Dezember 30, 200618 j @klaus, wenn er aber doch nur eine 500kg Segeljolle ziehen will, sei es ihm vergönnt, oder? /To es zeugt schon von besonderem Humor,jemanden mit einem solchen technischen Verständnis mit der Verwaltung der knowledgebase zu betrauen....
Dezember 30, 200618 j es zeugt schon von besonderem Humor,jemanden mit einem solchen technischen Verständnis mit der Verwaltung der knowledgebase zu betrauen.... Ich glaub, sowas nennt man "aus der Hüfte schiessen" !... ;-( Gerd B.
Dezember 30, 200618 j ..völlig egal,von wo man schießt,man muss nur treffen....und:naja,ist aber doch vielleicht ganz gut,wenn man sich auf Dinge beschrängt, die man sicher im Griff hat....und kaputgeputzt ist ja nicht so schnell..... warum denke ich gerade jetzt an Scheibenwischergestänge ? ? ? und: http://www.saab-cars.de/showthread.php?p=143864#post143864 Lieber Hft, ich werd mich hüten, mich heute (und in Zukunft) mit Dir anzulegen... Man weiss nie, wie man Dich mal braucht... (da schluckt man lieber die Kröten runter...) *g* Ich grüsse Dich und wünsche uns alles erdenklich Gute im kommenden Jahr... ! Gerd
Dezember 30, 200618 j und: Lieber Hft, ich werd mich hüten, mich heute (und in Zukunft) mit Dir anzulegen... Man weiss nie, wie man Dich mal braucht... (da schluckt man lieber die Kröten runter...) *g* Ich grüsse Dich und wünsche uns alles erdenklich Gute im kommenden Jahr... ! Gerd das wünsche ich Dir auch..........insbesondere,da ich ja schon weiß,daß und wofür ich Dich anfang des Jahres brauche....
Dezember 30, 200618 j Du hast ZWEI Möglichkeiten: Die Kupplung an einem anderen Fahrzeug zu montieren ( 900er Combicoupe oder Sedan) ODER ganz darauf zu verzichten. An einem Saab 900 CABRIO solltest Du jedenfalls KEINE Anhängekupplung anbringen! Wieso denn das nicht? Die AHK ist ausdrücklich auch für das Cabrio vorgesehen und zugelassen. Und in meiner Betriebsanweisung für das Cabrio (Ausführung US/CA) ist sie und der Anhängerfahrbetrieb ausführlich beschrieben. Ich ziehe damit mein Motorrad. Richtig ist natürlich, dass man die 1,5 t am Cabrio nicht ausnutzen sollte. DanSaab
Dezember 30, 200618 j Ich ziehe damit mein Motorrad.Dann wollen wir Deinem Cab. mal wünschen, daß Du keine GWing fährst ...
Dezember 30, 200618 j An die Goldwing selbst könnte man ja ne AHK dranbauen. . . Ich bild mir ein, im "Schwarz-gelben" mal gelesen zu haben, dass man (zumindest beim CC un Sedan, insofern frag ich mich, ob klausens Post oben technisch oder tw. auch juristisch gemeint war) für die Westfalia-AHK nur die Einbauanleitung m i t f ü h r e n muss. Begründung (ad-lib zitiert. . .): "Weil die AHK typenspezifisch ist, muss sie nicht eingetragen werden. Wenn man von der Polizei zur Überprüfung geschickt wird, reicht es, beim TÜV die Einbauanleitung vorzuweisen, der Prüfer schaut sich an, ob auch alles ordnungsgemäß eingebaut ist und erteilt seinen Segen, alle freuen sich, Friedefroideeiakuchen." Nachdem ich aber nun die obige Erläuterung gelesen hab, dass der TÜV nur bei Vertrauen zur Werkstatt sowas EINZEL-eintragen darf, hab ich da noch mehr Zweifel als eh schon. Is was dran oder "Ist natürlich Quatsch!"? PS Ich hoffe ihr wisst meinen Mut, sowas Krudes überhaupt zu fragen, wenn man sich jetzt schon sicher sein kann, dass hft mitliest, zu schätzen!
Dezember 30, 200618 j ...da hier noch ein paar Neuposter unterwegs sind, erlaube ich mir, es etwas verständlicher auszudrücken: an einem 901 CV hat ein Anhänger mit der Größe +Wunderbaum nichts zu suchen, es sei denn, man will sich die Karosse verbiegen.
Dezember 30, 200618 j @ MD Blödmann!! AHK mit ABE und EC..-Gedöns,braucht nicht mehr eingetragen werden. AHK mit Einzelprüfung (TP8) muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden STVA erteilt dann die Betriebserlaubnis für Fahrzeug mit AHK
Dezember 30, 200618 j Heißa, ich hab doch immerhin meine Ahnungslosigkeit (als Frage) klar deklariert. . . Jetzt musst du mir noch den Unterschied zwischen a) "AHK mit ABE und EC..-Gedöns,braucht nicht mehr eingetragen werden." und b) "AHK mit Einzelprüfung (TP8) [muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden etc.]" erklären! (und falls ich mich wieder mal doof stell kannst du auf die Erklärung zurückverweisen. . . :D ) Gibts von Westfalia für den 900 unterschiedliche AHKen? (mal abgesehen vom Unterschied der neueren ab BJ. 87, die unterm Aerokit rumgebogen ist) und ist dann meine eine vom Typ a) und die fürs Cabrio von Typ b)?
Dezember 30, 200618 j Was so als Gebrauchtteil im Umlauf ist ,ist TP8 (WW bis 86,WL ab 87). Ob aktuell gefertigte AHK moderne Prüfungen haben ,müsste ich nachschlagen... Erkennt man ganz gut,weil steht drauf ,Stichwort Typenschild
Dezember 30, 200618 j Danke! Das Nachschlagen kannst dir sparen, ich schau einfach aufs Typschild. Bis dahin geh ich mal von TP8 aus.
Dezember 30, 200618 j Sehr geehrter Herr hft, Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren. Die Nichteintragung nach der EG-Bestimmung gilt natürlich für die alten 900er AHK nicht, weil es für die seit 1981 von Westfalia gebaute AHK kein ECE-Prüfzeichen geben kann, weil es damals die Verordnung der EU noch nicht gab .... etc. Dass eine AHK nicht mehr abgenommen und eingetragen werden muss, gilt erst seit 2000 (?) für vom Hersteller als Originalzubehör vertriebene typspezifische AHK. Im übrigen wäre es hilfreich, wenn Sie gelesen oder verstanden hätten, was ich geschrieben habe und sich vielleicht ein bisschen besser auskennen würden. Denn Sie bestätigen letztlich in Ihrem Beitrag ja, was ich geschrieben habe: Da die Westfalia-AHK hat keine ABE und kein EC-Gedöns...hat, kann sie auch nicht ohne Eintragung/Abnahme bleiben. Weiter aus Ihrem Beitrag: "AHK mit Einzelprüfung (TP8) muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden". Genau darum geht es. Weil es keine ABE gibt, braucht man einen Prüfnachweis über die Einzelabnahme für genau die eine AHK, die am Fahrzeug montiert ist. Nicht für irgendeine andere AHK desselben Typs und Herstellers. Häufig wird ja bei ebay o.ä. eine AHK ohne Papiere aber mit der Kopie des Kfz-Briefes eines anderen Fahrzeuges mit einer solchen AHK angeboten. Das hilft natürlich nicht. Und wenn man zu der AHK keine Papiere hat, fehlt einem genau dieser Nachweis der Einzelabnahme für genau die eine AHK am Fahrzeug. Können Sie mir folgen? Letztlich kann es mir auch egal sein. Meine AHK ist abgenommen und eingetragen, wer keine Papiere hat, möge dem Ratschlag des Herrn hft folgen und bei der nächsten Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV erfahren, ob der Recht hat. DanSaab
Dezember 30, 200618 j Sehr geehrter Herr hft, Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren.Glaube auch kaum, daß es einem Newbie irgendwie zustehen würde, von Stammpostern untereinander (@MD => an Metalldetektor) gewählte oder benutzte 'Anreden' in irgend einer Weise zu werten.
Dezember 30, 200618 j "Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren." Lacher, nee, wer hft schon live erlebt hat, weiß, dass er gewiss kein "Problembär" ist. Auch wenn er hier in letzter Zeit wieder nur abschlägige Bescheide auf unbedarfte technische Spekulationen austeilt, ohne viel zu erklären. Aber Horst hat ja auch Urlaub! "Weiter aus Ihrem Beitrag: "AHK mit Einzelprüfung (TP8) muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden". Genau darum geht es. Weil es keine ABE gibt, braucht man einen Prüfnachweis über die Einzelabnahme für genau die eine AHK, die am Fahrzeug montiert ist. Nicht für irgendeine andere AHK desselben Typs und Herstellers. Häufig wird ja bei ebay o.ä. eine AHK ohne Papiere aber mit der Kopie des Kfz-Briefes eines anderen Fahrzeuges mit einer solchen AHK angeboten. Das hilft natürlich nicht. Und wenn man zu der AHK keine Papiere hat, fehlt einem genau dieser Nachweis der Einzelabnahme für genau die eine AHK am Fahrzeug. Können Sie mir folgen?" Das ist doch genau, was hft gemeint hat. Bedarf vielleicht nur der Ergänzung, "es ist verdammt unwahrscheinlich, dass eine alte AHK 'CE-Gedöns' etc. hat". PS Er spare sich das "Sie"! :D
Dezember 30, 200618 j An Rene. Richtet sich das erlaubte Maß der Unhöflichkeit in einem Forum nach der Zahl der Beiträge des Unhöflichen? Überprüf mal Deine Rechtschreibung. Schönes Forum! Melde mich hiermit ab! DanSaab
Dezember 30, 200618 j Mitglied Sehr geehrter Herr hft, Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren.... pruust, sich mit HFT, dem guru anzulegen ? nur mut DanSaab @Rene_Mhm, auch ein Newbie sollte hier seine befindlichkeit darstellen
Dezember 30, 200618 j Tja,da war ich mit meinem Einfingersuchsystem wohl zu langsam und der gute DanSAAb mit dem Abmelden schneller... So´n Ärger,da hat man mal einen ,der in ganzen Sätzen ,mit Großbuchstaben und Satzzeichen.... und dann sowas!
Dezember 30, 200618 j Mitglied und überlass das Saabreparieren dem HFT ! Nicht bös sein, ich geh morgen zum Beichten und tu zerknirscht Buße für all meine "Bosheit (en)"... Grüssle Gerd B. @HFT: --> da hilt nur eins: geh mit Gruft beichten :tongue:
Dezember 30, 200618 j An Rene. Richtet sich das erlaubte Maß der Unhöflichkeit in einem Forum nach der Zahl der Beiträge des Unhöflichen? Überprüf mal Deine Rechtschreibung. Schönes Forum! Melde mich hiermit ab! DanSaab Mit Blödmann war ja auch der MD gemeint.... Sind Sticheleien unter "Veteranen"
Dezember 30, 200618 j es zeugt schon von besonderem Humor,jemanden mit einem solchen technischen Verständnis mit der Verwaltung der knowledgebase zu betrauen.... macht ja sonst keiner... Oder was ist mir Dir ? Das ich wenig Sachkenntnis über die 900CV Statik habe, lässt ja nicht gleich auf mein "technisches Verständnis" schliessen, sicherlich sind auch einem hft Grenzen in Sachen Technik gesetzt ;) ausserdem hatte ich das ganze "wenn er aber doch nur eine 500kg Segeljolle ziehen will, sei es ihm vergönnt, oder?" als Frage formuliert, und somit meine Halbwissenheit zur Diskussion gestellt. Als Kommentar hierzu hatte ich sowas erwartet wie... "So'm kleiner 500kg Anhänger 2x im Jahr macht vielleicht nix aus" oder "... nee, auch das ist nicht gut für'n Cabrio". /To
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