Dezember 10, 20186 j Um es korrekt zu machen: Jetronic und Zündverteiler für den B202 "i", Jetronic plus DI für den B234 "i" und Jetronic plus DI/APC für die B202und B234 turbos.... Motronic ist falsch Korrekt, mein Fehler. Mein Hinweis war ein Zitat aus einer Internetquelle, aber auch zeitlich stimmt die nicht. Es muß heißen "ab MJ 1989", nicht 1988. Ich habe z.B. einen MJ 88 2,0 Turbo ohne DI ... Ich habe mehrere 9000i aus den Modelljahren '89 und '90 in den letzten Jahren gehabt, alle dt. Erstauslieferung, da war keiner mit einer 131PS-Angabe dabei (in den Papieren stehen sowieso immer nur die kW-Werte). Bei konkretem Interesse kann ich da schauen, welche kW-Werte eingetragen sind. > interessant, dann gab es also bei den CCs bei identischen Motoren (also beim B202 i) unterschiedliche Leistungsangaben bei kw(PS) je nach Land. Dann ist das ggfls. für den Themenersteller noch eine zusätzliche Herausforderung bei der Erstzulassung. Vielleicht komme ich noch an den Fahrzeugschein der Kiste, die ich mal vermittelt habe. Oder es meldet sich hier jemand mit einem 9k B202 i mit EZ 1990-92, der auch 96 kw im Schein eingetragen hat.
Dezember 10, 20186 j Du hast also einen MJ 89 B202 i mit 94 kw / 128 PS ? Deutsche EZ?Ich hatte, bis '00. Ist der oberste: http://www.16s.de/Main/vergangen.htm
Dezember 11, 20186 j Hallo. Nachdem ich schon Importe aus Schweden, Österreich und Spanien hinter mir habe, ein paar ergänzende Bemerkungen. Vorab, die beziehen sich auf meine Erfahrungen in Württemberg, das kann woanders völlig anders laufen und ist selbst am selben Ort noch vom Prüfer abhängig. 1. Vollgutachten nach §21: Letztlich macht es keinen großen Unterschied, ob ich Vollgutachten machen muß oder normale HU. Letztere habe ich bei einem normalen Import ehwieso. Es gibt eine Ausnahme von der Pflicht zum Vollgutachten, die aber bei einem nicht mehr existenten Hersteller kaum anwendbar ist. Schon garnicht, wenn das Fahrzeug hier in einer anderen Version ausgeliefert wurde. Dazu schreibt der TÜV Süd: "Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde." VWs aus Österreich und Schweden habe ich hier mit normaler HU in den Verkehr bringen können. Vollgutachten brauchte ich bei einer über Spanien importierten US-Version eines 900. 2. Kurzzeitkennzeichen: Statt einem auf TÜV-Fahrten begrenzten Kurzzeitkennzeichen, kann man sich im Zusammenhang mit der Zulassung von der Kfz-Behörde auch ein normales Kennzeichen registrieren lassen und mit dem zum TÜV fahren. Voraussetzung ist eine eVB-Bestätigung die Fahrten ohne gestempeltem Kennzeichen erlaubt, eine Kennzeichenreservierung bei der Zulassungsstelle und montierte Nummernschilder. Schlau ist auf jeden Fall, mit der Zulassungsbehörde das Vorhaben abzusprechen. Hier war das zumindest mit deutschem Fahrzeugbrief möglich. Spart die Kosten für die Kurzzeitschilder und schont die Umwelt durch weniger Aluschrott. https://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/aktuelles/ohne-stempel-zur-hu Grüße Ralf Kurzzeitkennzeichen ...Geht meines Wissen nur mit einem deutschen Fahrzeug, hat die Zulassungsstelle damals abgelehnt beim Österreicher Aber...das macht jede Zulassungsstelle anderst, weil unser tolles Bundes Verkehrsministerium das nicht verbindlich regelt... wie so vieles andere auch .
Dezember 11, 20186 j Ich habe Kurzzeitkennzeichen bekommen mit den schwedischen Papieren,beschränkt auf die Fahrt zum TÜV. Wie Du schon sagtest,das macht wahrscheinlich wirklich jede Zulassungsstelle anders
Dezember 17, 20186 j Autor Danke für die Diskussion. Ich werde mal berichten, wie das läuft. Der Wagen (mit 96 kw, so stehts in den schwedischen Papieren) kommt per Transporter zu mir.
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