Veröffentlicht Juni 15, 201213 j Moin an Alle, ich habe eine gebrauchte Brink AHK original für den SAAB 9000 CSE Bj 1998 bekommen (habe mal ein Foto des Typenschildes angehängt). Jetzt meine ich aber, eine ABE mitführen zu müssen. Ich habe erst Brink/Thule angeschrieben, die antworteten, daß SAAB zuständig sei, da es ja eine "original" SAAB AHK ist. 2 SAAB Händler sagten mir aber, dafür ist Brink zuständig. Wobei der eine zumindest so nett war und nachgeschaut hat , ob er noch etwas in dieser Richtung archiviert hätte, war aber dann Fehlanzeige. Jetzt weiss ich nicht, ob ich eine ABE mitführen muß. Ich will die Kupplung ja nicht extra in den Schein eintragen lassen. Hat jemand von Euch ein ABE für die AHK von BRINK Typ 60-136900, die als PDF zur Verfügung gestellt werden könnte? Vielen Dank!
Juni 15, 201213 j Wenn die AHK ab Werk verbaut wurde ist afaik keine ABE notwendig und auch kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren.
Juni 15, 201213 j Einen Verbau 'ab Werk' kann ich mir kaum vorstellen. Fall doch, müßte sich dazu ja etwas in den ABE-Unlerlagen finden.
Juni 16, 201213 j Wenn die AHK ab Werk verbaut wurde ist afaik keine ABE notwendig und auch kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren. So schaut es aus. Die Hängerkupplung ist dann Festandteil Betriebserlaubnis. Ich habe die gleiche bei mir dranngebaut, war damals beim TÜV, Info von da, wird nichts eingetragen, ABE brauche ich nicht. Das ergibt sich irgend wie aus dem E11 Zahlengedöns War anlässlich der HU.
Juni 16, 201213 j Autor Hallo, vielen Dank für die Antworten, Ist ja eine original SAAB/Brink AHK, zwar habe ich die gebraucht gekauft und angebaut, aber so wie Ihr das geschildert habt, klingt es logisch. Also Nochmal vielen Dank
Juni 17, 201213 j Einen Verbau 'ab Werk' kann ich mir kaum vorstellen. Saab hat doch sicher die AHK bereits am Band verbaut falls mitbestellt? Machen doch eigentlich alle Hersteller? Zumal in diesem Fall der Zulieferer noch nicht mal 10km vom Werk entfernt ist. Und wie bantasai schon bemerkt hat sollte es dann Bestandteil der ABE sein die das KBA seinerzeit für das Gesamtfahrzeug erstellt hat.
Januar 5, 20178 j In meiner Renault-Zeit so um die 2000 wurden die AHK am Espace immer nachträglich in der Werkstatt verbaut. Das war nicht mal bestellfähig, weil nicht im Konfigurator enthalten. Wie das Saab zu der Zeit gemacht hat vermag ich nicht zu sagen.
Januar 11, 20178 j Habe heute rein zufällig in meinen alten Unterlagen für den Typ 86 79 771 (CD) und 86 79 789 (CS) ein 7-seitiges "Etwa"-Gutachten (was immer das heißen mag) samt Stückliste und Zeichnungsnummer sowie eine "Amtliche Genehmigung für Saab-Original-Zubehör" genau für diese Anhängekupplungen gefunden. Aussteller TÜV Bayern-Sachsen, Datum 16.08.93 bzw. 14.10.93. Wenn jemand Bedarf an Kopien davon hat, scanne ich sie gerne ein und verschicke sie per PN.
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