslicht, F NSL - darin unterscheiden sich US- und D-Leuchten bezüglich der betreffenden Kammer tatsächlich!) geht, habe ich noch nicht erlebt.

 

Ich lese aus Deinen Zeilen allerdings auch irgendwie heraus, dass Du offenbar selbst nicht so ganz genau weißt, wie es vor der Abnahme eigentlich hätte sein müssen, um damit gar nicht erst aufzufallen. Aus dieser Situation heraus ist es natürlich überaus schwer bis unmöglich, mit einem monierenden Prüfer eine wirklich optimale Lösung abzusprechen.

Aber da die jetzt gefundene Lösung, wie schon gesagt, wohl kaum Eingang in die Papiere gefunden haben kann, halte ich die Geschichte völlig problemlos dauerhaft rückrüstbar.

 

Die 'Doppelfunktion' der inneren Leuchten würde und möchte ich mit keinem Prüfer diskutieren, auch nicht mit meinem Stammprüfer. Aber dies ist ja auch gar nicht erforderlich. Wenn es 'eng' wird, ziehe ich das betreffende Steckerchen. Und im Normalfalle schaut der Prüfer, auf dem Fahrersitz sitzend, in seinen Spiegel, um die Funktion zu prüfen. Wenn es dann beim Bremslicht auf beiden Fahrzeugseiten aufleuchtet, und danach (jeder Prüfer arbeitet das ja natürlich sauber nacheinander ab!) die NSL entweder links oder beidseitig erstrahlt, ist doch alles fein. Was aus welcher Kammer kommt, darauf achtet niemand, und es ist im Spiegel sicher auch kaum zu sehen. Und dass im Feld der NSL ein 'S1' steht, ist, wie gesagt, auch nur per Lupe wirklich erkennbar.

Es ging hier nicht um Bastellösungen oder kleine Tricksereien, um eine fällige HU zu bestehen.

Hättest du nicht irgendetwas "zwischen", sondern meine Zeilen überhaupt gelesen, wäre doch klar geworden, dass dein Umbau nicht zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis führen kann. Mein dem Prüfer gegenüber geäußerter Wunsch, sowohl die originalen US-Leuchten als auch deren originale Beschaltung mit fünf Bremsleuchten erhalten zu wollen, ergab dessen Forderung nach der gesonderten NSL. That's it.

Die Abnahme des CV wurde, insbesondere bei der Beleuchtung in ca. 25 Fotos im Abnahmeprotokoll dokumentiert.

Im Auto sitzend, wie du das von deinen HUs schilderst, beurteilt der Prüfer nur die Sichtbarkeit und Eigenschaft der NSL-Kontrollleuchte, die gegen den Schalter der Nebelscheinwerfer ausgetauscht wurde.

Die Einhaltung der Beleuchtungsvorschrift allgemein ist einer der wichtigsten Punkte der Abnahme.

Offensichtlich hast du keine Erfahrung, ein Nicht-EU-Importfahrzeug per Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland auf die Straße zu bringen, mindestens in jüngerer Zeit nicht.

Das macht ja grundsätzlich auch nichts, aber stelle bitte deine oben geschilderten Praktiken nicht belehrend als Lösungsweg dafür dar. Dies ist mein letzter post dazu an dieser Stelle.

Mein dem Prüfer gegenüber geäußerter Wunsch, sowohl die originalen US-Leuchten als auch deren originale Beschaltung mit fünf Bremsleuchten erhalten zu wollen, ergab dessen Forderung nach der gesonderten NSL. That's it.
OK, wenn man die Sache mit der org. US-Beschaltung dem Prüfer gegenüber so formuliert, bleibt diesem dann natürlich keine andere Wahl.

Ich wäre, wie gesagt, zur Abnahme einen anderen Weg gegangen. Denn manchmal ist der indirekte Weg der kürzere und/oder besser zum gewünschten Ziel führende.

Aber wenn Du mit der zusätzlichen NSL gut leben kannst, ist ja alles völlig in Ordnung.

Offensichtlich hast du keine Erfahrung, ein Nicht-EU-Importfahrzeug per Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland auf die Straße zu bringen, mindestens in jüngerer Zeit nicht.
NaJa, wenn Du mit 'in jüngerer Zeit' das letzte Vierteljahr meinst, dann muss ich tatsächlich passen. Bieten kann ich an der Stelle nur 2 Einzelabnahmen von Nicht-EU-Importen im Mai dieses Jahres. Es waren aber keine 900er aus Amerika.
Wo findet ihr denn noch Platz für den NSL Schalter? Bei mir ist alles belegt.

 

Hmm. Unten rechts sitzt bei mir das Reostat.

Den US-Reostat für die Mittelkonsolenbeleuchtung kannst über dem rechten Aussenspiegelregeler bzw. links von Radioschacht platzieren, dort ist innen ein Montageloch im selben Durchmesser vorgegeben!

Die hiesigen und die US-Rückleuchten unterscheiden sich dabei rein optisch in der Hauptsache durch die seitlichen Leuchtflächen der US-Version. Einen Prüfer, welcher bei, ihrer eigentlichen Funktion korrekt nachkommenden, Leuchten brav je Kammer mit Taschenlampe und Lupe auf die Suche nach der E-Kennzeichnung (S1 Bremslicht, F NSL - darin unterscheiden sich US- und D-Leuchten bezüglich der betreffenden Kammer tatsächlich!) geht, habe ich noch nicht erlebt.

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Genau so is' es René, denn die NSL (für EU-Version) hat ein hochglanzverchromter Reflektor, hingegen die Bremsleuchte (allgemein sowie in unserem Falle die US-Version auch in der EU-NSL-Kammer) hat ein mattenverchromter Reflektor; d.h. wenn in der US-Beleuchtung die NSL-Kammer von Brems- auf Nebelschlusslicht ummutiert wird, wirkt die NSL reflektorbedingt schwächer als in den dafür vorgesehenen EU-Beleuchtungen, weil in der US-Version unsere bekannte NSL-Kammer leider mattverchromt ist.

 

Dies ist der Grund, dass beispielsweise bei Doppelfunktion das Standlicht in der NSL nur mit 4W (21/4W) statt mit 5W (21/5W) funktioniert, wie dies in Kombination mit Bremsleuchte normal vorgegeben ist; siehe in der Saab-Familie das Beispiel des 9K CC oder CD, wo in beiden Fällen die NSL in Verbindung mit Standlicht ausgestattet ist, mit der seltenen Lampe 21/4W dessen Fassung einen Bajonettsockel mit einem versetzten Grad gesteckt ist!

[mention=905]Gi.Pi.[/mention]:

Keine der mir bisher bekannten Versionen hat innen, wo die NSL sitzt, eine Fassung für eine Zweidrahtlampe Das innere Rücklicht sitzt ja mittig in der Rückleuchte.

 

Das heißt, die werksseitige Belegung sieht, von außen nach innen betrachtet, grundsätzlich wie folgt aus:

- 21/5W BL + RL

- 5W RL

- 21W BL oder NSL, je nach Landesausführung

 

Eine abweichende Sockelfassungen für die o.g. 21/4 sind mir bisher nicht untergekommen. Auch das EPC kennt, marktübergreifend, je Seite nur eine einheitliche Rückwand für die CV-Heckleuchten.

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