Veröffentlicht Januar 8, 201312 j Bitte Ratschläge, Vorab Zeugen sind keine da, außer dem Beteiligten und mir. Im Aufnahmeprotokoll bin ich unter 2. Ich wende in einer Stichstraße Zohne 30 eigendlich wie täglich, nur heute "Bamm" Ein Rollerfahrer ( ausnahmsweise kein spätpubertierender sondern ca 55) meinte doch noch vorbeifahren zu müssen. Tür und Kotflügel und dann noch Motorhaube beschädigt, erst mal sekundär bei Schaden an Menschen. Bitte, der von mir gerufene Rettungsdienst und die Polizei waren schnellsten vor Ort, an dieser Stelle interessierte mich nur noch der Rollerfahrer. Glücklicher weise, gab es vom Notartz mir gegenüber sehr früh erst mal einen positiven Blick, und bei der Wegfahrt die Aussage, das sieht nicht schlimm aus. Gott sei Dank. Aber bei allem, was auf mich zukommt, ist es sinnig umgehend einen Rechtsbeistand zu konsultieren? A wegen, irgend etwas könnte das Blatt wenden, zu meinen Ungunsten, B letztlich ist auch ein Schaden, glücklicher Weise nicht schwerwiegend an Personen, aber doch auch ein wenig an meinem Aero.
Januar 8, 201312 j Aber bei allem, was auf mich zukommt, ist es sinnig umgehend einen Rechtsbeistand zu konsultieren? JA!!! Asap! Blöd sowas. Mein Beileid. Hauptsache, dem Scooterfahrer ist nicht viel passiert ...
Januar 8, 201312 j Bei Personenschaden würde ich immer einen Rechtsbeistand hinzuziehen............... Gruß,Thomas
Januar 8, 201312 j Anwalt unbedingt, auch wenn man eindeutig nicht schuld ist. Sonst lässt einen die "gegnerische" Versicherung auf den Kosten sitzen. Ein Anwalt weiß auch am besten, was alles an Kosten geltend gemacht werden kann. Bei Personenschäden gibt es AFAIK sowieso ein Verfahren.
Januar 8, 201312 j Jaaaa, ein Rechtsbeistand hat auch die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen. Heutzutage würde ich in fast jedem Fall einen RA einschalten, denn der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ist oft nur ein engagierter Rechtsbeistand. LG KonradZ
Januar 8, 201312 j Autor Schade, dass es hier kein Danke gibt Daher DANKE! - - - Aktualisiert - - - ...Asap! ..... Jepp, morgen hab ich mir den Tag frei gemacht. ...Hauptsache, dem Scooterfahrer ist nicht viel passiert ... Da ist wirklich das A und O. Ich bin echt sowas von froh, zumal sah anfänglich richtig Schei..e aus
Januar 8, 201312 j Wenn kein/wenig Personenschaden ist das schon mal gut. Auf jeden Fall aber RA! Neben der eigentlichen Schuldfrage (2 Beteiligte = 2 Aussagen / Sichtweisen) kommt dann evtl. auch die Gefährdungshaftung ins Spiel, und die ist bei einem Pkw höher als bei einem 2-Rad! Und unter 02 zu stehen bedeutet nicht, dass der unter 01 stehende die Schuld am Unfall trägt............. Grüße aus BI - Thomas
Januar 9, 201312 j ...Ich wende in einer Stichstraße Zohne 30 eigendlich wie täglich, nur heute "Bamm"... Ein Rollerfahrer ( ausnahmsweise kein spätpubertierender sondern ca 55) meinte doch noch vorbeifahren zu müssen... Aber bei allem, was auf mich zukommt, ist es sinnig umgehend einen Rechtsbeistand zu konsultieren? ...irgend etwas könnte das Blatt wenden, zu meinen Ungunsten... Ich fürchte, Du hast *gaaaaaaanz* schlechte Karten. Falls Du nicht am Ende der "Stichstraße" also in einem Wendehammer rangiert haben solltest. Ohne den Ablauf im Detail zu kennen - nur nach den spärlichen Informationen, die Du schreibst, könnte dies in folgende Richtung laufen, je nachdem, in welcher Phase des Wendens der Anprall erfolgte: "...der Beschuldigte wendete sein Fahrzeug, ohne auf den hinter ihm fließenden Verkehr zu achten..." - Beim Rangieren auf offener Straße wird üblicherweise erwartet, daß der Rangierer eine besondere Vorsicht walten lassen sollte - und dies wird Dir dann im Nachhinein abgesprochen. Zusätzliches Stichwort - Gefährdungshaftung der jeweils beteiligten Fahrzeuge. Dich erwartet dann möglicherweise noch ein prexisferner Blafasel, der in Richtung "Besondere Sorgfaltspflicht des Automobilisten" geht - oder Du wirst gefragt, "...warum man sich nicht mit Handzeichen verständigt hätte...." - Alles schon erlebt, in ähnlichen Situationen. Gut, in "verkehrsberuhigten" Zonen sieht das mit dem "fließenden Verkehr" auch noch formal minimalst anders aus, aber üblicherweise läuft die rechtliche Betrachtung der Angelegenheit auf eine Wertung zu Gunsten des schwächeren Verkehrsteilnehmers, also des Rollerfahrers heraus. Einzige Chance für Dich, wäre der Sachverhalt, daß Du nicht wenden wolltest, sondern in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wolltest und dieser Sachverhalt, einschließlich Deines Blinkens, vom Rollerfahrer übersehen wurde, dieser beim Ausweichmanöver nach links in die Seite gefahren und dabei zu Fall gekommen ist. Solange Dir zumindest keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann - oder gar Vorsatz - musst Du dennoch damit rechnen, daß neben der Schadensklärung ein Strafverfahren wegen "Einfacher Körperverletzung" ins Haus flattert. Dies wird übrigens nicht vom Rollerfahrer angestoßen, sondern von der Staatsanwaltschaft, die routinemäßig Protokolle von Verkehrsunfällen auf möglicherweise strafrelevante Sachverhalte prüft. Dies erfolgt üblicherweise bei Personenschäden. Der Rollerfahrer tritt hierbei als Zeuge auf. Ob sich seine Schrammen bis dahin auf wundersame Weise in schwerwiegende Verletzungen gewandelt haben, um nachfolgend in einem Zivilverfahren noch ein zusätzliches Schmerzensgeld rauszuschlagen, ist erstmal wurscht - aber er hat logischerweise ein nachvollziehbares Interesse daran, daß Dir eine Schuld zugeschrieben wird. Auch bei der Abrechnung der Sachschäden wird gelegentlich abgewartet, bis im Falle eines Personenschadens ein Verfahren eröffnet wurde und wie dies verlaufen ist. So, wie Du es beschreibst, könnte es in der Strafsache gegen Dich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung "...an eine gemeinnützige Organisation..." kommen - Zumindest dann, wenn Du nicht eindeutig belegen kannst, daß der Rollerfahrer seinerseits seine Sorgfaltspflicht als Fahrzeugführer nicht erfüllt hat. Kurz und knapp - Guter Anwalt - Sonst hast Du *überhaupt* keine Chance. Ach ja, noch ein Hinweis für die Abmahnwütigen: Es handelt sich hier um *keine* Rechtsberatung, sondern lediglich um eine Ansammlung der Beschreibung von realen Verfahrens-Abläufen, die jedereiner erleben kann, der mal in ähnlicher Situation war.
Januar 9, 201312 j Autor Etwas genauere Beschreibung, mein Wagen hat zuvor nicht gestanden. Ich war sehr langsam gefahren, um abzuwarten, ob ein entgegenkommender Bus an einer Haltestelle hält. Das Wenden vollziehe ich da täglich, durch zuvoriges Abbiegen in eine Seitenstraße. Ich bin halt eine Straße in einer 30er Zone gefahren und in eine weitere Straße in dieser Zone abgebogen. Die aufnehmenden Beamten sagten mit hinterher, nach Messen und Unfallaufnahme, aus ihrer Sicht, sähen sie zunächst den Rollerfahrer als Unfallverursacher. Irgendwas in Richtung fahrlässiges Überhohlmanöver mit Verkehrsgefährdung. Ich weiß das nicht mehr so genau. Im nachhinein, brennt an einem Roller keine Beleuchtung wenn der über den Asphalt rutscht? Ich frag mich unabhängig davon, ja selbst, warum ich den nicht gesehen habe?!
Januar 9, 201312 j Ich nehme aber an, dass Du zumindest wegen der Gefährdungshaftung eine Teilschuld bekommst. Und da versucht der Rolleranwalt immer, eine echte Teilschuld zu erzeugen. Fände ich fr mich nicht gut. Auf jeden Fall RA einschalten. Der kann auch veranlassen, dass der Roller zB technisch geprüft wird. Und Du hast Dich natürlich vorher immer durch Rundumblick abgesichert, dass niemand Deine Bahnen stört. Sehne noch dran?
Januar 9, 201312 j Etwas genauere Beschreibung, mein Wagen hat zuvor nicht gestanden. Ich war sehr langsam gefahren, um abzuwarten, ob ein entgegenkommender Bus an einer Haltestelle hält. Das Wenden vollziehe ich da täglich, durch zuvoriges Abbiegen in eine Seitenstraße. Ich bin halt eine Straße in einer 30er Zone gefahren und in eine weitere Straße in dieser Zone abgebogen. Die aufnehmenden Beamten sagten mit hinterher, nach Messen und Unfallaufnahme, aus ihrer Sicht, sähen sie zunächst den Rollerfahrer als Unfallverursacher. Irgendwas in Richtung fahrlässiges Überhohlmanöver mit Verkehrsgefährdung. Ich weiß das nicht mehr so genau. Im nachhinein, brennt an einem Roller keine Beleuchtung wenn der über den Asphalt rutscht? Ich frag mich unabhängig davon, ja selbst, warum ich den nicht gesehen habe?! Was die Rennleitung sagt, ist total irrelevant. Kenne genügend Fälle, die im Vergleich zur Prognose der aufnehmenden Beamten am Schluß *hundertpro* umgekehrt ausgegangen sind. Was mir ebenfalls nicht gefällt, ist das Wort "Wenden" - Falls Du Dich schon in dieser Angelegenheit geäußert haben solltest, war dies ungeschickt. So etwas klingt für Richter und Sachbearbeiter von Versicherungen immer recht schnell nach "Rangieren" - und dabei ist bekanntlich ganz besondere Vorsicht des Fahrers erforderlich. Auch der Status einer verkehrsberuhigten Zone kann unerwartet nachteilig für Dich sein - Entscheidend ist zudem nicht nur, wie die Angelegenheit im Aufnahme-Protokoll dargestellt wurde, sondern auch wie sich der "Schwerverletzte" letztlich vor Gericht äußert, sollte ein Verfahren eröffnet werden.
Januar 9, 201312 j So ganz habe ich nicht verstanden was passiert ist. Wann hat es denn den Rollerfahrer erwischt, beim Vorwärtswenden, beim Rückwärtsrangieren und einschlagen? Aber da die Polizei zunächst den Rollerfahrer als Unfallverursacher sieht solltest Du ein Gutachten über den Schaden an Deinem Auto machen lassen und das bei der Versicherung des Rollers einreichen. Das kann ja dann auch ein Anwalt machen. Dann wartest Du erstmal ab was passiert. Wahrscheinlich wird die Rollerversicherung Deinen Schaden bezahlen.
Januar 9, 201312 j Was die Rennleitung sagt bzw. zu Protokoll bringt, ist keinesfalls irrelevant, heisst aber andererseits auch nicht, dass Du aus dem Schneider bist. Ich höre hier heraus, dass die Polizei die Situation so gedeutet hat, dass Du (wohl nach links?) abbiegen (nicht wenden!) wolltest, Dich vorher selbstverständlich ordnungsgemäß vergewissert hast, dass niemand bereits zum Überholen angesetzt hat, dass Du dann ebenso ordnungsgemäß den Blinker links gesetzt und den Abbiegevorgang eingeleitet hast. Der Rollerfahrer hat, nach Deutung der Polizei, offenbar Deine ordnungsgemäß angekündigte Absicht entweder übersehen oder ignoriert und hat trotzdem noch zum Überholen angesetzt. Dabei hätte er Dich erst links abbiegen lassen müssen, um dann auf Eurer beider Spur seine Fahrt fortzusetzen. Daher würde ich Josef zustimmen, dass Wenden besser nicht Deine Absicht war. Und natürlich bist Du, wie es sich in einer 30er-Zone gehört und sowieso beim Abbiegevorgang selbstverständlich ist, sehr langsam gefahren, wohingegen es durchaus sein kann, dass der Rollerfahrer nicht nur schneller als Du, sondern womöglich auch schneller als erlaubt unterwegs war. Vielleicht hat er deshalb Dein Abbiegesignal nicht gesehen oder nicht mehr rechtzeitig bremsen oder ausweichen können? Dass ein Anwalt in dieser Situation Pflicht ist, hast Du ja schon gehört. ich wünsche gutes Gelingen.
Januar 9, 201312 j Wo steht denn hier was von verkehrsberuhigter Zone? Schwedentroll erwähnt hier etwas durchaus wichtiges. Temop 30 ist schlicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Verkehrsberuhigter Bereich (StVO Zeichen 325.1 und 325.2, umgangssprachlich: Spielstraße) ist was ganz anderes. Im letzteren Fall gelten durchaus andere "Spielregeln" Nicht vergessen: eigener Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden melden, da nicht auszuschließen ist, dass der Unfallgegner einen Schadenersatzanspruch geltend macht.
Januar 9, 201312 j Wobei das Umgangssprachliche rechtlich gesehen verkehrt ist: Spielstraßen sind für den Verkehr komplett gesperrt, da darf man noch nicht einmal mit dem Rad fahren.
Januar 9, 201312 j Autor War gerade noch mal am Wagen und hab mir den Roller angesehen, der ja noch 50 Meter weiter steht. Ist zwar alles spekulativ, aber das sieht so aus, als wollte der Fahrer wohl Bremsen und hat den Roller dabei schon auf die Seite gelegt, Beschädigungen am Auto alle auf Nabenhöhe links, der Roller ist auf der rechten Seite hauptsächlich sehr weit oben beschädigt. Vielleich erklärt das auch warum die Poliziei sehr weit vorm Ort des eigentlichen Zusammenstoßes auch ausgemessen hat. Aber alles spekulativ. Zumal denau da ein fettes Schlagloch. Ich gehe einfach von meiner weitestgehenden Unschuld an dieser Sache aus. Klar, eigener Versicherung habe ich schon Meldung erstattet, Ja es ist eine Zohne 30, Grundschule 100 vom Ereignisort weg, daher fahre ich hier grundsätzlich nichtmal 30. Weder ich noch der Rollerfahrer sind hier "ortsfremd" wohnen beide hier 35 Jahre, bestimmt.
Januar 9, 201312 j Ich frag mich unabhängig davon, ja selbst, warum ich den nicht gesehen habe?! Mir ist neulich fast das gleiche passiert. Wollte auf der Strasse wenden und habe einen Radfahrer übersehen. Der konnte glücklicherweise noch bremsen, war aber verständlicherweise "not amused". Keine Frage, dass das meine Schuld war, und so habe ich auch um Verzeihung gebeten. Wenn's erstmal geknallt hat, ist es damit natürlich nicht mehr getan, aber wir machen alle mal Fehler, und es kommt halt schon mal vor, dass man andere Verkehrsteilnehmer schlichtweg nicht sieht. Nur sagen darf man sowas natürlich nicht. Wenn Du, wie beschrieben, in den Rückspiegel geschaut und den Blinker zum links abbiegen gesetzt hast, dann wirst Du sicherlich auch den Roller hinter Dir gesehen haben. Und Du hast natürlich darauf vertraut, dass der Deine Signale wahrnimmt und hinter Dir bleibt.
Januar 9, 201312 j was auch immer sehr gut ankommt, sich nach dem Gesundheitszustand des Rollerfahrers zu erkundigen bzw ihn zu besuchen, wenn er im Krhs ist. Bist Du sicher, dass Du vielleicht nicht gestanden haben könntest, als er aufgefahren ist? Die Frage würde ich dem Gutachter stellen.
Januar 9, 201312 j Moin, wenn ich das richtig verstanden habe: Du wolltest nach links abbiegen, hast auch geblinkt und der Rollerfahrer hat Dich dann noch überholen wollen, als Du im Abbiegevorgang warst. Ist der Vorfall der Versicherung gemeldet worden ? Auch wenn die Sachlage hier eigendlich, wenn meine Schilderung stimmt, recht eindeutig ist, melde das vorsorglich so auch Deiner Versicherung. Ich persönlich würde da dann erst einen Anwalt einschalten, wenn der Rollerfahrer Ansprüche stellen würde. Nun habe ich von Berufswegen mitunter mit solchen Schadensfällen zu tun und weiß wie ich reagieren muss. Wenn Du Dir aber unsicher bist ist es sicherlich besser, wenn Du einen Anwalt konsultierst. Und wenn Du Rechtsschutzversichert bist sowieso. Viele Versicherer haben auch eine Hotline für eine kostenlose Rechtsauskunft. Dann sparst Du Dir erst einmal die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung. Die können Dir auch entsprechende Fachanwälte in Deiner Nähe nennen, die sich auf Verkehrsrecht spezialsiert haben. So ein Feld-Wald-und Wiesenanwalt ist da manchmal schon überfordert.
Januar 9, 201312 j Autor War heute beim Anwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, meiner Haftpflicht habe ich das auch gemeldet, Verkehrsrechtschutz habe ich auch bereits informiert. Aber wie so oft, Josef scheint recht zu haben. Die Lage scheint eindeutig, aber.... Selbstverständlich geht der Anwalt auf 100%, nimmt erst mal Akteneinsicht, der Rollerfahrer konnte ja noch vor Ort verhört werden, Alkoholtest wurde auch gemacht. Ich hatte dem Anwalt auch berichtet, dass die Beschädigungen sich bei meinem Auto sehr tief befinden. Ausserdem sind ,meiner Meinung Schleifspuren auf dem Asphalt vor dem Ort des Einschlags. Außerdem steht auch noch zur Frage, wie schnell muß man fahren, wenn ein Teil der Energie durch ein Auto absorbiert wird und dann der Roller noch 30 Meter weiter rutscht. Womit ich in jedem Fall zu rechnen habe, ist eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen mich, weil ich Schuld oder nicht, zunächts einen Menschen verletzt habe:redface:. Aus Erfahrung geht sowas ohne weitere Überprüfung über die Bühne , sprich Einstellung gegen Geldbuße. Was aber dann nicht bedeutet, dass ich schuld habe. Das ist dann zivilrechtlich und wird in der Regel bei sowas qoutiert, obwohl alles lt Polizei und RA und Versicherer, zunächst für mich gut aussieht. Der Rechtsanwalt meint damit muß ich rechnen. Das ist tägliches Geschehen und der Ablauf. Aber es ist nun ungemein beruhigend, dass jetzt der Anwalt im Boot ist. Und ehrlich: Saab fahren machte heute gar keinen Spaß, Im Hinterkopf ständig kann man doch irgendwie involviert werden:frown: Und klar will ich auch meine Interessen vertreten haben, mein Saab ist auch kaputt, der Rollerfahrer bereits wahrscheinlich wieder zu Haus. Zweite Aussage des Notarztes, "Alles gut". Reparieren darf ich lt. Anwalt noch nicht, außer, um die Fahrbereitschaft wieder herzustellen.
Januar 9, 201312 j Bei Personenschaden zunächst strafrechtliche Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, anschl. geht es im Zivilrecht in die nächste Runde ... Dein Anwalt wird das schon regeln. Spreche leider aus eigener Erfahrung und kenne das Procedere ....
Januar 9, 201312 j Also, mach Dir mal nicht so ´nen Kopp. Von 100 Fällen mögen vielleicht 10 oder 15 nicht so ausgehen wie man sich das erhofft. Und die bleiben haften und die werden auch immer wieder erzählt oder hervorgekramt. Das ist in allen Lebenslagen so. Mehr als 95 % der Dinge laufen, wie sie es auch sollen und die restlichen 5 % eben nicht und über die wird diskutiert und vortrefflich gestritten.
Januar 10, 201312 j Aber wie so oft, Josef scheint recht zu haben. Die Lage scheint eindeutig, aber.... Es gibt Augenblicke im Leben, da macht es selbst *mir* keinen sonderlichen Spaß, Recht zu behalten... Drücke Dir deshalb die Daumen. Deine einzige Chance, da offenbar keine unbefangenen Zeugen existieren, liegt in der Beweislage seitens der Unfallaufnahme. Die Ausgangsgeschwindigkeit des Rollers lässt sich durch die Schleifspuren recht einfach ermitteln, da braucht's noch nicht einmal Programme wie "PC-Crash" oder ähnliches, selbst ein Sachverständigen-Opa bekommt das mittels Millimeterpapier und Sliba-Grafik oder ähnlich antikem Zeichenwerkzeug hin. Unabhängig von der "strafrechtlichen" Formsache ist noch folgendes zu beachten: Häufig läuft solch ein Gelumps auf einen Kuhhandel zwischen den beiden eingeschalteten Rechtsanwälten raus, vielfach kommt es dann am Ende zu einem 50/50-Kompromiss, der niemanden glücklich macht, aber den Anwälten längeres Palaver erspart, an dem sie nichts verdienen würden - statt dessen nur unmäßig Zeit investieren. Bedeutet - Wenn dem Anwalt eine Handlungsvollmacht in der Angelegenheit unterschrieben wurde, dennoch immer mal wieder einen Blick auf den aktuellen Stand werfen. Eine ebenfalls immer wieder unterschätzte Falle bei der Schadensabwicklung ist übrigens der tückische Sachverhalt, daß Versicherungen überhaupt kein Interesse daran haben, das ein eindeutiger Unfallverursacher identifiziert wird - denn - Bei Schadensteilung nimmt üblicherweise jeder der Beteiligten, solange es sich nicht um minimalste Klecker- oder Bagatellbeträge handelt, seine Haftpflicht in Anspruch - was dann für die beteiligten Versicherungen häufig bedeutet, relativ geringe Beträge auszahlen zu müssen - aber zwei "Kunden" in eine ungünstigere Schadensklasse verfrachten zu können, falls keine "Freischuß-Regelung" besteht.
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