Mai 3, 201213 j ... und danach schön Meldung bei der Versicherung machen! Meinst Du, die klaut dann den 9000er??
Mai 3, 201213 j Gesetzlich vorgeschrieben ist das Sicherheitsfeature/Ärgernis (erst) ab 1.1.98. Bei älteren Vehikeln dürfte es niemanden interessieren, es sei denn, die Versicherung möchte einen Grund zur Prämienerhöhung finden. Also dürfte SKR die WFS bei allen bis Erstzulassung 1.1.98 ganz legal entfernen, erst danach kommt eine persönliche Entscheidung (Auf gut Bairisch: .... mit dem Grundgesetz unter dem Arm rumlaufen) auf den Halter zu. Quelle Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Wegfahrsperre
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