Denjenigen, der rückwärts fährt, trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht, da die Rückwärtsfahrt per se eine gefährliche Situation ist. Grundsätzlich muss man immer auch dahin schauen, wohin man fährt und im Zweifel (d.h. wenn man nichts sieht) auch eine Hilfsperson aufstellen. Das was jeder im täglichen Verkehr dauernd macht, sich z.B., irgendwo langsam heraustasten, weil man keine gute Sicht hat, ist bei einem Unfall halt ein Problem. Schuld ist man dann trotzdem.
In der täglichen Praxis ist das faktisch zwar nicht umzusetzen, wenn es aber gekracht hat, wird nach solchen Kriterien die Schuld verteilt.