Veröffentlicht August 15, 20168 j Hallo, ich habe seit letztem Jahr 2 Saab 9-3 I, einer Bj. 1999 und der andere Bj. 2001. Bei beiden ist Bereifung 205/50 R16 im Sommer möglich, jedoch laut Papieren mit W-Bereifung. Laut Höchstgeschwindigkeit des Wagens muß auch V-Bereifung (240 km/h) ausreichen, diese sind jedoch nicht in den Papieren enthalten. Ein V-Reifen ist natürlich günstiger. Hat jemand einen Hinweis oder Link zu TÜV-Unterlagen, die die Bereifung mit V-Reifen erlauben ?
August 15, 20168 j Autor KSR9519, danke. Mit der Formel bedeutet dies ja, dass selbst der mit 185 PS (Höchstgeschwindigkeit 225) auf 233,75 kommt und damit kleiner 240 ist, d.h. V ist damit auch beim 205er Reifen ausreichend.
August 15, 20168 j Meines Wissens nach MUSST du die Traglast berücksichtigen (Angabe 88 oder 91) auf dem Reifen. Bei V-Reifen(max 240km/h) reduziert sich die bereits ab 210km/h und beträgt bei deinen errechneten 233,75 nur noch 91% der ursprünglichen max. Belastung. Die Reifenflanken sind dann einfach für die Belastung bei maximaler Zuladung nicht ausgelegt. Daher musst du eigentlich W-Reifen nehmen, es kostet 50 Euro mit den falschen Reifen und führt zum erlöschen des Versicherungschutzes. Und bei Reifen sollte man nicht am falschen Ende sparen.
August 15, 20168 j Vor der Aussage wäre aber zu klären, welche da eingetragen ist. Bei meinen 215ern steht z.B. 87V drin.
August 16, 20168 j Autor Bei 195 geht ja V, nur bei 205 ist W verlangt. Aufgrund der Diskussion müsste man wohl den TÜV fragen, was erlaubt ist, um sicher zu sein. Oder man kauft halt die W-Reifen, damit man auf der sicheren Seite ist. Die obige Mathematik scheint ja hier auch umstritten zu sein.
August 16, 20168 j Bei 195 geht ja V, nur bei 205 ist W verlangt. Aufgrund der Diskussion müsste man wohl den TÜV fragen, was erlaubt ist, um sicher zu sein. Oder man kauft halt die W-Reifen, damit man auf der sicheren Seite ist. Die obige Mathematik scheint ja hier auch umstritten zu sein. Was du brauchst wären die CoC Papiere. Dort sind alle Reifen Freigaben vermerkt. Im verlinkten Thread wurde es aber definitiv geklärt. Entscheidend ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.
August 16, 20168 j Autor CoC-Papiere habe ich leider nicht, nur den alten Brief von 2001. Das sind eben 195 V und 205 W eingetragen. Laut meinem Reifenhändler ist das bei Winterreifen kein Problem mit Kleber am Armaturenbrett; aber bei Sommerreifen ist das nicht erlaubt. Er sagt, wenn da W steht, ist W zu montieren, auch wenn es Schwachsinn ist. Die Höchstgeschwindigkeit, sagt er, spielt dabei keine Rolle.
August 16, 20168 j Sieh dir noch mal alle links von Targa an. Dort sind auch die rechtlichen Hinweise gegeben.
August 16, 20168 j COC gibt es m.W. erst ab 2007 ...ansonsten wenn du V-Reifen möchtest zieh doch 195 drauf.
August 16, 20168 j Autor Mein Bj. 1999 hat 205 V drauf; sind schon 10 Jahre alt, d.h. bisher hat der TÜV das offensichtlich ohne Probleme durchgewunken.
August 16, 20168 j dann "W" kosten zwar ca. 6,- Euro/Reifen mehr Wenn man den Wunschreifen denn auch in W findet. Durch die schräge Sondergröße ist die Auswahl in W nämlich gehörig eingeschränkt. Der Aufpreis ist m.M.n. u vernachlässigen, da er im Bereich der Schwankung zwischen verschiedenen Händlern liegt.
August 16, 20168 j Dein Reifenhändler hat recht. Beim TÜV / Dekra kannst Du nachfragen ob sie Dir V eintragen. V ohne Eintragung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wir meist erst zum Prblom, wenn die Versicherung einen Schaden begleichen soll. Im Gegensatz zum TÜV und Co fällt den Gutachtern sowas auf. Ist deren Job.
August 16, 20168 j Entscheidend ist nicht der Eintrag, sondern die Freigabe. Ab MY 02 wurden auch V eingetragen. Diese Freigabe bezieht sich auch auf ältere Modelle.
August 16, 20168 j Meines Wissens nach MUSST du die Traglast berücksichtigen (Angabe 88 oder 91) auf dem Reifen. Bei V-Reifen(max 240km/h) reduziert sich die bereits ab 210km/h und beträgt bei deinen errechneten 233,75 nur noch 91% der ursprünglichen max. Belastung. Die Reifenflanken sind dann einfach für die Belastung bei maximaler Zuladung nicht ausgelegt. Daher musst du eigentlich W-Reifen nehmen, es kostet 50 Euro mit den falschen Reifen und führt zum erlöschen des Versicherungschutzes. Und bei Reifen sollte man nicht am falschen Ende sparen. Wieso gehst du davon aus, das SAAB bei der Festlegung der Tragfähigkeit dies nicht berücksichtigt hat? Ein absoluter Wert ist doch nirgendwo festgelegt. Dann könnte ich ja auch V Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex nehmen. Der W Reifen baut noch deutlich mehr ab. Bei vmax 15%. Bearbeitet August 16, 20168 j von KSR9519
August 16, 20168 j Mitglied COC gibt es m.W. erst ab 2007 ...ansonsten wenn du V-Reifen möchtest zieh doch 195 drauf. fast -- mein 2006er hat auch ein CoC
August 16, 20168 j KSR9519, danke. Mit der Formel bedeutet dies ja, dass selbst der mit 185 PS (Höchstgeschwindigkeit 225) auf 233,75 kommt und damit kleiner 240 ist, d.h. V ist damit auch beim 205er Reifen ausreichend. Mit der EU Verordnung 92/23/EWG, letztmalig geändert 2005, gilt folgende Formel zur Ermittlung des Index: Zum Geschwindigkeitsindex: Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit berechnet sich wie folgt: Vmax = (Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu, plus 6,5 km/h) + (0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu) – Faustregel plus 9 km/h. Das heißt für die 185 PS Version (Vmax 230 km/h) ergibt sich ein Wert von 238,9. Damit sind V Reifen zulässig. Bei der 200 PS Version (Vmax 235 km/h) ergibt sich ein Wert von 243,85. Damit werden W Reifen benötigt. Interessant für mich in diesem Zusammenhang, dass sich beim Sauger (Vmax 200 km/h) ein Wert von 208,5 ergibt. Damit sind H Winterreifen auch ohne Aufkleber zulässig.
August 16, 20168 j Wieso gehst du davon aus, das SAAB bei der Festlegung der Tragfähigkeit dies nicht berücksichtigt hat? Ein absoluter Wert ist doch nirgendwo festgelegt. Dann könnte ich ja auch V Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex nehmen. Der W Reifen baut noch deutlich mehr ab. Bei vmax 15%. Das wurde bestimmt berücksichtigt, bei Saab waren die ja auch nicht blöder als woanders. Eben weil es berücksichtigt wurde sind W in 205 vorgeschrieben, da die Höhe der Flanke abnimmt und somit mehr aushalten muss. Und so ein reifen walkt ja auch während der Fahrt, der V mehr als der W. Ja, W baut mehr ab, aber bei höherer absoluter Geschwindigkeit erst. Wie dem auch sei, muss jeder selbst wissen. Ich bin auch vor 2 Jahren mit den 205er in V ohne Probleme durch die HU gekommen, jedoch können ja auch Sicherheitsreserven sicher nicht schaden. Mittlerweile fahre ich auch W als Sommerreifen.
August 16, 20168 j [mention=4477]KSR9519[/mention]: Du hast ja recht.... aber knapp ist es dann ja doch bei den V-Reifen. Hier zum Abschluß noch ein Auszug aus einem Artikel: E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein) und B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzelanordnung), unabhängig vom eingetragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein). C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleichfalls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwindigkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices. D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht. Sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlassung geben, die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!
August 17, 20168 j Autor KSR9519: Entscheidend ist nicht der Eintrag, sondern die Freigabe. Ab MY 02 wurden auch V eingetragen. Diese Freigabe bezieht sich auch auf ältere Modelle. Ist die Freigabe irgendwo hinterlegt zum Kopieren / Download ?
August 17, 20168 j Und wenn man weiß, wie so eine Freigabe vom Hersteller gemacht wird: Die haben halt am Anfang nur auf dem 205PS Aero die 16" vorgesehen ab Werk. Daher hat man dann auch für die kleineren Motorisierungen bis hin zum 131PS Sauger halt die Räder genommen, die eh schon da waren -> die vom Aero. Und es ist auch gut möglich, daß die Reifengröße damals ggf. nur in Z oder W verfügbar war. Die Reifengrößen sind ja in den letzten ~15 Jahren deutlich gewachsen bei "langsamen" Autos, so daß es da auch mittlerweile mehr Auswahl an "langsameren" Reifen gibt.
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