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Glasdach nachrüsten - bei älteren Modellen ein Frevel ?!?

Empfohlene Antworten

Das Originalzubehör ist geschmacklich auch nicht immer über jedem Zweifel erhaben.
Wohl wahr!

Aber ich finde Kisten damit, auch wenn sie mir evtl. ästhetisch nicht gefallen, auf jeden Fall interessant. Und zwar auch sicher interessanter, als 3 wie ein Ei dem anderen gleichende MCs nebeneinander.

 

(Mann, was hab' ich jetzt ein Glück, dass Klaus kein MC hat und man seinen davon auch von weitem deutlich unterscheiden kann!)

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Baujahr ist egal. Aber vor 2014 wäre die Kiste mit einem84er 16V nicht H-fähig: (aus "TÜV SÜD Auto Service / Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern")

 

Baujahr ist meiner Meinung nach nicht egal, ab wann gab es denn den 16V?

Das Risiko zwischen Nutzen und einem mißlungenen Einbau (Undichtigkeiten) ist meiner Meinung nach viel zu groß. Ich weiß, über was ich spreche. Habe im Berufs- und Bekanntenleben sehr oft erlebt, dass werksseitig eingebaute Schiebedächer nach Jahren undicht wurden, aber kein Ersatz in Form von neuen Dichtungen mehr lieferbar war. Die konnten anschließend die Dinger nur noch mit übelst aussehenden Pasten und Klebebändern einigermaßen abdichten. Fürchterlich! Ich würde auch heute bei einem Gebrauchtfahrzeug, besonders einem Klassiker, immer das Exemplar ohne Schiebe- oder Schiebe/Hebedach vorziehen. EINDEUTIG: FINGER WEG!!!

Das Baujahr des Autos ist (in diesem Falle) egal. Der Motor mind. 30 Jahre alt sein. Das Auto ohnehin, aber das ist ja nicht Thema.

 

Nun noch mal aus o.g. Quelle ein etwas längerer Auszug:

Motor

• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

• Ausnahmen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

Das Baujahr des Autos ist (in diesem Falle) egal. Der Motor mind. 30 Jahre alt sein. Das Auto ohnehin, aber das ist ja nicht Thema.

 

Nun noch mal aus o.g. Quelle ein etwas längerer Auszug:

 

Gut, ich habe da noch eine, bei näherer Betrachtung wohl doch nicht vorhandene Verbindung zwischen Baujahr des Autos und Baujahr des Motors hergestellt... Aber egal, spielt für das Glasdach auch keine Rolle :redface:

...ich will ja kein spielverderber sein - aber eigentlich ging es dem te doch nur um meinungen, ein nachrüst glasdach betreffend... nicht um die darlegung/wertung/auslegeung von regularien zur h-kennzeichen-zuteilung....:redface:
...ich will ja kein spielverderber sein - aber eigentlich ging es dem te doch nur um meinungen, ein nachrüst glasdach betreffend... nicht um die darlegung/wertung/auslegeung von regularien zur h-kennzeichen-zuteilung....:redface:

 

Ja Chef, bin schon weg Chef..... :redface:

Das Risiko zwischen Nutzen und einem mißlungenen Einbau (Undichtigkeiten) ist meiner Meinung nach viel zu groß. Ich weiß, über was ich spreche. Habe im Berufs- und Bekanntenleben sehr oft erlebt, dass werksseitig eingebaute Schiebedächer nach Jahren undicht wurden, aber kein Ersatz in Form von neuen Dichtungen mehr lieferbar war. Die konnten anschließend die Dinger nur noch mit übelst aussehenden Pasten und Klebebändern einigermaßen abdichten. Fürchterlich! Ich würde auch heute bei einem Gebrauchtfahrzeug, besonders einem Klassiker, immer das Exemplar ohne Schiebe- oder Schiebe/Hebedach vorziehen. EINDEUTIG: FINGER WEG!!!

 

Da ich es in vergangenen Jahren ja bei Kundenfahrzeugen schon öfters machen mußte und bei meinem 99iger dann später auch selbst gemacht habe, kann ich nur folgenden Schluß daraus ziehen: Wenn es fachlich richtig und gut gemacht ist, gibt es keine Probleme und der Fahrer hat auch Freude damit.

Aber : Durch die Dachwölbung beim 99iger muß die Position genau stimmen, sonst treten Verspannungen auf, wenn das Glashubdach zu weit nach vorne ausgerichtet ist. Undichtheiten sind dann vorprogramiert. An einem 900ter habe ich es selbst noch nicht gemacht, aber ich glaube, es da auch das gleiche Problem der Dachwölbung wie beim 99iger.

Was einen Austausch von Dichtungen angeht, kann ich mir schon vorstellen, es könnte Probleme geben, die originalen Dichtungen zu bekommen, da bei meinem damaligen 99iger die Aktion auch schon 30 Jahre her ist.

Ein beklommenes Gefühl hat man ja schon gehabt , wenn man nachdachte...hoffentlich habe ich die Position richtig getroffen ...

Aber wie gesagt, es darf soweit ich mich erinnere, nicht zu weit nach vorne ausgerichtet sein. Viel Möglichkeiten gibt es allerdings glaube ich auch nicht mehr, nach hinten auszuweichen, wegen der Innenbeleuchtung, soweit ich mich daran erinnere, es war ganz knapp daran positioniert. Undichtheiten hatte ich aber nie festgestellt.

 

michel

@rené: Der Punkt ist der:

 

Motor • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

 

Damit scheidet ein 16V Motor im 99er aus ... andererseits macht es 8V Tuning wieder interessanter.

 

 

Topic Glasdach:

  • Find ich gut, denn Autos damit kann man immer super billig als Schlachtobjekte abgreifen :biggrin:
  • Der 99 / 900 hat eine relativ runde Dachform, da passen nur wenige Glasdächer
  • Was noch einigermaßen geht sind die Webastos, da gab es auch Schiebe-Hebe-Dächer, die sich ein bißchen nach hinten kurbeln lassen

Ich empfehle den Einbau eines Velux-Fensters... :smile: Kann man bei Undichtigkeiten an den Rändern mit Eternit-Platten abdichten...
Ich empfehle den Einbau eines Velux-Fensters... :smile: Kann man bei Undichtigkeiten an den Rändern mit Eternit-Platten abdichten...

 

 

Völlig unprovesionell...........das wird mit Walzblei gemacht:cool:

Und dann mit Schiefer verblendet...
könnte auch ganz chic aussehen....

neeeeeee...........nun wird kurzer Prozess gemacht

 

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@rené: Der Punkt ist der:

Motor • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

Damit scheidet ein 16V Motor im 99er aus ... andererseits macht es 8V Tuning wieder interessanter.

Einfach 1 - 2 Zeilen weiter lesen, lieber Hardy:

Motor

• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

Ausnahmen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

*maleinmischhier* Gesetzes-Geschwafel hin und her: Ist alles Schnuppe. Ausschlaggebend ist allein die Einschätzung der verantwortlichen Person, die man erwischt...
....

 

(Mann, was hab' ich jetzt ein Glück, dass Klaus kein MC hat und man seinen davon auch von weitem deutlich unterscheiden kann!)

 

 

...und ein Glasdach hat das Ding auch nicht.

...und ein Glasdach hat das Ding auch nicht.

 

...aber immerhin "glas im dach"....:rolleyes:

....Jehova.....

offensichtlich geht es hier letztlich um eine Geschmacksfrage

Mich persönlich würde ein Glasdach am 99 weniger stören als 17" Felgen am Steilschnauzer

 

 

duck und weg...

Mich persönlich würde ein Glasdach am 99 weniger stören als 17" Felgen am Steilschnauzer

 

 

 

Endlich wurde es mal ausgesprochen! Merci!

Hallo!

 

B20 Fan: :congrats:

 

 

Zum Glasdach: Wenn man eins einbaut, muss man dann auch damit leben, dass man wegen des Glasdaches ein "Naserümpfen", "Kopfschütteln" ... erntet ....:rolleyes:

 

Gruß Jevo

*maleinmischhier* Gesetzes-Geschwafel hin und her: Ist alles Schnuppe. Ausschlaggebend ist allein die Einschätzung der verantwortlichen Person, die man erwischt...

 

ich wäre damit vorsichtig, das ist so nicht korrekt, haften tut weiterhin der fahrzeughalter/fahrer ... im falle des falles kann man sich dann nur darauf beziehen das man unwissend ist und es sich um einen gesetzlich definierten irrtum handelt

ich wäre damit vorsichtig, das ist so nicht korrekt, haften tut weiterhin der fahrzeughalter/fahrer ... im falle des falles kann man sich dann nur darauf beziehen das man unwissend ist und es sich um einen gesetzlich definierten irrtum handelt

 

*Malwachrüttel-auchdenopa* Was hat das denn hier mit Haftung zu tun? Es ging um die Abnahme bezüglich H-Kennzeichen. Und die dafür aufgestellten Vorgaben im Gesetz werden nun mal von Bundesland zu Bundesland und vor allem von Sachverständigem zu Sachverständigem anders ausgelegt und gehandhabt. Wie bei vielen Dingen.

wups ... sorry, war irgendwo bei ABE/TÜV hängengeblieben ... aus dem kontext gerissen :rolleyes:

 

aber auch in diesem zusammenhang kann ein gutachten angefochten und für ungültig erklärt werden! aber auch hier gilt, wo kein kläger, kein beklagter ...

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