10. September 201212 j Ist bei mir wirklich so. Im EPC nicht enthalten. Ein Saab-Wunder? Dagegen gibt es im EPC zwei verschiedene Versionen der "Rückwand", links und rechts, während meine Rückwand (Hella) für links unnd rechts verwendbar ist, wenn sie jeweils um 180 Grad gedreht eingesetzt wird. Die einzelnen Lampenfassungen sind dafür mit "R" bzw. "L" beschriftet. Es besteht also kein Sinn, zwei verschiedene Rückwände mit verschiedenen Teilenummern im EPC aufzuführen. Die Rückwände sind immer doppelt beschriftet, aber nur einseitig verwendbar, weil nur ein Teil der Lampenfassungen wirklich belegt ist.
10. September 201212 j Die Rückwände sind immer doppelt beschriftet, aber nur einseitig verwendbar, weil nur ein Teil der Lampenfassungen wirklich belegt ist. So sieht es aus, es macht nämlich aus Sicht des Herstellers Sinn, wenn ich nur einen Plastikteil habe, welchen ich lediglich unterschiedlich bestücken brauche für Links und Rechts Edith sagt: Ein Bild würde in der Tat weiterhelfen!
10. September 201212 j Das wird ja immer doller. Du könntest uns auch einfach glauben und am Stecker der linken Rückleuchte das rote Kabel zwischen Pin 3 und 4 durchtrennen.
11. September 201212 j Autor Die Rückwände sind immer doppelt beschriftet, aber nur einseitig verwendbar, weil nur ein Teil der Lampenfassungen wirklich belegt ist. Stimmt. Ich habe da nicht genau hingesehen und deshalb nicht bemerkt, dass alle Lampenfassungen zwar an der Minus-Leiterbahn hängen, aber bei einigen kein Pluspol vorhanden ist. Wie sagt der Jurist? Die Kenntnis des Gesetzes hilft bei der Rechtsfindung. Sorry.
12. September 201212 j Nach persönlicher Erfahrung denkt der Amtsschimmel anders ... Es gibt halt mehr als nur einen Amtschimmel, und die wiehern nicht gleich. Verfahrensweise ist bei diesen Ausnahmegeschichten auch abhängig vom Bundesland. Die Tante im Bürgerbüro, die 50 Golf 7 am Tag erstzulässt und dabei nur den Stempel unter Papiere knallt ist sicher überfordert. In Bawü gibts da nen zentralen Ansprechpartner im Regierungspräsidium der kennt sich aus und ist daher Argumenten offener. Keine Ahnung wie das in Bayern läuft, aber irgendwie muss es gehen, da das Regelwerk ausreichend kompliziert ist, um Fehler bei der Erstabnahme zu ermöglichen. Autokräne, Kanalspüler und sonstige Sonderaufbauten wären ohne diese auch nachträglich erfolgten Sondergenehmigungen nicht auf der Strasse. Gruss Ingo
12. September 201212 j Autor Ich habe mal bei TÜV-, KÜS-, GTÜ-Prüfstellen nachgefragt. Hinsichtlich Nebelschlußleuchte geht nichts. Ich werde jetzt die zusätzlichen US-Bremslichter als Nebelschlußleuchten schalten. Für das Armaturenbrett habe ich im Motorrad-Zubehörhandel (Louis) eine gelbe 5 mm LED besorgt und irgendwo werde ich verdeckt einen Mikroschalter einbauen. Das muß genügen. Die fehlende Leuchtweitenregulierung ist wohl weniger kritisch. Saab hat offensichtlich auf dieselbe Weise die Vorschrift für die Nebelschlußleuchte ab 1.1.1991 erfüllt. Ich kann mich erinnern, dass mein erster 900 von 1988 auf jeder Seite doppelte Bremsleuchten hatte. Die späteren 900 hatten die nicht mehr, dafür aber eine Nebelschlußleuchte.
12. September 201212 j in der deutschen Ausführung hatte der 900 ab Mj 1980 serienmäßig eine Nebelschlußleuchte.
17. September 201212 j Hallo zusammen, ich hab eben mal im Haynes nachgeschaut. Die NSL hat ja an den Rücklichten ein blau/rotes kabel - diese Leitung ist also irgendwo mit den Leitungen der Bremslichter verbunden. Wo ist denn dieser Punkt? Ich möchte vermeiden ein Kabel durchs ganze Auto ziehen zu müssen - als Schalter nehme ich den Nebelscheinwerferschalter, dieser betätigt ja ein Relais im Sicherungskasten - nun möchte ich dieses Blau/Rote Kabel einfach mit dem Ausgang des Relais verbinden. Nebelscheinwerfer hab ich sowieso keine. Michael
17. September 201212 j Hallo zusammen, ich hab eben mal im Haynes nachgeschaut. Die NSL hat ja an den Rücklichten ein blau/rotes kabel - diese Leitung ist also irgendwo mit den Leitungen der Bremslichter verbunden. Wo ist denn dieser Punkt? Ich möchte vermeiden ein Kabel durchs ganze Auto ziehen zu müssen - als Schalter nehme ich den Nebelscheinwerferschalter, dieser betätigt ja ein Relais im Sicherungskasten - nun möchte ich dieses Blau/Rote Kabel einfach mit dem Ausgang des Relais verbinden. Nebelscheinwerfer hab ich sowieso keine. Michael Kabel liegt wie bereits geschrieben nicht. Das (blau-)rote Kabel existiert aber immerhin von der rechten zur linken Rückleuchte. Dort ist dann Pin 4 auf Pin 3 gebrückt. Kabel durchtrennen und dann von Pin 3 das Kabel nach vorne verlängern. Die Idee mit dem NSW-Relais ist nicht wirklich durchdacht; aus mehreren Gründen. 1. Bei Einschalten des Fernlichtes geht dann deine NSL aus (das Relais ist nun mal dergestalt verkabelt; NSW und Fernlicht dürfen ja nicht zusammen an sein). 2. Du müsstest das Kabel irgendwie aus dem Innenraum in den Sicherungskasten ziehen. Das gibt entweder eine Sauerei mit dem Kombistecker oder Gummistopfen, macht beides keinen Spaß (ersteres braucht Spezialstecker aus Schlachtfahrzeug, zweiteres führt über kurz oder lang zu Wasser im Fußraum). Bessere Idee: Am Anschluss des NSW-Schalters das weiße Kabel an Pin 8 durchtrennen und dann direkt mit den NSL verbinden. Die brauchen leistungsmäßig sowieso kein Relais. Ist dann genauso angeschlossen wie original. Du kannst sogar eines Tages den NSW-Taster durch einen NSL-Taster ersetzen, da gleiche Pinbelegung. Noch bessere Idee: Noch mal drei Kabel zusätzlich (Masse, +12V Standlicht, Instrumentenbeleuchtung) abgreifen und einfach einen NSL-Taster verbauen...
17. September 201212 j NSW und Fernlicht dürfen ja nicht zusammen an seinSorry Christian, das ist Unsinn! Natürlich dürfen sie. (in D)
17. September 201212 j Sorry Christian, das ist Unsinn! Natürlich dürfen sie. (in D) Dachte eigentlich, das darf nicht? Oder war das nur US? Gesetz hin oder her, NSW und Fernlicht zusammen ist sowieso sinnlos, insofern ist das "automatische" Ausschalten ganz nett. Naja, ist auf jeden Fall so verkabelt.
18. September 201212 j Dachte eigentlich, das darf nicht? Oder war das nur US? Gesetz hin oder her, NSW und Fernlicht zusammen ist sowieso sinnlos, insofern ist das "automatische" Ausschalten ganz nett. Naja, ist auf jeden Fall so verkabelt. Nö, sinnlos ist das nicht. Denn im Gegensatz zur NSL darfst du NSW auch bei anderen Gelegenheiten außer Nebel einschalten, sobald die Sichtweite unter 50 Meter ist. Und da kann Fernlicht durchaus helfen. Davon abgesehen finde ich die Restriktion bei NSW nicht so glücklich gewählt. Denn richtig eingestellt blenden NSW keine anderen Verkehrsteilnehmer und wenn ich hier nachts durch die Marsch fahre, mache ich oft die NSW an, da die Ausleuchtung des Fahrbahnrandes deutlich besser ist. Auf kurvigen Strecken mit viel Wild sehr sinnvoll.
18. September 201212 j Sorry Christian, das ist Unsinn! Natürlich dürfen sie. (in D) jein, die STVZO schreibt nicht vor, daß das Einschalten der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Fernlicht nicht möglich sein darf, aber die STVO verbietet es zu tun. (wenn sich da nix geändert hat)
18. September 201212 j ich glaube ich habe die kappen von meinen nebelwerfern erst zwei mal abgemacht, einmal zum einstellen und einmal im totalen wintereinbruch in DK ... - - - Aktualisiert - - - ich glaube ich habe die kappen von meinen nebelwerfern erst zwei mal abgemacht, einmal zum einstellen und einmal im totalen wintereinbruch in DK ...
18. September 201212 j jein, die STVZO schreibt nicht vor, daß das Einschalten der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Fernlicht nicht möglich sein darf, aber die STVO verbietet es zu tun. (wenn sich da nix geändert hat)
18. September 201212 j ..Du kannst ja auch bei Sonnenschein die Nebelschlußleuchte einschalten, darfst aber nicht.... und Du kannst bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte schneller als 50 Km/h fahren und darfst nicht.
18. September 201212 j ..Du kannst ja auch bei Sonnenschein die Nebelschlußleuchte einschalten, darfst aber nicht.... und Du kannst bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte schneller als 50 Km/h fahren und darfst nicht.Das ist mir beides schon klar. Mir sind bzw. der NSW jedoch nur Einschränungen in Richtung 'schlechte Sicht' bekannt, welche gleichzeitiges FL nicht ausschliessen. Daher war die Frage nach der diesbezüglichen Regelung durchaus erste gemeint.
18. September 201212 j StVZO §50 (1): Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
18. September 201212 j Danke Dir, klare Stelle. Allerdings ersehe ich hier kein Verbot der Nutzung FL + NSW bei Beachtung der 'berühmten' (war sogar in der SBZ identisch) 40 cm. Und diese hält man nach Möglichkeit ohnehin ein, da sonst die Kombi Standlicht + NSW ja ebenfalls nicht gestattet ist, welche bei wirklich richtig dickem Nebel die einzig sinnvolle Variante darstellt, da schon das Abblendlicht einfach nur noch eine weiße Wand aufbaut. (Daher sitzen bei Semmel und AuCab die Nebler auch etwas weißer aussen, als bei der originalen US-Befestigung. In der Carlson-Front des TuCab und den 9k sitzen soe ja ohnehin weit in den Ecken.)
18. September 201212 j Die STVZO behandelt Bauvorschriften für Fahrzeuge, die Nutzungsvorschriften finden sich in der STVO , vielleicht mal § 17 und Kommentare durcharbeiten
18. September 201212 j Und diese hält man nach Möglichkeit ohnehin ein, da sonst die Kombi Standlicht + NSW ja ebenfalls nicht gestattet ist, welche bei wirklich richtig dickem Nebel die einzig sinnvolle Variante darstellt, da schon das Abblendlicht einfach nur noch eine weiße Wand aufbaut. (Daher sitzen bei Semmel und AuCab die Nebler auch etwas weißer aussen, als bei der originalen US-Befestigung. In der Carlson-Front des TuCab und den 9k sitzen soe ja ohnehin weit in den Ecken.) Aber Standlicht und NSW sind laut STVO erlaubt. Und dass FL und NSW zusammen verboten ist, glaube ich nicht, solange mir keiner das Gegenteil beweist
18. September 201212 j Die STVZO behandelt Bauvorschriften für Fahrzeuge, die Nutzungsvorschriften finden sich in der STVO , ...Ist bekannt. ... vielleicht mal § 17 und Kommentare durcharbeitenJa, gerne:$ 17 (3) (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...Themenbezogene juristische Kommentare habe ich dazu allerdings nicht wirklich entdecken können. In der Hauptsache führte die Such zu irgendwelchen Stammtischen, an denen es um eine gewünschte feste Verbindung FL - NSW ging, welche natürlich Unsinn ist, da das FL durchaus auch in Situationen benötigt wird, in denen der Betrieb der NSW eben nicht gestattet ist. Stellungsnahmen dazu, dass die zeitgleiche Nutzung von FL und NSW in irgend einer Form rechtlich grundsätzlich unzulässig sein, hat meine Suche nicht hervor gebracht. Daher bin ich an solchen Quellen natürlich nach wie vor interessiert.
18. September 201212 j Aber Standlicht und NSW sind laut STVO erlaubt. Und dass FL und NSW zusammen verboten ist, glaube ich nicht, solange mir keiner das Gegenteil beweist ...bei Autos (Zweispurige Fahrzeuge) ist nur mit Abblendlicht erlaubt wenn-->>... "Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können." ->> StVZO § 52 Nebelscheinwerfer zulässig mit Abblend- und oder Fernscheinwerfer http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
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