Veröffentlicht Dezember 15, 200816 j Hallo Freunde, Kaum nen Saab unterm Hintern werd ich schon geblitzt. Ist ja ansich nicht das Problem, ich stehe zu meinen Taten... Aber, ich errinere mich an diese Situation genau, ich war auf der linken Spur und auf der rechten Spur kahm der Benz und überholte mich. Genau in dem Moment blitzte es. Ich hatte mich noch gefragt wer jetzt wohl geblitzt wurde. Nunja jetzt weiß ich es:eek: Auf dem Foto ist aber auch schon die komplette Front des Benz zu sehen, ca. auf der höhe meiner Aussenspiegel. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe frage ich mich ob ich das anfechten kann. Einen Anwalt habe ich auch nicht. Was sagt ihr, lieber die 25 Mücken bezahlen oder trotzdem einspruch einlegen? Ich habe dieses gerücht im Kopf das kein anderes fahrzeug auf dem Bild zu sehen sein darf p.s Das ist doch hier ein Saab Forum, irgendwo muss doch ein Anwalt stecken:biggrin:
Dezember 15, 200816 j Kontaktschleife oder mobiler Blitzer? Beim festen Pixiautomaten kann man über die Kontaktschleife ermitteln wer das Rennen gemacht hat. Bei einer Mobilen mit Radar und ohne Lichtschranke ist's wohl anfechtbar. (Ohne Gewähr!)
Dezember 15, 200816 j Zahl die 25 Euros und gut ist es. Man muß nicht sein gesamtes Leben anwaltlich regeln lassen.
Dezember 15, 200816 j Marbo hat recht. Grundsätzlich sind diese Radarmessungen schon anfechtbar. Es ist in diesem Fall fraglich, ob tatsächlich die Geschwindigkeit von DEINEM Fahrzeug gemessen wurde. Ob sich der Aufwand allerdings lohnt steht auf einem anderen Blatt.
Dezember 15, 200816 j Erst gestern Abend sah ich in einer TV-Reportage einen Beitrag zum Thema Blitzer. Die neueste, aktuelle Generation mobiler Blitzer kann zwischen den Fahrspuren unterscheiden und sogar mehrere Temposünder auf verschiedenen Fahrspuren gleichzeitig feststellen. Ich würde es nicht anfechten, wenn ich nicht 100%ig überzeugt wäre, nicht zu schnell gewesen zu sein und eventuell ein Meßfehler vorliegen könnte.
Dezember 15, 200816 j Was sagt ihr, lieber die 25 Mücken bezahlen oder trotzdem einspruch einlegen? Du warst doch zu schnell, oder?
Dezember 15, 200816 j Auf einen Rechtsstreit wuerd ich es nicht ankommen lassen, aber mal widerspruch einlegen, wegen moeglicher Fehlmessung (2. Fahrzeug) kann man immer mal. Das kostet nix. Auch immer mal gerne gesehen: Falsche Fahrtrichtung und oder Fahrzeugtyp oder sowas. Bei solchen Formfehlern kann man meist erfolgreich Widerspruch einlegen. /To
Dezember 15, 200816 j soviel ich weiss sind Fotos, bei denen mehr als 1 Fahrzeug zu sehen ist, sehr leicht anfechtbar ! Die werden zwar trotzdem an die "Kunden" verschickt, im Falle eines Einspruchs wird jedoch meist auf das Bussgeld verzichtet. Meine Empfehlung daher: Einspruch und Gegendarstellung, solange kostenfrei möglich ! Gruss
Dezember 15, 200816 j Auf einen Rechtsstreit wuerd ich es nicht ankommen lassen, aber mal widerspruch einlegen, wegen moeglicher Fehlmessung (2. Fahrzeug) kann man immer mal. Das kostet nix. Auch immer mal gerne gesehen: Falsche Fahrtrichtung und oder Fahrzeugtyp oder sowas. Bei solchen Formfehlern kann man meist erfolgreich Widerspruch einlegen. /To Täusch ich mich, oder kostet ein Widerspruch nicht generell Gebühren, wenn es dann zu meinen Ungunsten ausgeht? Ich wurde auch mal (links) von einem Taxi überholt, als es aus einem Kombi heraus blitzte. Ich war sicher zu schnell, habe aber nie was von der Sache gehört.
Dezember 15, 200816 j Es ist eine Verwarnung und es gibt keinen Punkt. Mit 25 Euros ist die Sache aus der Welt. Man kann auf den Fotos schon zuordnen, wen der Radarstrahl gemessen hat, bei nicht zuzuordnenden Sachverhalten gibt es normalerweise keine Post. Wenn Du da ein Gutachten machen lassen möchtest (gibt ja normalerweise der Richter in Auftrag, wenn er Zweifel hat) und Du verlierst, hast Du noch bein paar hundert Euros zusätzlich ausgegeben. Und der Richter kann in seinem Strafmass auch nach oben abweichen. Also: was solls? Zeig doch mal das Foto.
Dezember 15, 200816 j Autor Ja, ich war zu schnell. Finds nur prinzipiell unfair das ich als der langsamere geblitzt worden bin. Die 25€ werde ich schon überleben. Ich guck mal ob mein Nachbar nen Scanner hat...
Dezember 15, 200816 j Hm, ich muss mich als Berufs-Vielfahrer den meisten Meinungen hier anschließen. Einen Widerspruch würde ich nur einlegen, wenn Du sicher bist, dass Du NICHT zu schnell warst. Ansonsten kann man mittlerweile bei fast allen Geräten sehr sicher sagen, wer wie schnell war. Und glaube mir, in dem Falle bekommt der Fahrer des Sterndingsbums auch einen netten Brief. Wenn ich weiß, dass ich zu schnell war: Meine Fahrweise überdenken, Bußgeld bezahlen, Ruhe haben.
Dezember 15, 200816 j Yupp. Gerade wenn du weisst, dass du etwas zu schnell warst. Zahl es einfach und aergere dich nicht. Lohnt nicht. Der Sternentreiber hat vielleicht eine hoehere Belohnung bekommen.
Dezember 15, 200816 j Mitglied Hallo! Nimms sportlich,wenn es Dich einmal (wohl zurecht) erwischt hat,hast Du auch schon etliche Male Glück gehabt,ich würde bezahlen und gut ist.Ist wohl auch hier mehr oder weniger fast jedem schon passiert....... Gruß,Thomas
Dezember 15, 200816 j Du bist jedenfalls vorne. Aber vielleicht gibt es hier http://www.radarforum.de noch eine interessante Diskusion, wenn Du das Bild zeigst.
Dezember 15, 200816 j Autor Ich schliese mich wohl lieber der Mehrheit an und bezahle den ollen Wisch... Danke für eure Meinungen :)
Dezember 15, 200816 j ... wenigstens ist der Saab gut getroffen und laut Zielfoto wurdest Du zum Sieger erklärt
Dezember 15, 200816 j ... wenigstens ist der Saab gut getroffen und laut Zielfoto wurdest Du zum Sieger erklärt najaaa, Vorletzter gegen eine A-Klasse ....
Dezember 15, 200816 j 25 Euro und du hast deine Ruhe? Ein gutes Geschäft. Zahlen und vergessen... Ma hat ma Glück, ma hat ma Pech, Mahatma Ghandi...
Dezember 15, 200816 j Mitglied Sehr interessant, DanielK, weil ich gerade ein Verfahren wegen Widerspruch in einem ähnlich gelagerten Fall laufen habe! Ich wurde auf der Berliner Stadtautobahn (80 km/h erlaubt) auf der linken Spur geblitzt, war zugegeben schneller als erlaubt (Tacho ca. 100km/h), aber keinesfalls so schnell wie angeblich gemessen (nach Abzug 111 km/h). Der Witz: ich kann mich sehr gut daran erinnern, hab auch den Blitz gesehen, und auch in diesem Fall war ein Fahrzeug auf der rechten Spur - aber um ca. 1 Fahrzeuglänge vor mir, und den Blitz habe ich noch vor diesem Fahrzeug (das nur wenig langsamer war als ich, an dessen Kennzeichen ich mich dummerweise natürlich nicht mehr erinnern kann) gesehen. Dazu kommt, dass Foto und Vergrößerung des Kennzeichens derart unscharf sind, dass sie wie extrem vergrößert wirken. Ich gehe also davon aus, dass es: erstens durch die beiden Fahrzeuge zu einer Fehlmessung gekommen ist (mein Tacho hätte sonst zu diesem Zeitpunkt nicht ca. 100, sondern fast 120 km/h zeigen müssen) und zweitens aus dem einen Foto 2 Ausschnitte - einer jeweils für jedes Fahrzeug - herausvergrößert worden sein dürften. Dem Wunsch meines Anwalts, die Fotos des Meßzeitraums einsehen zu dürfen, wurde nicht entsprochen und der Termin anberaumt - und inzwischen 3x verschoben. Mal sehen, was dabei rauskommt... (Im Übrigen bin ich da in einer gewissen Zwickmühle: die ehrliche Argumentation wie oben verschließt mir die Möglichkeit, die meiner Ansicht nach ungerechtfertigt hohe Strafe dadurch zu vermeiden, dass die Identifizierung des Fahrers an Hand des Fotoausschnittes kaum möglich sein dürfte, nicht mal, wenn ich daneben stehe...)
Dezember 15, 200816 j Ich wäre auch dafür, zu zahlen, wenn man etwas ausgefressen hat. Außerdem sollte es finanziell gerade noch zu stemmen sein . Auf der anderen Seite kann man erwarten, dass Beweise eindeutig sind, wenn sie vorgelegt werden. Das Bild allein zeigt aber eben kein zweifelsfreien Beweis. Denn wenn tatsächlich der Benz das Bild verursacht hat, dann hast Du eben nicht Pech gehabt. Hierzu wäre es doch wenigstens mal interessant, die Fotografen zu befragen, auf wen sie die Radarpistole gerichtet haben. Aber noch ein Hinweis: Nach einem Einspruch kann aus einem Verwarnungsgeld ein (mit weiteren Gebühren verbundener) Bußgeldbescheid werden, also: Vorsicht! LG KonradZ
Dezember 15, 200816 j Mitglied Hierzu wäre es doch wenigstens mal interessant, die Fotografen zu befragen, auf wen sie die Radarpistole gerichtet haben.In diesem Fall wohl keine "Pistole", sondern "Dreibein". Lasermessung mit "Pistole" m.W. in der Praxis immer noch ohne jeglichen Foto"beweis". Nach einem Einspruch kann aus einem Verwarnungsgeld ein ... Bußgeldbescheid werden, also: Vorsicht!Sehr berechtigter Hinweis!
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