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Saab 9-5 2.3 Turbo Griffin Aero Autom.

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Hallo,

danke, daß Du diese Sache so gut hinterfragst. Ich war am Anfang auch etwas irritiert.

Also, der Kennzeichen-Scheck war natürlich von dem hollländischen Kennzeichen. Ich weis gar nicht, ob es so etwas in Deutschland gibt. In Holland heißt das Finnik.

Es ist so etwas ähnliches wie das Carfax in USA. Kostet in der Premium Version 3,99 € pro Auskunft. Dort steht, daß der Wagen aus Deutschland nach Holland importiert wurde.

In Deutschland am 26.02.2009 zuerst zugelassen und in Holland dann am 30.12.2013. Der Verkäufer will mir nicht nur das CoC sondern auch den deutschen Brief

zukommen lassen. Wie er das auch immer anstellt ? Es ist also definitiv ein deutsches Auto, welches nach Holland exportiert wurde und nun von mir wieder zurückgeholt wird.

Wie und was mit den ehemaligen deutschen Papieren geschehen ist, weis ich nicht. In der Auskunft stehen auch alle Reparaturen und der heutige Wiederbeschaffungswert.

Alles in allem ist die Auskunft ihr Geld wert.

Ach so, ein niederländisches Modell war es bei meinem seinerzeitigen Wissensstand und 2 Vorbesitzer ist auch richtig. 1 x deutsch und 1 x hollländisch.

Gruß

Manfred

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Moin Manfred,

also, wenn die Kiste eh aus D stammt, dann ist es ja noch einfacher. Du könntest Glück haben und die alten liegen hier in D sogar noch vor:

Bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen sind die Daten im ZFZR grundsätzlich sieben Jahre nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und seither nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen wurde, zu löschen. Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen sind die Daten im ZFZR grundsätzlich sieben Jahre nach dem Ende des Verkehrsjahres (28./29.02. eines Jahres) zu löschen.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FaQ/faq_zentraleregister_node.html

7 Jahre sind gerade vorbei, aber die werden nicht zum Stichtag gelöscht. Du könntest ja mal eine email an "Deine" Zulassungsstelle senden mit der Frage, ob noch Daten zu dem PKW XY vorliegen, wiel Du den wieder in D zulassen wollen würdest.

Aber unabhängig davon sehe ich für die Zulassung bei Vorlage eines CoC so oder so keine Probleme. Gerade weil die Kiste aus D stammt, beweist das meine Annahme, daß das Vorhandensein der EG Typgenehmigung auf der Plakette am PKW selbst nicht entscheidend ist. Das wurde irgendwann mal so eingeführt. Entscheidend ist das CoC oder eben der EG-Typenvermerk in den jeweiligen nationalen Zulassungsunterlagen, der reicht an sich auch schon aus. Dann braucht man kein separates CoC.

 

P.S.: ja, der Kennzeichen-Check ist eine nette Sache. Gibt es auch in einigen anderen Ländern. Vor allem immer da, wo das Kennzeichen stets beim PKW verbleibt.

Das ist mein letzter Beitrag dazu, weil man für Ahnungslos hingestellt wird.

Gefälschte CoC gibt es oft. Ich habe nicht geschrieben, dass er es dem Verkäufer erwähnen soll, sondern hinterfragen, ob alles im CoC passt und ich würde gerne ein Fahrzeug sehen, wo es ein CoC gibt ohne EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild. Sogar ein Golf 4 hat eine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild und davor gab es für in erstmals in Deutschland zugelassene Fahrzeuge die ABE-Nr. auf dem Typenschild.

 

Wenn das Fahrzeug wirklich vorher in Deutschland lief, definitiv beim SVA nachfragen und alle Infos direkt mitteilen. Meistens reicht es aus, auch wenn das Auto länger als 7 Jahre außer Betrieb ist, mit altem Brief/Schein und einem güligen deutschen HU-Bericht das Fahrzeug direkt wieder anzumelden.

Egal was wir hier schreiben. Verschiedene SVA´s entscheiden unterschiedlich. Bei einigen SVA`s werden sogar bei Import Fahrzeugen mit CoC eine Datenbestätigung vom TÜV angefordert und die ausländische "HU" nicht akzeptiert.

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Eine kurze Zwischenmeldung von der Zulassungsbehörde:

 

"das Fahrzeug ist hier in Deutschland nicht mehr im Datenbestand.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag"

Eine kurze Zwischenmeldung von der Zulassungsbehörde:

 

"das Fahrzeug ist hier in Deutschland nicht mehr im Datenbestand.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag"

 

Frag mal nach, ob trotzdem der alte deutsche Fahrzeugbrief und eine HU ausreicht. Bei einigen Straßenverkehrsämter reichen diese aus um den Datensatz anzulegen.

  • Autor
Ich weis ja gar nicht, ob die "alten" deutschen Papiere noch existieren. Womöglich wurden die in Holland vom RDW eingezogen.
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SAAB hat uns mitgeteilt, das Ihr Fahrzeug YS3EH49G67************ ein "Middle East Import" wäre - für diese Fahrzeuge ist kein COC Dokument ausstellbar teilte SAAB uns mit.

 

Also, es scheint zu stimmen, wenn keine Nr. auf dem Typenschild ist, gibt es keine EU-Übereinstimmung.

 

Wir werden noch so alt, lernen aber immer noch dazu !

Bearbeitet von Oben_Ohne

Also bliebe nur das Vollgutachten bzw. Einzelabnahme ( erinnere mich nicht mehr richtig wie das in D. heisst).

Da kein COC beigebracht werden kann, wäre das ein Grund den Preis neu zu verhandeln, wenn Du weiterhin interessiert bist.

Bei dem 9-5 Griffin BJ 2009 waren die Griffin Schriftzüge auf den vorderen Kotflügeln immer vorhanden, nur die hinteren Schriftzüge konnte man abbestellen.

Ich glaube auch die Bezeichnung AERO verschwand.

 

Stimmt, für beide letzte Modelljahren 2009 und 2010 gab es keine Bezeichnung - AERO - mehr

(ab Produktionsmonat 11.2008) hießen alle Griffin

 

260PS Fahrzeuge waren nur noch 2.3T

 

alle MY2009 und MY2010 Fahrzeuge haben (endlich) die "Aero" Bremsanlage bekommen und die "Aero" Heckschürze mit sichtbarem Auspuffendohr

Bearbeitet von janira

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  • Super Plus hat eine Oktanzahl von 98, es ist klopffester als Super. Je höher die Oktanzahl, also die Klopffestigkeit des Benzins, ist, desto effektiver kann der Motor arbeiten. Da heißt, der Benzinverbrauch sinkt.

Auf der Tankklappe steht "98 Oktan" - also benötigt der 9-5 Superplus ! - Sehe ich das richtig ?

Würde ich auch so sehen. Kannst aber auch 102 und 95 Oktan tanken. Wobei du dann bei Super mit nur 95 Oktan wahrscheinlich nicht deine von Werk angegebene Leistung hast. Der Motor an sich sollte alle 3 Sorten abkönnen ohne Schaden zu nehmen. Ich tanke auch quer Beet und bis jetzt läuft die Kiste noch. Den Rest regelt die Trionic.

Bearbeitet von storchhund

  • Super Plus hat eine Oktanzahl von 98, es ist klopffester als Super. Je höher die Oktanzahl, also die Klopffestigkeit des Benzins, ist, desto effektiver kann der Motor arbeiten. Da heißt, der Benzinverbrauch sinkt.

Auf der Tankklappe steht "98 Oktan" - also benötigt der 9-5 Superplus ! - Sehe ich das richtig ?

 

Ja, mindestens :smile:

  • Autor
Also kein 95 ROZ Super einfüllen ? Ist das schädlich für den Motor ?
  • Autor
Das ist ein serienmäßiger Aufkleber in der Tankklappe - deshalb meine Frage, ob dieser Saab mit Super-Plus gefüttert werden muß.
Das ist ein serienmäßiger Aufkleber in der Tankklappe - deshalb meine Frage, ob dieser Saab mit Super-Plus gefüttert werden muß.

Muss nicht, kann. Die volle Leistung erzielt der Motor mit ROZ98. Sofern die Trionic einwandfrei arbeitet, sollten mit ROZ95 keine Schäden entstehen.

98 ROZ ist (zumindest ab MY06, der letzten Generation bis inkl'10) für den T und Aero vorgegeben. ROZ 95 kann trotzdem getankt werden und ist im Handbuch mit einem Hinweis auf Leistungsminderung versehen.

Sofern es ein serienmäßiger Aero ist;

 

E10 reicht in der kühlen Jahreszeit auf jeden Fall aus ohne dass die Leistung gemindert ist, das ist meine eigene Erfahrung aus Logs.

Wenns gut läuft bleibt gar noch eine Zündwinkelverstellung nach früh übrig dank der kalten Luft.

 

Im Sommer würde ich vom Gefühl aber zu Super Plus tendieren, insbesondere dann, wenn noch der serienmäßige Ladeluftkühler verbaut ist!

 

Wie sich das bei 40-80°C Ladeluft bei Seriensoftware auf E10 im Detail verhält weiß ich nicht, hatte das nie geloggt. Möglicherweise haben Andere da mehr Erfahrungen.

 

 

 

Besser wäre es aber, insbesondere beim Aero, einen Ladeluftkühler einzubauen der auch tatsächlich die Ladeluft kühlt. Dann könnte das durchaus auch auf E10 bei flotterer Fahrweise noch gut funktionieren.

 

[uSER=21737]@DL_SYS[/uSER] kann da bestimmt genauere Erfahrungen liefern

  • 2 Wochen später...
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Um nochmals das Thema CoC anzusprechen.

In meinem Fall, was eine absolute Ausnahme ist, mal wieder, wurde der Saab 2009 in Deutschland zugelassen (war aber ein Import) und wurde dann 2013 nach Holland verkauft, wo ich ihn 2021 wieder zurück gekauft habe. Daten zu diesem Fahrzeug, weil kein EU Wagen, gibt es nicht mehr bzw. sind nach 7 Jahren beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Mir ist es aber jetzt gelungen über die holländischen Behörden die seinerzeitigen deutschen Zulassungsbescheinigungen I und II in Kopie zu bekommen. Somit liegen jetzt alle relevanten Daten zu diesem Fahrzeug vor. Meine Frage jetzt, reichen diese Bescheinigungen für eine Wiederzulassung nach ** Jahren aus ? Meine sehr nette und kompetente Zulassungs-Sachbearbeiterin ist am nachforschen. Ich war der Meinung, daß diese Kopien der deutschen Zulassung, gesendet von der holl. Behörde, doch ausreichen müssen ? Hat jemand so einen oder ähnlichen Fall schon erlebt ?

Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.

Hast Du mal bei der Prüforganisation die damals den Wagen abgenommen hat nach einer Kopie des Gutachten gefragt?
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Hast Du mal bei der Prüforganisation die damals den Wagen abgenommen hat nach einer Kopie des Gutachten gefragt?

Gute Idee, aber dafür müßte ich wissen, bei welcher Organisation das Gutachten erstellt wurde. Dafür müßte ich den seinerzeitigen Halter kontaktieren und ob der überhaupt noch lebt ?

SAAB hat uns mitgeteilt, das Ihr Fahrzeug YS3EH49G67************ ein "Middle East Import" wäre - für diese Fahrzeuge ist kein COC Dokument ausstellbar teilte SAAB uns mit.

Also, es scheint zu stimmen, wenn keine Nr. auf dem Typenschild ist, gibt es keine EU-Übereinstimmung.

Wir werden noch so alt, lernen aber immer noch dazu !

Von wann stammt diese Aussage?

Und wer ist "Saab"?

Und wie wurde dann 2009 die Kiste in D zugelassen? Auch per Einzelabnahme? > das müßte doch dann damals in den Unterlagen vermerkt worden sein?

  • Autor
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
Um nochmals das Thema CoC anzusprechen.

In meinem Fall, was eine absolute Ausnahme ist, mal wieder, wurde der Saab 2009 in Deutschland zugelassen (war aber ein Import) und wurde dann 2013 nach Holland verkauft, wo ich ihn 2021 wieder zurück gekauft habe. Daten zu diesem Fahrzeug, weil kein EU Wagen, gibt es nicht mehr bzw. sind nach 7 Jahren beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Mir ist es aber jetzt gelungen über die holländischen Behörden die seinerzeitigen deutschen Zulassungsbescheinigungen I und II in Kopie zu bekommen. Somit liegen jetzt alle relevanten Daten zu diesem Fahrzeug vor. Meine Frage jetzt, reichen diese Bescheinigungen für eine Wiederzulassung nach ** Jahren aus ? Meine sehr nette und kompetente Zulassungs-Sachbearbeiterin ist am nachforschen. Ich war der Meinung, daß diese Kopien der deutschen Zulassung, gesendet von der holl. Behörde, doch ausreichen müssen ? Hat jemand so einen oder ähnlichen Fall schon erlebt ?

Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.

Das liegt jetzt an deiner örtlichen Zulassungsstelle ob die sich damit zufrieden geben. Das solltest Du mit denen klären, vor allem mit der zuständigen Behördenleitung. Wenn die also von der niederl. Behörde direkt die alten Unterlagen bzw. die Kopien bekommen und wenn Du denen den Ansprechpartner in den Niederlanden mitteilst, so das die mit denen direkt in Kontakt treten könnten. Ob es dann möglich wäre den Wagen hier wieder neu zu zulassen. Ich würde in dem Fall das Amt da mit ins Boot holen und mich von denen beraten lassen, was nötig ist um den Wagen hier wieder anzumelden und was Du den zur Verfügung stellen kannst. Du warst ja schon da und die Dame wollte sich erkundigen. Also da musst Du dranbleiben und evtl., wie erwähnt, bei der Behördenleitung vorstellig werden.

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