Veröffentlicht Juli 8, 20223 j Da unser 900 II 2,3 Liter Automatik zum großen Teil auch geschäftlich genutzt wird und dementsprechend sämtliche Kosten für Betrieb und Reparatur steuerlich geltend gemacht werden, hat das Finanzamt nun festgestellt, dass eine Berechnung für den Privatanteil des Pkw fehlt. Der Privatanteil wird normalerweise mit 1% des Neuwagen-Preises festgelegt. Kann mir jemand sagen, wie hoch der Neuwagen-Prei damals 1994 war? Am Besten wäre eine Kopie der damaligen Preisliste. Über eine entsprechende Angabe würde sich insbesondere mein Finanzamt freuen. Mit besten Grüßen und im Bestreben, der erforderlichen Steuer-Gerechtigkeit zu entsprechen, Claas.
Juli 8, 20223 j Moderator Ich verfüge nur über eine 1996er Preisliste - die dürfte dir und dem Amt zur Orientierung aber wohl passen.saab900 1996 preisliste.pdf
Juli 8, 20223 j Wichtiger Tipp: Denk dran, dass bei der Berechnung der Versteuerung der Privatnutzung eines betrieblich genutzten KFZ bei der Anwendung der 1%-Regelung die sog. "Kostendeckung" eingehalten wird. Soll heißen: Bei beispielhaften 25.000 € Bruttoneupreis pro Monat sind das 3.000 € zu versteuern pro Jahr. Wenn die tatsächlichen Kosten für Abschreibung, Steuer, Versicherung und Benzin niedriger sind, ist eben nur max. dieser Betrag zu versteuern. Wenn die Abschreibung schon ausgelaufen ist, dann ist diese Grenze bei alten Autos schnell erreicht.
Juli 14, 20223 j Autor @ jayjay , tja die 1% Regel ist schon zur Falle geworden. Mal sehen, ob die Sache noch mit dem FA verhandelbar ist.
Juli 14, 20223 j Heißt, Du sprengst mit der pauschalen 1%-Methode schon - nach Ablauf der Abschreibung - die Summe der überhaupt als Betriebsausgabe abgezogenen Kosten? Ich hatte es ja vermutet . . . Dann gibt es da nichts zu verhandeln, die Kostendeckelung ist die rechtliche Folge, mehr als Du als Betriebsausgabe geltend macht, darf Dir als Privatnutzungsvorteil nicht als fiktive Einnahme draufgerechnet werden. Wirtschaftlich heißt das aber auch, dass es vermutlich keinen Sinn macht, das Auto im Betriebsvermögen zu halten. Es sei denn, Du führst zukünftig Fahrtenbuch und hast tatsächlich nur einen geringen Anteil an Privatfahrten (so wie ich bei meinem 9-5 NG). Ohne Fahrtenbuch einen geringeren (geschätzten) Anteil an Privatfahrten anzunehmen, kann das Finanzamt nicht durchwinken.
Juli 14, 20223 j Autor @ jayjay , Danke, wir nehmen den Saab raus und führen Fahrtenbuch, dann wird es schon passen.
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