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Ihr müsst das mal ein wenig nüchtern betrachten.

Egal von wem die Kiste ist- es ist ein schnösliger 9-5 mit bissel Klimbim.

Ob das Auto nun Achim gehörte , oder dem lieben Gott, tut erst mal nichts zur Sache.

Rechtmäßiger Käufer des Autos ist nun mal Ataqe.

Ob er das Auto fährt, schlachtet oder grün anmalt-ist seine Sache.

OK er hat sich fürs Schlachten entschieden.

Nun hat er das gute Stück bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen für 111€ angeboten. und zwar so:

Saab 9-5 2,3t YS3E Brabus Hirsch Aero Schlachtfest Teile Schlachte

 

 

99er 2,3t Brabus in blau

Einer von 100 gebauten weltweit !

Motor ist frisch überholt (ketten,kolbenringe,Lager)

Versand ist kein Problem

 

 

 

Ganz ehrlich mal Jungs: was soll man von so einer Anzeige halten?

Hier noch mal die identische Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen (Klickmich)

Aber: muss man jetzt davon ausgehen, dass der Saab für 111€ angeboten wird? Ich meine:ja.

Wenn ich ein Auto schlachte, dann schreibe ich das explizit in der Beschreibung dazu.

Dann muss dort stehen: Sie bieten hier auf den linken Außenspiegel - weitere Teile auf Anfrage...oder so ähnlich.Was soll mir die Angebotsüberschrift suggerieren?

Der Saab ist weder ein Hirsch, noch ein Aero muss ich dann den Rest auch ernst nehmen?

 

Vielleicht meint der Verkäufer auch nur, dass das Auto nur noch zum schlachten taugt und wirft ihn dann für 111€ auf den Markt?

 

Woher soll ein Außenstehender wissen, was mit der Anzeige gemeint ist?

Woher soll ein potentieller Käufer wissen, welche Vorgeschichte der Saab hat?

Davon mal ab: Achim kaufte Saabs, baute diese auf und verkaufte diese dann auch wieder. Da war alles mögliche dabei. 900/9-3/9-5 Na und?

Und wenn Ataqe schon oft Teile bei Ebay&Co anbietet, so sollte/muss er doch wissen, dass eine anständige Beschreibung der zu verkaufenden Sache selbstverständlich sein sollte.

Und nur weil er das nicht gemacht hat, kam es jetzt zu diesem Problem.

 

Anderseits muss auch einem potentiellen Käufer klar sein, dass man ein Auto dieses Formats nicht für 111€ bekommt.

Allein der Motor ist ein vielfaches wert. Es gibt da den § 119 BGB der so etwas regelt. Zu deutsch übersetzt: einen Porsche 911 kann man bei Ebay nicht für 100€ kaufen.

Hier muss der Käufer davon ausgehen , dass das nur ein Fehler sein kann.

 

Verzwickte Situation also.

Mein Tipp: bevor Ihr beide Euch die Köpfe einschlagt- setzt Euch zusammen und teilt Euch Eure Vorstellungen zu dem Autoverkauf mit.

Dem einen muss klar sein, dass er das Auto nicht für 111€ haben kann...dem anderen muss klar sein, dass er auf den Verkaufsplattformen Mist gebaut hat.

Findet einen Mittelweg, der für beide akzeptabel ist!

Fangt nicht an mit Rechtsanwalt und so. Das wird ein elend langer Kampf für beide Seiten. Der Streitwert wird nicht nach der Verkaufssumme (111€) festgesetzt., sondern nach dem tatsächlichen Wert.

Rechnet dazu die Gerichtskosten und die Anwaltskosten und dann sind wir locker und flockig bei Dimensionen, die den Wert des Autos bei weitem überschreitet.

 

 

Bearbeitet von Saab-Frank

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Top-Poster in diesem Thema

Wenn ich ein Auto schlachte, dann schreibe ich das explizit in der Beschreibung dazu.

Dann muss dort stehen: Sie bieten hier auf den linken Außenspiegel - weitere Teile auf Anfrage...oder so ähnlich.Was soll mir die Angebotsüberschrift suggerieren?

Der Saab ist weder ein Hirsch, noch ein Aero muss ich dann den Rest auch ernst nehmen?

 

Schon, aber die Überschrift gehört ja nun zum kompletten Angebot dazu, und da steht gleich 2x was von Schlachten. Ich bin beim Lesen nicht auf die Idee gekommen, dass das ganze Auto gemeint ist. :rolleyes:

 

Vielleicht meint der Verkäufer auch nur, dass das Auto nur noch zum schlachten taugt und wirft ihn dann für 111€ auf den Markt?

 

Ja, wäre denkbar bei dem Text, kam mir selbst aber erst als zweiter Gedanke.

 

Woher soll ein Außenstehender wissen, was mit der Anzeige gemeint ist?

Woher soll ein potentieller Käufer wissen, welche Vorgeschichte der Saab hat?

Davon mal ab: Achim kaufte Saabs, baute diese auf und verkaufte diese dann auch wieder. Da war alles mögliche dabei. 900/9-3/9-5 Na und?

Und wenn Ataqe schon oft Teile bei Ebay&Co anbietet, so sollte/muss er doch wissen, dass eine anständige Beschreibung der zu verkaufenden Sache selbstverständlich sein sollte.

Und nur weil er das nicht gemacht hat, kam es jetzt zu diesem Problem.

 

Sicher richtig. Andererseits kann man und muss man wohl als Käufer nachfragen, wenn einem nicht ganz klar ist, was angeboten wird. Zuschlagen und dann seine Vorstellung davon durchdrücken wollen ist ja nicht wirklich annehmbare Praxis und ich denke auch nur wenig erfolgversprechend... :rolleyes: unfair sowieso...

 

Anderseits muss auch einem potentiellen Käufer klar sein, dass man ein Auto dieses Formats nicht für 111€ bekommt.

Allein der Motor ist ein vielfaches wert. Es gibt da den § 119 BGB der so etwas regelt. Zu deutsch übersetzt: einen Porsche 911 kann man bei Ebay nicht für 100€ kaufen.

Hier muss der Käufer davon ausgehen , dass das nur ein Fehler sein kann.

 

Eben.

 

Verzwickte Situation also.

Mein Tipp: bevor Ihr beide Euch die Köpfe einschlagt- setzt Euch zusammen und teilt Euch Eure Vorstellungen zu dem Autoverkauf mit.

Dem einen muss klar sein, dass er das Auto nicht für 111€ haben kann...dem anderen muss klar sein, dass er auf den Verkaufsplattformen Mist gebaut hat.

Findet einen Mittelweg, der für beide akzeptabel ist!

Fangt nicht an mit Rechtsanwalt und so. Das wird ein elend langer Kampf für beide Seiten. Der Streitwert wir nicht nach der Verkaufssumme (111€) festgesetzt., sondern nach dem tatsächlichen Wert.

Rechnet dazu die Gerichtskosten und die Anwaltskosten und dann sind wir locker und flockig bei Dimensionen, die den Wert des Autos bei weitem überschreitet.

 

Das meine ich aber auch... :smile:

Ich möchte hier ja Niemanden zu nahe treten, aber insgesamt halte ich diese "Diskussion" für vollkommen absurd.

 

Geniesst das Wetter oder arbeitet etwas. Das vertreibt die Langeweile.

  • Moderator

Die betreffenden Protagonisten sollen das bitte per PN, Telefon oder anderen Wegen klären, aber bitte nicht hier öffentlich, nur die beteiligten Parteien wissen was gelaufen ist, alles darüber hinaus ist nur Mutmaßung und Vermutung und bringt unnötig Unruhe und Unfrieden hier hinein, was der Sache überhaupt nicht dienlich ist.

 

Und bevor wir uns jetzt hier in juristischen Spitzfindigkeiten und Definitionen ergehen die letztendlich zu keinem Ergebnis führen, werde ich diesen Thread jetzt schließen……

 

Gruß, Thomas

Gast
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