Veröffentlicht März 16, 200520 j Hallo Zusammen, hab hier mal ne nicht technische Frage, könnte mir aber vorstellen, dass sich der Eine oder Andere von euch vielleicht ganz gut auskennt. Um genau zu sein geht's um den netten Begriff "Gewährleistung" beim Autokauf. Aktueller Fall: Habe mir vor ca. vier Monaten bei einem kleinen Händler einen Saab 9000 gekauft. Bin von dem Auto total begeistert. Unglücklicherweise bin ich aber diese Woche auf der Autobahn kleben geblieben weil der Motor überhitzt ist. Sicher ist wohl, dass die Zylinderkopfdichtung durch ist. Vielleicht auch noch die Wasserpumpe, und wenn's ganz blöd gelaufen ist, dann ist Wasser in den Brennraum gelaufen und der Motor ist hin (sagt der KFZ-Meister meines Vertrauens). Reperatur zwischen 700€ und ???, je nach dem was kaputt ist. Nun die Frage: Ist hier vom Händler was zu holen. Er muss ja als Händler beim Verkauf des Wagens eine Gewährleistung geben. Soweit ich weiß muss er zumindest im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand. Aber was genau bedeutet Gewährleistung? Ist hier für mich was drin? Und wenn ja, wie geht man am besten vor? Würde mich sehr freuen wenn ihr mir mit eurem Rat helfen könntet. Gruß und Dank, Oli.
März 16, 200520 j egal, wichtig ist nur, ob im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht. Wenn da natürlich eingedenk biblischer Kilometerstände steht "als Balsterfahrzeug", gibts nix zu holen, ansonsten schon.
März 16, 200520 j JA, der Händler muss dir eine Gewährleistung geben, soweit ich weiß, unabhängig von der Kilometerleistung. Das ist ja wohl auch der Grund, dass man inzwischen zu alte autos bei Händlern gar nicht mehr in Zahlung geben kann, da sie auf solche Autos ohne hohen finanziellen Aufwand keine Gewährleistung geben können. Das Problem sehe ich eher bei der Art des Schadens. Auch wenn ein Scahden bestanden hat, wovon man zunächst einmal während der ersten 6 Monate ab Kauf ausgeht, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, stellt sich die Frage, was du hättest tun können, um die Überhitzung ("nur" ein Folgeschaden") zu verhindern. Mein Gefühl sagt mir, dass du hier nachweisen müsstest, dass du die Überhitzung nicht verhindern konntest, und das stelle ich mir schwer vor... :sad: den Thermostaten, oder was sonst die Ursache war, wirst du aber sicher ersetzt bekommen... ;-) :lol:
März 16, 200520 j egal, wichtig ist nur, ob im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht. Wenn da natürlich eingedenk biblischer Kilometerstände steht "als Balsterfahrzeug", gibts nix zu holen, ansonsten schon. Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren. Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig. Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko. Gruss Luxi
März 16, 200520 j Sorry, offtopic: @Luxi Hey, von den Toten auferstanden? ;-) :lol: ich würd' gern mal mit dir reden - wann kann ich dich mal anrufen?
März 16, 200520 j Sorry, offtopic: @Luxi Hey, von den Toten auferstanden? ;-) :lol: ich würd' gern mal mit dir reden - wann kann ich dich mal anrufen? wie wäre es mit jezt, über Handy.???????????????????????????? Gruss Luxi
März 16, 200520 j [ Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren. Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig. Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko. Gruss Luxi Aus dem Grund verkaufen manche Händler "im Auftrag" und im Kaufvertrag steht nicht der Händler, sondern der Vorbesitzer als Verkäufer.....
März 16, 200520 j Die Materie ist recht kompliziert. Der BGH hat sich in einem ähnlichen Fall, sagen wir mal - eher zugeknöpft gezeigt. Die Argumentation ist nur für Insider interessant. BGH-Urt. v. 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
März 16, 200520 j [ Als Händler kannst Du beim Verkauf an Privat die Gewährleistung nicht ausschliessen, alles was nach dem 01.01.2002 verkauft wird hat Gewährleistung. Der Gebrauchtwagenhändler kann die Gewährleistung lediglich bei Gebrauchten auf ein Jahr reduzieren. Was diesen Zusatz Bastlerfahrzueuge anbelangt, so ist der seit einiger Zeit vom Tisch, da gibt es ein deutsches Gerichtsurteil einer Richterein, die befand, dass ein Auto, was vom Hof des Händlers abgeholt und mit roten Nummerschildern, oder zugelassen bewegt werden kann, kein Bastlerfahrzeug sein kann, denn Bastlerfahrzeuge sind nicht verkerhstüchtig. Googelt mal ein wenig mit Gewährleistung und Bastlerfahrzeug und Ihr werdet fündig. Ich bin kein Händler, aber dieses Gewährleistungsgesetz ist Händlerfeindlich, alte Gebrauchte zwischen 1000 und 5000 Euro verschrottest Du als Händler besser, denn der Verkauf an Privat ist aufgrund dieser EU- Direktive ein unkalkulierbares Risiko. Gruss Luxi Aus dem Grund verkaufen manche Händler "im Auftrag" und im Kaufvertrag steht nicht der Händler, sondern der Vorbesitzer als Verkäufer..... Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer. Gruss Luxi
März 16, 200520 j Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer. Gruss Luxi Habe ja auch nicht gesagt, daß dies rechtlich korrekt ist, ist bloß eine "Fuscherei", mit der einige Händler das "neue" Gesetz umgehen wollen, wahrscheinlich wirds da auch bald ein Grundsatzurteil geben....
März 16, 200520 j Kenne ich, steht aber auf sehr wackeligen Beinen. Falls der Händler an diesem Fahrzeug mal geschraubt hat oder auch nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dann sind da noch die Jungs von der Steuer. Gruss Luxi Habe ja auch nicht gesagt, daß dies rechtlich korrekt ist, ist bloß eine "Fuscherei", mit der einige Händler das "neue" Gesetz umgehen wollen, wahrscheinlich wirds da auch bald ein Grundsatzurteil geben.... Hi Turbo9000 wollte ich Dir auch nicht unterstellen, ich hoffe auch dass es da bald mal ein Grundsatzurteil gibt, denn in diesen Fällen ist der Kunde voll in den Ar... gekniffen. Gruss Luxi
März 16, 200520 j Hi Turbo9000 wollte ich Dir auch nicht unterstellen, ich hoffe auch dass es da bald mal ein Grundsatzurteil gibt, denn in diesen Fällen ist der Kunde voll in den Ar... gekniffen. Gruss Luxi Hi Luxi, habe ich auch wirklich nicht so aufgefaßt und wollte es auch nicht so ausdrücken.... ;-) Ist halt so, daß der Ahnungslose Käufer fast immer in den Arsch gekniffen ist. So kenne ich einen Fall, der hat einen 9000 turbo gekauft mit Garantie auf alles (ausdrücklich im Vertrag erwähnt). Was nicht erwähnt wurde (wahrscheinlich irgendwo im Kleingedruckten, war, daß Turbos von der Garantie vollkommen ausgeschlossen sind (Motor incl. aller Komponenten und Getriebe).... Er hatte auf jeden Fall einen Getriebeschaden, der aus diesem Grund als Garantie abgelehnt wurde..... Wie es zum Schluß ausgegangen ist, weiß ich nicht.
März 16, 200520 j Hi turbo9000 Ja, das sind so ne Sachen, das schlimme ist, das die Gutachten und Anwaltskosten leicht mal den Streitwert des Ganzen übersteigen können und wie gesagt ohne RS-Versicherung, geht keiner so ein Risiko ein. Und die unseriösen schummeln munter weiter. Gruss Luxi
März 16, 200520 j @Tomate: Erstmal die Frage nach der Gewährleistung: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."§434 BGB Und genau dafür leistet der Verkäufer die Gewähr. (siehe auch Lottozahlen: alle Angaben ohne Gewähr) In Deinem Fall ist nun die Frage: Ist die vereinbarte Beschaffenheit vorhanden gewesen? Nach §476 BGB muss aber genau dieses der Verkäufer beweisen (Beweislastumkehr, innerhalb eines halben Jahres nach Kauf). Wenn er nachweisen kann, daß Du an der Überhitzung schuld bist und nicht der Zustand des KFZ sieht es schlecht aus. Aber kann er das? Und zu der Frage, was Du von dem Händler bekommen kannst: §439 BGB: Nacherfüllung: Der K kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dazu kommen noch Schadenersatzansprüche nach §280 "so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstanden Schadens verlangen". Das ist erstmal der Gesetzestext. Was irgendwelche Gerichte daraus machen ist eine andere Frage. Aber ich würde das dem Händler mal so vor die Füße hauen und sehen was er macht. Und vorher niemanden dran rumschrauben lassen. So, und nun bitte die Juristen an die Front, die das wieder auseinandernehmen... :) Gruß Sören
März 16, 200520 j Also ich finde diese Gewährleistungsgeschichte mal den TOTALEN MIST!!!! Dadurch gibts keine kleinen billig Klitschen mehr, die einen nur über den Winter bringen. Und es gibt EINIGE Gebrauchtwagenkäufer, die damit Schindluder bretreiben. Die bauen dann nämlich IHRE alten defekten Teile ins den Gebrauchtwagen und bekommen das dann alles schöööön ersetzt. Natürlich ists auch "dumm gelaufen", wenn man einen gebrauchten kauft, und 3 Wochen später der motor hoch geht. Aber mit ordentlicher Recherche des Fahrzeugs kann sowas fast nicht passieren.
März 16, 200520 j Mein Gefühl sagt mir' date=' dass du hier nachweisen müsstest, dass du die Überhitzung nicht verhindern konntest, und das stelle ich mir schwer vor... :sad: den Thermostaten, oder was sonst die Ursache war, wirst du aber sicher ersetzt bekommen... ;-) :lol:[/quote'] Hallo... mein Gefühl sagt mir, daß wenn ich mit 160 auf der Bahn unterwegs bin und ich auf den Verkehr achten muss, ich nicht die ganze Zeit auf die Temperatur achte. :) Und da mir der Wagen ohne Mängel übergeben wurde, habe ich ja auch keine Veranlassung dazu, oder? Und wenn ich den Schaden dann feststelle, weil der Motor bereits zu heiß geworden ist, greift wieder der Schadenersatz. Und der sieht Wiederherstellung vor. Würde ich jetzt mal so sehen. Gruß Sören
März 16, 200520 j @JanJan: Gebe Dir eingeschränkt recht. Also bei meinem 17jährigen 8v den ich mir letztes Jahr zulegte (246tkm und Rost an sehr vielen Stellen) wäre es auch dreist gewesen, wenn ich alles hätte machen lassen, was mir der Gesetzgeber ermöglicht hätte. Aber wenn es sich um eine Sache wie die bei Tomate handelt (vorrausgesetzt der Wagen ist sonst in einem gepflegten Zustand) ist es schon okay. Jeder hier wird wohl zustimmen, dass die alten Motoren schon recht langlebig sind. Und da kann man es erwarten, dass der Händler dafür bis zu einem gewissen Grad gerade steht. Aber das wiederum hatten vor Einführung der neuen Gesetzgebung viele Händler durch Gebrauchtwagengarantien ja elegant gelöst... Da ich mich bereits heute morgen schon über die Politik in diesem Land und auf dem Kontinent aufgeregt habe, enthalte ich mich da auch jeden weiteren Kommentars zu der Qualität der Gesetzgebung. Mit der ordentlichen Recherche kann das aber auch nur dann nicht passieren, wenn Du in der Materie fit bist. Also über mehr als ausreichende Sachkenntnisse verfügst. Und ob eine ZKD nun kurz vor dem Abflug steht, könnte ich nicht so ohne weiteres überprüfen. Oder ob das Thermostat schon in absehbarer Zukunft nicht mehr aufgeht, wird auch ohne ablassen des Kühlwassers nicht möglich sein. Und der Philosophielehrer wird diese Fähigkeiten nicht haben. Und für den ist das Gesetz nunmal auch.
März 16, 200520 j Hallo... mein Gefühl sagt mir, daß wenn ich mit 160 auf der Bahn unterwegs bin und ich auf den Verkehr achten muss, ich nicht die ganze Zeit auf die Temperatur achte. :) Und da mir der Wagen ohne Mängel übergeben wurde, habe ich ja auch keine Veranlassung dazu, oder? Und wenn ich den Schaden dann feststelle, weil der Motor bereits zu heiß geworden ist, greift wieder der Schadenersatz. Und der sieht Wiederherstellung vor. Würde ich jetzt mal so sehen. Gruß Sören Das ist ja genaus die Frage. Wenn der Thermostat bei Übergabe des Wagens in Ordnung war (sonst wäre sofort zu heiss geworden), ist die Frage in wie weit selbstverschulden angerechnet werden kann. Ein kurzes Überhitzen macht meist noch keinen Schaden. Hatte selber schon den Fall, daß eine bekannte mit ihrem 9000er gefahren ist. Keilriemen ist abgesprungen, weil Servoleitung geplatzt ist und das Öl auf den Riemen.... Sie hat dann angehalten, weil es irgenwann sehr heiß war und der Wagen an einer Ampel dampfte (kochte schon). Wagen abgestellt. Abkühlen lassen, Servoleitung erneuert, Wasser aufgefüllt, Riemen drauf, seitdem fährt der Wagen wieder....... Ist halt jetzt Auslegungssache, ob dann weiterfahren, bis ZKD und evtl. mehr kaputt ist, selbst verschuldet ist....
März 16, 200520 j War es der Thermostat??? Das ist nun die große Frage...vielleicht beantwortet Tomate sie uns. §476 Beweislastumkehr sagt auch nur aus, daß die Sache bereits bei Erwerb "mangelhaft" also nicht defekt oder ohne Funktion war. Und das wird ein Thermostat, der nach vier Monaten nicht mehr aufgeht (falls er es denn war) dann wohl gewesen sein. Mal eine technische Frage: Wie äußert sich denn ein T wenn es in der Art defekt ist, daß er nicht mehr aufgeht? Ist das schleichend? Bzw. falls er auf ist, kann er dann schlagartig zu gehen? Wenn es ein Transitor wäre, könnte ich es selber lösen, aber so... Gruß
März 16, 200520 j War es der Thermostat??? Das ist nun die große Frage...vielleicht beantwortet Tomate sie uns. §476 Beweislastumkehr sagt auch nur aus, daß die Sache bereits bei Erwerb "mangelhaft" also nicht defekt oder ohne Funktion war. Und das wird ein Thermostat, der nach vier Monaten nicht mehr aufgeht (falls er es denn war) dann wohl gewesen sein. Mal eine technische Frage: Wie äußert sich denn ein T wenn es in der Art defekt ist, daß er nicht mehr aufgeht? Ist das schleichend? Bzw. falls er auf ist, kann er dann schlagartig zu gehen? Wenn es ein Transitor wäre, könnte ich es selber lösen, aber so... Gruß Zu 1) Eben das ist das Problem... Zu 2) Man kann es schwer erkennen, ohne ihn auszubauen. Wenn der Wagen überdurchschnittlich warm wird (nicht überhitzt), könnte es schon eine Indiz dafür sein, daß der Thermostat nicht mehr ganz öffnet und evtl. in Zukunft ganz zu bleibt. Baut man ihn aus, sieht man oft einseitige Schleifspuren. Diese bedeuten aber noch lange nicht, daß er hinüber ist. Leichte Schleifspuren können schon nach kurzer Zeit eintreten, ohne einen Einfluß auf die Funktion zu haben. Er kann sich aber auch von heute auf morgen entscheiden nicht mehr auf (oder auch zu) zu gehen.....Manche halten ewig, Manche halten gerade mal ein Jahr.....lauter Fragezeichen??????
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