Zum Inhalt springen

Kosten für ATM steuerlich absetzbar.....

Empfohlene Antworten

....wenn der Finanzbeamte davon ausginge, daß ein SAAB-Motor mindestens 250 000km schafft, wäre ein vorzeitiger Motortod bei 150 000km außergewöhnlicher Verschleiß. Leider ist für das Finanzamt nach Stand der Technik alles über 50 000km normaler Verschleiß. Selbst zu Käferzeiten war dies normal:rolleyes: Die Argumentation mit dem Sportwagen finde ich auch toll, hätte man schon vor Jahren mit dem 901 Vollturbo schon keine Chance auf Steuernachlass gehabt:confused: [attachment=112410:name]
der Staat will damit wohl verhindern, dass Leute wie wir für lau einen Motorschaden-Saab kaufen, neuen Motor einbauen lassen und dann den Abzug einfordern. Mich würde grundsätzlich interessieren, wie ich meinen Saab absetzen kann. Ich selbst kann ihn nicht absetzen, da ich über KM-Geld direkt abrechne und da meiner Meinung nach auch sehr gut mit fahre (0,38 Ct/Km decken meine umfangreichen Rep-Kosten und viel Benzin ab). Freue mich, dass ich keinen Dienstwagen bekomme. Ich hoffe, das bleibt so. Meine Frau fährt unseren zweiten Alltags-Saab und ist als Gymn. Lehrerin/Beamte beim Land. Da kommen täglich ca. 60-70km für Fahrten zur Schule zusammen plus eben alle Kosten für den Wagen. Wie mache ich meine Steuerrückerstattung da geltend? Ich werde wohl alle Rechnungen dem Steuerberater übergeben. Aber wisst ihr, mit was ich ca. an Rückerstattung rechnen kann? Danke...
Für den Weg zur Arbeit abzusetzen sind einfach 30ct pro Doppelkilometer.Damit sind alle Kosten abgegolten. Lohnt sich bei alten Autos meistens.
[quote name='AERO-Mann'] Meine Frau fährt unseren zweiten Alltags-Saab und ist als Gymn. Lehrerin/Beamte beim Land. Da kommen täglich ca. 60-70km für Fahrten zur Schule zusammen plus eben alle Kosten für den Wagen. Wie mache ich meine Steuerrückerstattung da geltend? Ich werde wohl alle Rechnungen dem Steuerberater übergeben. Aber wisst ihr, mit was ich ca. an Rückerstattung rechnen kann? Danke...[/QUOTE] [quote name='Marbo']Für den Weg zur Arbeit abzusetzen sind einfach 30ct pro Doppelkilometer.Damit sind alle Kosten abgegolten. Lohnt sich bei alten Autos meistens.[/QUOTE] und Beamte? Wer keine Steuer zahlt kriegt nichts zurück oder?
danke Marbo. Ich hab da einfach keine Ahnung von - wir sind seit diesem Jahr beide im Beamtenverhältnis. Das mit den 30ct hört sich verständlich an. Ich selbst habe mit 38CT/km eine meiner Meinung nach super Ausgangslage... freue mich sehr, als Dienstauto den eigenen 900er fahren zu können.... :-) [mention=12147]Joschy[/mention]: Uns wird ohne Ende Steuer abgezogen. Haben jetzt die Steuerklassen nochmal gewechselt - die Abzüge sind dennoch enorm. Daher meine Frage... ich will was wieder haben... für das nächste Getriebe :-)
[quote name='Marbo']Für den Weg zur Arbeit abzusetzen sind einfach 30ct pro Doppelkilometer. Damit sind alle Kosten abgegolten. Lohnt sich bei alten Autos meistens.[/QUOTE] Richtig, damit sind alle lfd. Kosten fix und variabel abgedeckt. ist jedoch etwas Außergewöhnliches auf der Fahrt zur und bei der Arbeit eingetreten, z.B. Kaskoschaden auf dem man sitzen bleibt, so kann der in Ansatz gebracht werden. Auch solche Beträge, wie die Selbstbeteiligung bei Teil- oder Vollkasko.
also auf Hochdeutsch: 15 Cent pro KM... Die Kasko-Versicherungen der - in meinem Fall - Kirche decken bei Dienstfahrten in der Tat einen Vollkaskoschutz ab. Freut mich auch. Und hoffentlich brauch ich's nie!
[quote name='AERO-Mann']also auf Hochdeutsch: 15 Cent pro KM... [/QUOTE] Beamte zahlen keine Renten und Arbeitslosenversicherung, da aber Lohnsteuer und Soli gezahlt wird gibt's auch was zurück, da bin ich wohl dem deutschen Irrglauben aufgesessen. Bin aber froh, daß ich nicht der einzige bin, der das unangenehme Wetter nutzt um lang aufgeschobene Dinge wie Lohnsteuer zu machen. [attachment=112415:name] [attachment=112416:name] [attachment=112417:name]
[quote name='AERO-Mann']also auf Hochdeutsch: 15 Cent pro KM...[/QUOTE]Nein, gerechnet wird mit Entfernungs-km und (ggf. fiktiven) Arbeitstagen pro Jahr.

Bearbeitet von René

@ Joschy. Das sollte so stimmen. Wer keine Steuern zahlt bekommt auch nichts zuück. Wovon auch? Da sollte doch erst einmal ein zu versteuerndes Einkommen vorhanden sein. Auf irgendeine Weise die Tankstellensteuern zurückzuerhalten, das wäre schon was. Grüße landschleicher
vielen Dank der Antworten. "Wer keine Steuern zahlt..." - naja, sehe ich etwas anders. Der Staat sollte Menschen, die in geringqualifizierten bzw. - dotierten Jobs angestellt sind, besser unterstützen. Das könnte er schon durch eine teilweise Steuerrückerstattung. Steuern zahlt der Bürger ja so oder so (an der Tanke bspw., dann KFZ-Steuer und Mwst. bei jedem Einkauf). Es ist meiner Beobachtung nach eine echte Verantwortung der Politik, Menschen aus dem prekären Milieu zumindest steuerlich zu entlasten und die "soziale Schere" etwas zu schließen. Na klar zahlen die quasi keine Lohnsteuer, werden aber bei den Grundkosten des Lebens verhältnismäßig stark belangt. Nehmt mal eine alleinerziehende Erzieherin. Mit solch einem Entgeld lässt sich eine 3Zi-Whg in urbaner Lage, ein altes Auto + Versicherungen kaum noch händeln. Rücklagen, Urlaube, Luxus sind da noch gar nicht drin. Und leider sind genau solche Frauen dann auch noch Opfer der Autowerkstätten - habe das leider schon oft mitbekommen.
Und besonders wichtig: Strafen wie Bußgeldbescheide für die Übertretung von Verkehrsregeln auf dem Weg zur Arbeit sind nicht absetzbar. Also entspannt und nicht agressiv zur Arbeit und zurück.
schade. Und ich wollte noch Koks & Nutten auf die Liste setzen!
[quote name='AERO-Mann']der Staat will damit wohl verhindern, dass Leute wie wir für lau einen Motorschaden-Saab kaufen, neuen Motor einbauen lassen und dann den Abzug einfordern. Mich würde grundsätzlich interessieren, wie ich meinen Saab absetzen kann. Ich selbst kann ihn nicht absetzen, da ich über KM-Geld direkt abrechne und da meiner Meinung nach auch sehr gut mit fahre (0,38 Ct/Km decken meine umfangreichen Rep-Kosten und viel Benzin ab). Freue mich, dass ich keinen Dienstwagen bekomme. Ich hoffe, das bleibt so. Meine Frau fährt unseren zweiten Alltags-Saab und ist als Gymn. Lehrerin/Beamte beim Land. Da kommen täglich ca. 60-70km für Fahrten zur Schule zusammen plus eben alle Kosten für den Wagen. Wie mache ich meine Steuerrückerstattung da geltend? Ich werde wohl alle Rechnungen dem Steuerberater übergeben. Aber wisst ihr, mit was ich ca. an Rückerstattung rechnen kann? Danke...[/QUOTE] Vergessen nen Smiley zu setzen ?! :biggrin:

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.