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Natürlich hat / hatte der Wagen Mängel, die nun teilweise behoben wurden bzw. noch behoben werden. Als Schrott würde ich etwas bezeichnen, das nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann. Darum ist diese Definition hier m.E. unzutreffend. Mängelbehaftetes Fahrzeug trifft es eher, bzw. traf vor Beseitigung der Mängel zu.

Bearbeitet von Scioutnonscio

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Und du glaubst auch an den Weihnachtsmann? :smile:
Ich finde es gut, daß - egal auf welchem Wege, wenn auch ob der kurzen Zeit wahrscheinlich außergerichtlich - eine Lösung gefunden wurde.
Mängelbehaftetes Fahrzeug trifft es eher, bzw. traf vor Beseitigung der Mängel zu.

Nun, als das wurde es ja letztlich angeboten, gell.

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