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Empfohlene Antworten

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Folgende Frage: Wer sieht ein Möglichkeit auszuloten, ob es einen Hersteller, Zubehörlieferanten Autowerkstatt gibt, die über einen anderen Katalysator oder Kaltlaufregler die 8V Saab 900I umrüstet.

 

Vielleicht würden wir hier unter http://www.saab-cars.de eine ausrechende Mindestmenge zusammenbekommen.

 

Der norwegische Saabclub läßt z.B. manchmal Ersatzteile für 96-ger Saabs nachfertigen. Auch hatte ein Bekannter mal 30 Sonnett II Windschutzscheiben als Sonderserie auflegen lassen;eigentlich brauchte er nur eine, aber 30 Stück war halt die Mindestbestellmenge des Herstellers für die Produktion.

 

(Bitte eröffnet hier keine Diskussion, daß der 900I als Turbo oder als 16v schneller ist. Mein 900i 8V fährt super, auf den Autobahnen in meiner Umgebung ist eh alles auf 120 km/h beschränkt und 170 km/h reicht mir auch, wenns mal frei sein sollte.)

Folgende Frage: Wer sieht ein Möglichkeit auszuloten, ob es einen Hersteller, Zubehörlieferanten Autowerkstatt gibt, die über einen anderen Katalysator oder Kaltlaufregler die 8V Saab 900I umrüstet.

 

Vielleicht würden wir hier unter www.saab-cars.de eine ausrechende Mindestmenge zusammenbekommen.

 

Ich denke mir die Probleme liegen nicht nur darin das nicht genug Saab 8V User intresse haben, es ist wahrscheinlich ehr die Frage der Einspritzanlage.

Die alte K-JEtronic gegen eine LH-Jet.

Zudem kommt dazu das nur wenige Saab Fahrer noch was in die 8V investieren möchten.

Schade eigentlich, ich denke mir das die 8V im Orginalzustand irgendwann mal echte Klassiker werden.

Die aufgebrezelten TU, sind meist ja kaum noch im Orginalzustand zurückzuversetzen.

 

 

(Bitte eröffnet hier keine Diskussion, daß der 900I als Turbo oder als 16v schneller ist. Mein 900i 8V fährt super, auf den Autobahnen in meiner Umgebung ist eh alles auf 120 km/h beschränkt und 170 km/h reicht mir auch, wenns mal frei sein sollte.)

 

Jo leider gehen die meisten Antworten in den O.T Bereich ab.

Nachgefertigte Ersatzteile müssen auch nicht durch die Abgasrollenprüfung die sauteuer ist, daher geht da was ab 30 Stk.

Bei Kaltlaufreglern geht ab 100 Stück die Sache los bei Twintec und Gat, die machen auch geringere Stückzahlen, aber da muss dann jemand die Entwicklungskosten zahlen, hat dann aber auch das alleinige Vertriebsrecht, beim Wedde KLR ists glaub so. Willst Du in Vorleistung gehen - 6000€ übrig?

Turbo-Elch: Wenn Du das hinkriegst, solltest Du eine bronzene Büste in Saab-Halla bekommen. Entsprechende Heldenverehrung mit eigenem Feiertag und Groupies beantrage ich natürlich auch.

 

Hardy

nachdem jetzt die gkat fahrzeuge auch in die grüne plakette fallen hat das doch nur steuerlichen nutzen.

Ich möchte meinen 900i 8V ebenfalls noch lange fahren, denn der Wagen steht absolut klasse da und hat keine (häufig beschriebenen) Kaltlaufprobleme. Ich habe mal bei Wedde nachgefragt. Nach Auskunft lohnt sich die Adaption des EGS-Systems erst ab einer Stückzahl von mind. 200 Fahrzeugen. Diese Mindestmenge an potentiellen Kunden wird allerdings für den 8V für unrealistisch gehalten. Schade...

 

Ist denn nun wirklich bundesweit beschlossen, dass G Kat-Fahrzeuge die grüne Plakette erhalten ?

 

Grüße aus Essen

 

Claus

das umweltministerium will die g-kat´ler bei der nachbesserung in die grüne kategorie aufnehmen, ebenso die us-kat fahrzeuge.

 

Benzinfahrzeuge mit G-Kat erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit so genanntem US-Kat, die bisher von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst sind, sollen auch eine grüne Plakette erhalten.
das umweltministerium will die g-kat´ler bei der nachbesserung in die grüne kategorie aufnehmen, ebenso die us-kat fahrzeuge.

 

Quelle ? Ich hab beim bmu nix gefunden, bmv schweigt sich auch aus. Der Presse vertraue ich da nicht ganz, die haben anfangs auch einiges berichtet was nicht korrekt war. Ich vertraue nur noch auf die Verlautbarungen und Pressemitteilungen der jeweiligen Behörden. Das Umweltministerium Baden-Württemberg schreibt in einer Pressemitteilung, die Verhandlungen mit dem Bund sind gescheitert, daher schieben sie die Umweltzonen zeitlich nach hinten bis das geklärt ist.

Der Bund will an der Kennzeichnungsverordnung nichts ändern, und schiebt den Kommunen den Schwarzen Peter zu, das diese mit Ausnahmegenehmigungen den Rest wie US-Kat, Oldtimer usw. regeln sollen.

Die Kommunen wollen die Fehler in der Kennzeichenverordung, für die der Bund zuständig ist, behoben haben, um nicht selbst einen riesigen Berg an Sondergenehmigungen bearbeiten zu müssen, an sich vernünftig, aber dem Bund egal da nicht betroffen- Daher das Scheitern der Verhandlungen.

 

Bevor das BMU nicht offiziel erklärt, das es nachbessern will gehe ich aufgrund der Aussagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom Gegenteil aus.

 

Gruss

 

Ingo

Hübsche Volksvertretung haben wir da .... man muß wohl froh sein daß man an Stadt- und Ländergrenzen keinen Zoll mehr bezahlen muß :rolleyes:

 

Hardy

'nicht mehr' - eher 'noch nicht wieder'

Ich habe vom BMU schriftlich folgende Antwort bekommen:

 

"...die Bundesregierung wird kurzfristig eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung vorbereiten. Dabei geht es um die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1. Die dafür erforderliche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde nach erfolgter Notifizierung dem Bundesrat zugeleitet und wird nach dessen Zustimmung voraussichtlich im Mai 2007 verkündet.

 

Im Zusammenhang mit dieser Änderung der Kennzeichnungsverordnung soll auch eine Einbeziehung von G-Kat-Fahrzeugen nach Anlage XXIII StVZO in die Plaketten-Kennzeichnung vorgeschlagen werden. Betroffen sind die Schlüsselnummern "01", "02" und "77". Die Einzelheiten dieser Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung werden mit den Ländern und dem Deutschen Städtetag in den nächsten Wochen beraten. Die Änderungsverordnung muss bei der EU-Kommission in Brüssel notifiziert werden und braucht die Zustimmung des Bundesrates. Bei günstigem Verlauf und Zustimmung aller Beteiligten könnte die Änderung voraussichtlich im September/Oktober 2007 in Kraft treten."

 

Grüße aus Essen und schöne Ostern

 

Claus

Die ganz alten 900er mit '03 und G-Kat' bleiben also trotzdem außen vor. Ich glaub ich wetz mal das (Schlacht-)Messer, mein Wintersaab ist wohl tot mehr wert als lebendig / in Teilen mehr als am Stück.

 

Hardy

...jetzt mal im Ernst: wenn alle "Dreckschleudern" wieder Ausnahmegenehmigungen kriegen... Was bringt das Ganze dann außer Steuergeldverschwendung?
A.b.m.
Ich finde es geil wie viele Leute hier mit diesen tollen Klebern rum fahren obwohl es noch gar keine Veranlassung dazu gibt. Weder eine Verordnung noch irgendeine Pflicht. Da kommt der vorauseilende Michel wieder zum Vorschein.... Schöne Ostertage!
...jetzt mal im Ernst: wenn alle "Dreckschleudern" wieder Ausnahmegenehmigungen kriegen... Was bringt das Ganze dann außer Steuergeldverschwendung?

 

???? '03 und G-Kat' ist Resultat einer der ersten Prüfnormen. G-Kat ist aber G-Kat und der Wagen damit keine Dreckschleuder, produziert schon gar keinen Feinstaub.

 

Egal. Ich kapituliere. Braucht einer Teile ?

 

Hardy

Die ganz alten 900er mit '03 und G-Kat' bleiben also trotzdem außen vor.

 

Schlachte noch nicht ! Ich hab ne Bestätigung von Saab das mein T8Kat auch die US-Norm nach Anlage XXIII zu §47 StVZO erfüllt. Diese Anlage XXIII Autos sind normalerweise nach 01 geschlüsselt, da hat Saab irgendwas verbockt damals. In den Gesetzestext werden aber keine Schlüsselnummern aufgenommen, sondern Normen aufgezählt, und diese Anlage XXIII US-Norm soll wohl mit in den Text. Im Zweifelsfall steht einem dann der Rechtsweg offen, da man ja nix dafür kann wenn die Homologationsabteilung bei der Schlüsselvergabe gepennt hat.

  • 3 Monate später...

Es ist vollbracht: 8v Kats bekommen auch die GRÜNE Plakette, Zitat aus der

Ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

 

3. Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor der Klassen M und N gehören der

Schadstoffgruppe 4 an, wenn

1. durch einen Beleg nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug über eine Emissionsminderung

verfügt, die den Anforderungen der Anlage XXIII der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung

vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Artikel

1 der Verordnung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 893), entspricht oder ihr

gleichwertig ist

  • Autor

Frage: Was ist nun der nächste Schritt?

 

Hallo dazu gleich eine Frage:

 

Was ist nun der nächste Schritt?

Kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und eine Plakette beantragen oder benötige ich noch Unterlagen zum Katalysator.

Oder eine ASU?

 

Oder vielleicht anders formuliert:

Ich habe noch keinen genauen Plan.

 

Beim Saab 9-3 wars einfach:

Da habe ich per Überweisung von 5 EUR an die Zulassungstelle vom Landratsamt Böblingen die Plakette zugesandt bekommen.

(Man kann ja in Baden-Württenberg die Plakette bei jedem Landratsamt bestellen) Böblingen will 5 Eur, der Kollege hat in Esslingen 6 Eur bezahlt.

6,- Euro für nichts? Nicht schlecht! Wie gesagt, es gibt (noch) keine gültige Verordnung. Woher kennen nur alle die Normen für eine Verordnung die noch nichtmals verabschiedet ist??

Ich bekommt die zugeschickt? Bei uns in Wuppertal wird die

Plakette vom Aussteller angebracht, damit man nicht eine Plakette

für ein anderes Auto verwendet. :rolleyes:

@[mention=2039]bibo93[/mention]: Du solltest den Bundesanzeiger lesen oder online die Gesetzesdatenbank des Bundestages:

Die Verordnung ist durch und seit 1.3.2007 rechtskräftig, die oben gepostete Änderung ist durch und wird mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in den nächsten Tagen rechtskräftig. Glaubst Du nicht? Schau hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf ganz unten steht wer zugestimmt hat und wann es in Kraft trat.

 

In Taipei brauchst Du die Plakette nicht, in Stuttgart ab 1.1.2008. Das Umweltministerium Ba-Wü hat die Ausrufung der Umweltzonen nur wegen dieser noch ausstehenden Änderung vom 1.7.2007 auf den 1.1.2008 verschoben, da jetzt in ihrem Sinne geändert wurde werden die nicht noch länger aufschieben. Das ist aber nur ein Verwaltungsakt, der keiner parlamentarischen Zustimmung bedarf.

 

@[mention=493]Turbo-Elch[/mention]: Warte noch bis die Schlüsselnummernliste des KBA aktualisiert wurde und die Änderung rechtskräftig ist. Es eilt ja nicht, wie gesagt kommen die Umweltzonen zum 1.1.08. Du wirst keine AU usw. brauchen, evtl. das von mir irgendwann mal gepostete Schreiben von Saab, falls Dein Saab auf 03 geschlüsselt ist. In dem Schreiben wird bestätigt, dass T8 Kats die Anlage XXIII erfüllen.

 

@[mention=1256]Bueno[/mention]: Das Kennzeichen steht auf der Plakette, und das wird im Falle einer Kontrolle mit eben diesem abgeglichen.

@Bibo93: Du solltest den Bundesanzeiger lesen oder online die Gesetzesdatenbank des Bundestages:
Was bibo meint: Solang mich in meiner Stadt keiner anhält, brauch ich das Ding eh nicht, siehe G-KAT Plakette!
@Bueno: Das Kennzeichen steht auf der Plakette, und das wird im Falle einer Kontrolle mit eben diesem abgeglichen.
Mit Filzer... Mit grün würde man erwartungsgemäß eh von weitem schon durchgewunken...

Müssig wird's fürs Wuppertaler StVA bei der Ummeldung.

/To

Was bibo meint: Solang mich in meiner Stadt keiner anhält, brauch ich das Ding eh nicht

 

Kann schon sein, dass er das meint, aber er schreibt es gäbe keine Rechtskräftige Verordung und das stimmt nicht.

 

Zum Thema anhalten: Wann wird man schon mal angehalten, so oft doch nu auch wieder nicht, das ist nicht das Problem. Aber denkt Ihr wirklich, die Politessen werden weiterhin nur parksündersuchend durch die Strassen ziehen? Die Ordnungsämter werden schnell merken, dass die 40€ Strafe plus 1 Punkt in Flensburg eine lohnende Einnahmequelle ist, und die Ordnungskräfte anweisen auf sowas bei parkenden Autos zu achten.

Werden Buße und Punkt eigentlich fällig,wenn man die erforderlichen Abgaskriterien nicht erfüllt oder wenn der Bappen fehlt?

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