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Wat mich nur wundert ...

kurz nach der Kinderstunde im Fernsehen ...

jeht Ihr zu Bette ...

und dann am späten Nachmittach steht Ihr erst uff asdf

Und dann keine Zigaretten und Alkohol :rolleyes:

ja wollt Ihr 200 werden asdf , für wat denn :biggrin::biggrin::biggrin:

 

Von wegen keine Medizin zum Desinfizieren :smile:

 

https://www.saab-cars.de/threads/15-minuten-vor-06-00-uhr.19932/page-4533#post-1441187

Mahlzeit!

 

Sonnenschein :cool:

Ja, der Bengel mosert auch die ganze Zeit rum............. in den Hotels haben auch alle frei.......... warum ich nicht..............

Als ich ihm gesagt habe wie das mit dem Kurzarbeitergeld aussieht war ganz schnell Ruhe..................

 

Und es gibt richtig hart betroffenene Menschen. Meine Nachbarin in Nds. arbeitet in Teilzeit in der Schulmensa Montag - Donnerstag mit 30h/Woche.

Sie hat wegen Trennung einen Nebenjob auf 450€ - Basis angenommen, in einer berühmten Café- Gruppe...

Da bleibt nicht mehr so viel übrig :-(

Das wird viele sehr sehr hart treffen……:rolleyes:……also Augen auf und wo man helfen/ aushelfen kann, dieses auch tun……man bracht manchmal gar nicht weit zu gucken……
Das wird viele sehr sehr hart treffen……:rolleyes:……also Augen auf und wo man helfen/ aushelfen kann, dieses auch tun……man bracht manchmal gar nicht weit zu gucken……

 

Ich kaufe seit Montag kräftig ehrenamtlich ein.

Jetzt geht es aber wieder nach Niedersachsen auf unbestimmte Zeit.

Da kann ich mich sicher auch nützlich machen. Es ist halt eine ungewisse Zeit für uns alle.

Ich kaufe seit Montag kräftig ehrenamtlich ein.

Jetzt geht es aber wieder nach Niedersachsen auf unbestimmte Zeit.

Da kann ich mich sicher auch nützlich machen. Es ist halt eine ungewisse Zeit für uns alle.

Ich bin davon überzeugt das jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten sich einbringen kann und es gibt immer etwas zu tun……

Ja, der Bengel mosert auch die ganze Zeit rum............. in den Hotels haben auch alle frei.......... warum ich nicht..............

Als ich ihm gesagt habe wie das mit dem Kurzarbeitergeld aussieht war ganz schnell Ruhe..................

Das heißt, er weiß jetzt Bescheid?

Dann melde ich mich mal bei James, zwecks Erfahrungsaustauschs. :rolleyes:

 

Hab gestern Abend „meine“ Kurzarbeitstermine bekommen.

Am Ende des Monats pünktlich vor der Abgabe, weil davor müssen noch die Überstunden weg. :argh:

....

 

Hab gestern Abend „meine“ Kurzarbeitstermine bekommen.

Am Ende des Monats pünktlich vor der Abgabe, weil davor müssen noch die Überstunden weg. :argh:

 

Da warte ich auch drauf. Ü-Stunden wurden nicht wie sonst immer genullt, sondern bleiben stehen :frown:

Da warte ich auch drauf. Ü-Stunden wurden nicht wie sonst immer genullt, sondern bleiben stehen :frown:

 

Dann kannst du nicht nicht für KA angemeldet werden, fertig aus.

Dann kannst du nicht nicht für KA angemeldet werden, fertig aus.

 

Geht sowas erst, wenn keine Überstunden mehr da sind?

Geht sowas erst, wenn keine Überstunden mehr da sind?

 

Jeep, erst dann kann Kurzarbeit angemeldet werden.

Stimmt in der momentanen Situation nicht, ich bin auch trotz bzw mit gut gefülltem Stundenkonto in Kurzarbeit.
Jeep, erst dann kann Kurzarbeit angemeldet werden.

 

Stimmt in der momentanen Situation nicht, ich bin auch trotz bzw mit gut gefülltem Stundenkonto in Kurzarbeit.

 

Ähm, kann das jemand verifizieren was nun wie genau usw. :confused: :dontknow: :wavey:

Das mit dem Überstundenkonto würde ich nicht so an die große Glocke hängen! Besser still halten.

Quelle: Haufe Personal Office:

 

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld Überstundenguthaben und (Rest)Urlaubsansprüche abzubauen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub bereits anderweitig verplant hat. Der Abbau von Überstunden und (Rest)Urlaubsansprüchen ist für die Bewilligung von KuG auch nach der Gesetzesänderung zwingend.

Nach der Gesetzesänderung ist es aber nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmer zur Vermeidung von Kurzarbeit Minusstunden sammeln zu lassen, auch wenn dies aus dem Arbeitsvertrag oder anderen betrieblichen Regelungen grundsätzlich möglich wäre.

Privilegierte Arbeitszeitguthaben

Von dem grundsätzlichen Erfordernis, Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen, gelten mit Blick auf Interessen der Arbeitnehmer und des Betriebs wichtige Ausnahmen. Danach werden bestimmte Arbeitszeitregelungen und -guthaben privilegiert.

 

Generelles Privileg für Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen

In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung über Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens 10 % der Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall einzusetzen sind, wird eine darüber hinausgehende Nutzung von Zeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit generell nicht gefordert. Damit werden präventive Bemühungen der Betriebsparteien zum Ausgleich von Produktions- oder Auftragsschwankungen honoriert.

 

Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben

 

  • vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt,
  • zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld angespart ist und 150 Stunden nicht übersteigt,
  • ausschließlich als sog. Wertguthaben für Zwecke der Freistellung von der Arbeit, insbesondere für Pflegezeiten, Elternzeiten, Zeiten einer beruflichen Qualifizierung oder für eine Freistellung vor Beginn der Rente wegen Alters, angespart ist,
  • den Umfang von 10 % der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit des Arbeitnehmers übersteigt oder
  • länger als 1 Jahr unverändert bestanden hat.

Die erste und zweite Ausnahmeregelung ist für Beschäftigte im Baugewerbe bzw. für den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld von Bedeutung. Das Privileg für Wertguthaben im Sinne des SGB IV schützt ein für gesetzlich bestimmte oder vertraglich vereinbarte Zwecke aufgebautes Zeitkonto. In den Fällen des Jahresarbeitszeitkontos ist bei schwankenden Salden der in den vergangenen 12 Monaten unverändert kleinste Guthabenwert geschützt. Beim Zusammentreffen mit der vorgenannten 10-%-Regelung ist die für den Arbeitnehmer günstigere Berechnung maßgebend.

 

 

Praxis-Beispiel

Günstigkeitsberechnung bei 10-%-Regelung und Jahresarbeitszeitkonto

 

Positiver Saldo im Arbeitszeitkonto vor Einführung der Kurzarbeit 270 Stunden

10 % der Jahresarbeitszeit (von z. B. 1.800 Stunden) sind einzusetzen 180 Stunden

Geschütztes Guthaben nach § 96 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 SGB III 90 Stunden

Kleinster unveränderter Monatswert des Guthabens in den letzten 12 Monaten 110 Stunden

Geschützes Guthaben nach § 96 Abs. 4 Satz 3 Nr. 5 SGB III 110 Stunden

Zur Vermeidung von Kurzarbeit sind einzubringen (270 Std. ./.110 Std.) 160 Stunden

Ja, wollte es nicht breit treten. Treffend.

Nu redet man hier schon von Kurzarbeit asdf

vom Uffstehn wird nich jeredet :eek:

los, raus ausn Bett, stramm stehn, de Hacken zusammen ...

mal Haltung einnehmen ...

ja isset denn … :biggrin::biggrin::biggrin:

Moin.. 0 Grad trocken !

 

KU gibt es auch mit positiven Arbeitszeitkonten. Bei uns gibt es Konten ( alles was 2019 von MA erwirtschaftet ist ) welche dann geschützt sind. Es ist halt alles eine Frage der Betriebsvereinbarungen,der Tarifverträge usw..

Moin

Na und ...de Oberlehrerin schon ausn Bett jeworfen :rolleyes: :biggrin::biggrin::biggrin:

Na und ...de Oberlehrerin schon ausn Bett jeworfen :rolleyes: :biggrin::biggrin::biggrin:

Nee, ich bin eher überrascht, wie spät ich hoch gekommen bin.

Ja sind wir hier im BMW,Audi,Mercedes Forum ...

oder bei de uffjeweckten SAAB Fahrern von SAAB Cars ...

oder nem andern Pennerverein ...:rolleyes: uffstehn jetze :biggrin::biggrin::biggrin:

Nee, ich bin eher überrascht, wie spät ich hoch gekommen bin.

Na dann pass mal uff, dat et nich zur Jewohnheit wird .

 

PS ,: ich würd de Oberlehrerin rauswerfen aus der Koje :biggrin::biggrin::biggrin:

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