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Empfohlene Antworten

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Mir ist auch nicht klar, wieso meine originalen Funkeier funktionieren. Meine sehen exakt so aus wie in der SAAB-Betriebsanleitung. Dagegen sehen die in der Anleitung des Zubehör-Herstellers anders aus: haben 3 Knöpfe. Scheinbar hat Majojah auch hier wieder recht und man kann rein technisch alles mögliche anlernen, wenn man weiß wie. Der weiter oben abgebildete Empfänger stammte aus einem anderen Threat von einem anderen User - daher nahm ich ja fest an, daß meine Fernbedienung nicht einfach nachgerüstet ist, sondern zumindest von SAAB stammt. Aber wer weiß. Hauptsache, meine Heckklappe läßt sich jetzt auch per Funk öffnen.

 

Ob man so fahren darf wie auf meinem Signaturbild, weiß ich nicht genau. Vermutlich nicht. Möchte ich aber. Daher war es mir eben wichtig, daß ich mit 1 Knopfdruck das Tagfahrlicht ausschalten kann. Ich habe es jetzt so, daß bei Lichtschalter AUS auch alles aus ist. Und beim Einschalten der Nebenscheinwerfer geht das Standlicht mit an. Dazu mußte ich u.a. das Kabel vom Lichtschalter zum Zentralelektronik-Steuergerät abziehen. Dann weiß das Steuergerät nicht, daß der Lichtschalter auf AUS ist und verhindert nicht das Einschalten des Nebenscheinwerfers. Meiner Meinung nach bleibt es TÜV-konform, da ja die Nebelscheinwerfer - genau wie vorher auch - nie ohne Standlicht leuchten.

 

Gruß Klaus

Fahren darfst du so, wenn die Sicht hinreichend eingeschränkt ist und die Rückleuchten mit leuchten. Vorne gilt auch nicht die 50m Sichtgrenze der Nebelrückleuchte. Bei Nebel ist das so sogar sinnvoller als mit Abblendlicht, denn dessen Streulicht ist ja gerade das Problem.

 

CU

Flemming

Fahren darfst du so, wenn die Sicht hinreichend eingeschränkt ist

 

...und auch nur dann.

 

§17 STVO

(...)

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. (...)

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(...)

Siehe Begründung.
Schlüssel nicht im Kofferraum legst und den Deckel zu schlägst, dann sind alle Türen verschlossen.(dafür gibt es aber auch einen Tipp nur per PN)
Ich musste in solchen Fällen bisher immer auf den Ersatzschlüssel zurückgreifen, der zum Glück immer in erreichbarer Nähe war. Bisher... :rolleyes:

 

@Rhett: Dein PN-Postfach ist voll!

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@Rhett: Dein PN-Postfach ist voll!

 

Hab ich auch schon per E-Mail erfahren. Hab's gerade aufgeräumt. Falls Du nochmal schreiben magst ...

  • Autor
Siehe Begründung.

 

Wer, wo, wie, was? Welche Begründung für was?

 

Die STVO gibt keine Begründungen, falls Du das Thema Licht meinst. Die einzige Begründung für mindestens 75% aller menschlichen Gesetze ist, daß man eben alles geregelt wissen will. Da gab es zB. endlich mal eine verstandesorientierte Regelung für die Benutzung von Winterreifen, und schon im ersten Jahr wagt es jemand vor Gericht zu gehen und zu klagen, daß er ja nicht wissen könnte, welche Bereifung witterungsbedingt geeignet wäre. Das Gesetz wäre da nicht klar. Und schon kriegen wir wieder ne Regel mehr!

 

Gruß Klaus

Ups, da hat aber jemand was missverstanden :)

Er hatte nur was geschrieben, festgestellt, dass es nicht mehr relevant ist und dann seinen Text geändert auf "siehe Begründung". Das hat er dann begründet mit dem Hinweis, dass es nicht mehr relevant sei.... klar soweit? *g*

  • Autor

Ach so. Ok, ja, Mißverständnis. Sorry, Elsch! Danke, Web!

Gruß Klaus

Um die Frage von Webbiegermany zu beantworten, die durch den Servercrash gelöscht wurde: So sieht der Stecker aus, der statt des VSS-Steuergeräts nur Brücken hat:

[ATTACH=CONFIG]61885[/ATTACH]

Überbrückt sind folgende Anschlüsse:

23 (Heckklappenentriegelung) auf 13 (Masse)

22 auf 10

21 auf 9

20 auf 8 (wenn die getrennt ist, dreht der Anlasser nicht durch)

 

Ich suche noch immer nach dem Einbauort des Funkempfängers, allerdings habe ich den Majojah-Test (mit abgeschirmtem Funkei dem Empfänger räumlich immer näher kommen) noch nicht ausprobiert. Hatte heute die Zeit nicht.

 

Gruß Rhett

 

Aus gegebenen Anlass, möchte ich hier eine weitere Möglichkeit anbringen

 

erworben: 900 II TURBO BJ 1994

erhalten nur einen Schlüssel ohne Ei oder anderen Sender

Schlüssel rein und gedreht leider kein Starten möglich.

oben blinkt tapfer die Diode.

Tapfer an die VSS....ups...keine da!!

wollte Brücke von 8 auf 20 legen, keine Belegung vorhanden.

Tapfer gesucht ....gefunden...auf der süßen Box stand dann orig. nachrüstwegfahrsperre für saab von der firma bosch mit Funksendern.

Abgeklemmt kabel wieder orig verkabelt, schlüssel gedreht brums sprang der Turbomotor an.

  • Autor

Das heißt, Du mußtest die nachgerüstete Bosch-Wegfahrsperre abklemmen und dann die Brücke von 8 auf 20 legen? Oder konnte die dann offen bleiben. Was meinst Du mit "original verkabelt"? Du hast doch keine originale VSS eingebaut, oder?

 

Gruß Rhett

  • 3 Monate später...
Im Bereich der Nachrüstwegfahrsperre unter dem Armaturenbrett, Stromzufuhr Steuergerät und Pumpenrelais

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