Der KLR ist aber nur in der Kaltstartphase aktiv, in der auch das mit LPG nachgerüstete Fahrzeug noch auf Benzin läuft, es schaltet ja erst bei 20-30° Wassertemperatur auf Gas. Dieser technischen Argumentation folgen manche Gutachter, manche nicht.
Aber wenn man die Anlage schon drin hat und dann auf EURO2 umrüstet, hat doch gar kein Gutachter seine Finger im Spiel. Der Werkstattmeister bestätigt den erfolgreichen Einbau des KLR und damit geht man zum Straßenverkehramt. Da sitzen Sachbearbeiter, die gucken, ob alles richtig ausgefüllt und vollständig ist.